Beschlussvorlage - 2015/BV/0736

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Sachzuwendung 2 Bäume mit einem Wert von 355,24 EUR wird angenommen und für die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes § 52, Abs. 2, Nr. 8 Abgabenordnung verwendet.

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Beschlussvorschriften: § 6 (3) Nr. 5 Hauptsatzung der HRO

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

Frau Maria Pistor übergibt dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege als Sachzuwendung zwei Bäume (1 Sommerlinde; 1 Vogelkirsche) im Wert von 355,24 EUR. Die Pflanzung soll in der Grünfläche „Am Schmarler Bach“ erfolgen. Die Spende wird
gem. § 52, Abs. 2., Nr. 8 Abgabenordnung für die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Umweltschutzes verwendet.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

kein

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.04.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen