Informationsvorlage - 2015/IV/0732

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Beratungsfolge

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1. Vorbemerkung

 

Mit Anfrage in der Bürgerschaft vom 05.03.2014 (2014/AF/5253) wurde der Pflegezustand der öffentlichen Grünflächen und hier insbesondere bezüglich der stadtgestalterisch herausragend wichtigen Parkanlagen hinterfragt.

 

Bereits in der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.01.2014 wurde ausgeführt, dass die

Personal- und Finanzausstattung des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und

Landschaftspflege es nicht flächendeckend zulässt, in allen Parkanlagen die Pflegearbeiten

mit der erforderlichen Intensität regelmäßig durchzuführen.

 

Klassisches Grundprinzip der Anlage und Pflege von Parkanlagen ist ein gartenkünstlerisch ausgewogenes Verhältnis von offenen Flächen und Raumkanten und Flächen mit Gehölzen, die zusammen spannungsvolle Raumfolgen mit verbundenen Sichtachsen bilden. Unterbleiben erforderliche Pflegemaßnahmen tritt relativ schnell eine natürliche Sukzession zu flächigen Gehölzbeständen und später zu Wald ein.

 

Dies ist nicht nur eine gestalterische Frage, sondern gemäß Landeswaldgesetz M-V legt die

Untere Landesforstbehörde M-V anhand des Bestockungsgrades sowie der konkreten

örtlichen Gegebenheiten eigenständig fest, wo es sich um Waldflächen handelt. Das hat zur

Folge, dass ohne ausreichende Pflegekonsequenz nicht nur faktisch sondern auch rechtlich

immer mehr Parkflächen in den Waldstatus wechseln können.

 

Mit dem Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2014/AN/5557 vom 14.05.2014 wurde die Thematik

erneut aufgegriffen und der Oberbürgermeister beauftragt, den Sachverhalt, bezogen auf

jede einzelne Parkanlage zu analysieren und bei Bedarf individuelle Parkpflegewerke für

bedürftige Parkanlagen hinsichtlich ihres Zielstatus zu entwickeln.

 

2.              Analyseergebnisse

 

Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege hat die gründliche Situationsanalyse abgeschlossen und legt mit dieser Informationsvorlage die Ergebnisse und ersten Schlussfolgerungen vor.

 

Die Grünflächendatei für Rostock weist z. Zt. 24 Parkanlagen mit einer Gesamtfläche (in Bewirtschaftung des Amtes für Stadtgrün) von 278 ha aus (vgl. Anlage Übersichtstabelle). Zwei Anlagen (Warnowpark Cityblick, Petripark) befinden sich gerade erst schrittweise im Aufbau, so dass sie in den weiteren Betrachtungen zunächst unberücksichtigt bleiben können.


Entscheidend für die Qualität des Gehölzbestandes, aber auch für den erforderlichen landschaftsgärtnerischen Aufwand zu Gehölzpflege, zur Gehölzausformung sowie zur Erneuerung, sind das Alter der Parkanlage in Verbindung mit den konkreten standörtlichen Entwicklungsbedingungen.

 

2.1.              Parkanlagen der Altersgruppe bis 25 Jahre

Die jüngsten Parkanlagen entstanden seit 1989, also in den letzten 25 Jahren. Hierzu gehören 8 Anlagen (Park auf dem Kalverad, Park Evershagen Süd, Park an der Hundsburg, Rote Burg, Park Brinckmanshöhe, Park Kassebohm, Park An der Mühle, Park Am Hechtgraben). Der Gehölzbestand ist hier noch in einer sehr frühen Entwicklungsphase, so dass die sukzessive Waldentstehung noch keine Rolle spielt.

 

2.2.              Parkanlagen der Altersgruppe 25 – 50 Jahre

Die zweite Gruppe enthält die Parkanlagen, die im Zeitraum von 1965 – 1988 entstanden, also 25 – 50 Jahre alt sind. Hierzu gehören der Park Lichtenhagen (1985), der Park am Mühlenteich (1977), der Park Am Fischerdorf (1978) sowie der Kringelgrabenpark (1968). Die genannten Parkanlagen beinhalten folgende Flächenanteile von bereits nach Landeswaldgesetz festgesetzten Waldflächen.

 

              Park Lichtenhagen                                                        (keine Fläche nach Waldgesetz)

              Park am Mühlenteich                                                        42,5% (rd. 32 000 m²)

              Park Am Fischerdorf                                                        14,5% (rd. 41 000 m²)

              Kringelgrabenpark                                                        9,6% (rd. 16 000 m²)

 

Ein angemessener Anteil von geschlossenen Gehölzbeständen/waldähnlichen Anteilen an sich ist für die räumliche Gesamtstruktur einer Parkanlage nicht negativ, sondern ist sogar für die räumliche Grundstruktur in den richtigen Quantitäten und Qualitäten erforderlich. Insofern wurde jeweils untersucht, inwiefern die konkret vorhandene Gehölzstruktur die räumliche Grundstruktur des Parks noch stützt und trägt, oder wo bereits ein Trend zur Verschlechterung/ Verunklärung der räumlichen Grundstruktur eingesetzt hat.

 

Für 3 Parkanlagen wird eingeschätzt, dass die parkräumliche Struktur im Verhältnis geschlossene Gehölzfläche zu offenen Wiesenflächen sowie sonstigen Funktionsflächen in Ordnung ist, nur der Park am Mühlenteich erhält eine Bewertung, wonach die Grundstruktur sich ändert.

 

Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung bzw. Ausformung der Gehölzbestände, ist bei 3 Anlagen ein Trend zur Verschlechterung der Grundstruktur festgestellt worden, nur beim Park Lichtenhagen ist die Situation noch stabil.

 

Allen 4 Parkanlagen dieser Gruppe wird ein mittlerer bis guter Gesamtpflegezustand zuerkannt, es wäre aber bei allen auch generell ein zusätzlicher Unterhaltungsaufwand erforderlich.

 

Für den Park Am Fischerdorf und den Kringelgrabenpark existieren spezielle Parkpflegewerke. Das Parkpflegewerk für den Park Am Fischerdorf sollte auf Grund der erheblichen Größe des Parks von 288 000 m² vorrangig aktualisiert werden. Ansonsten werden in dieser Gruppe keine unbedingten Notwendigkeiten zur Erarbeitung von Pflegekonzepten gesehen.

 

2.3              Parkanlagen der Altersgruppe 50 – 100 Jahre

Zu dieser Gruppe gehören der Schwanenteichpark (1938), die Reiferbahn (1937) sowie der Wossidlopark (1926).

 

Schwanenteichpark und Reiferbahn beinhalten noch keine nach Waldgesetz festgesetzten Waldflächen. Beide Parkanlagen tragen einen (Garten-)denkmalstatus, eine spezielle Denkmalpflegerische Zielstellung (DZ) gibt es bislang aber nur für den Schwanenteichpark, für die Reiferbahn ist die Erarbeitung zeitnah vorgesehen. Beide Anlagen haben einen guten Gesamtpflegezustand. Bei der Reiferbahn sind erste Störungen der Grundstruktur bedingt durch nicht sachgerechte Nachpflanzungen der letzten Jahrzehnte zu erkennen.


Es ist in beiden Anlagen zusätzlicher Unterhaltungsaufwand im speziellen zur gezielten Entwicklung des Gehölzbestandes in Teilbereichen erforderlich.

 

Der Wossidlopark ist mit rd. 26 000 m² relativ klein und 100% seiner Fläche sind Wald nach Landeswaldgesetz. Er stellt sich jedoch nicht als homogene Gehölzfläche dar, sondern es sind lichte Wiesenflächen („Waldlichtungen“) enthalten, die Erholungspotential als Ballspielplatz bieten. Der Wossidlopark ist insofern ein deutliches Beispiel, dass trotz kompletter Einstufung als Wald ein hohes ökologisches aber auch Erholungspotential(auch in Verbindung mit den Potentialen des angrenzenden Schulstandortes) vorhanden sein kann. Aus Sicht des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege wird daher nicht angestrebt, die jetzige Struktur grundhaft  zu ändern (Waldumwandlungsverfahren). Unter dieser Prämisse ist dann auch kein zusätzlicher Unterhaltungsaufwand erforderlich.

 

2.4              Parkanlagen der Altersgruppe älter als 100 Jahre

Hierzu gehören die drei Parkanlagen Warnemündes, der Arankapark (1903), der Stephan-Jantzen-Park (1874) sowie der Kurpark (1910). Der Kurpark besitzt einen (Garten-) Denkmalstatus, für den Stephan-Jantzen-Park ist ein solcher z. Zt. im Verfahren.

 

Der Arankapark besteht zu 100%  aus Wald nach Waldgesetz. Bei den beiden anderen Anlagen gibt es keinen festgesetzten Waldanteil.

 

Der Gesamtpflegezustand sowohl im Kurpark als auch im Stephan-Jantzen-Park ist gut, die jeweilige spezifische Grundstruktur ist in Ordnung und es gibt bei gleichbleibender Pflege keine Trends zur Waldentstehung oder sonstiger Verschlechterung.

 

Bei den umfangreichen Sanierungsarbeiten zum Kurpark Ende der 1990-iger Jahre, wurden die drei Warnemünder Parkanlagen konzeptionell im Verbund betrachtet. Der Kurpark wurde als klassischer Park mit Wiesenflächen, Solitärbäumen und äußeren Raumkanten konzipiert, während der Arankapark bewusst  als „Waldpark“, mit ganz anderen Inhalten und ökologischer Wirkung, erhalten und entwickelt werden sollte. Daraus ergibt sich folgerichtig die heutige Einstufung als Wald. Aus Sicht des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege, war die damalige „Verbundentscheidung“ nach wie vor richtig und es besteht hier nicht die Absicht, den Status des Arankaparks (Waldumwandlung) zu ändern.

 

Alle drei Warnemünder Parkanlagen würden generell einen höheren Unterhaltungsaufwand erfordern. Die Schwerpunkte liegen dabei im Kurpark bei den Staudenflächen, im Stephan-Jantzen-Park bei der Erhaltung der kulturhistorisch wertvollen Grabstellen/Grabmale sowie im Arankapark bei Gehölzpflegearbeiten zum Zurückdrängen unkontrollierten Wildwuchses. Neue Pflegeplanungen sind für alle drei Anlagen nicht speziell erforderlich.

 

Die Barnstorfer Anlagen beinhalten einen Anteil Wald nach Landeswaldgesetz von 31,1%. Die Grundstruktur wird dennoch als  in Ordnung eingeschätzt und ein mittlerer Gesamtpflegezustand bescheinigt.

 

Der Lindenpark (Friedhof seit 1881; Parkumwandlung ab 1980) zeigt besonders deutlich, welche Folgen aussetzende Pflege hat. Ganze Quartiere entwickelten sich zu  undurchdringlichen Wildflächen mit geringer Erholungsfunktion. Spezifische Tier- und Pflanzenarten konnten sich gerade diese ökologischen Nischen erschließen.

 

Ausgehend vom (Garten-)Denkmalstatus der Anlage wurde 2010 eine verbindliche Gartendenkmalpflegerische Zielsetzung (DZ) bestätigt, auf deren Grundlage in den letzten Jahren schrittweise eine Wiederherstellung der Erlebbarkeit  der historischen Anlage, bei gleichzeitigem Erhalt ökologischer Funktionen, erfolgt.

 

Dennoch ist kontinuierlich Unterhaltungsaufwand zur weiteren gezielten Entwicklung von Teilflächen (Abarbeitung Prioritätenliste DZ) erforderlich.

 

Die Wallanlagen (seit 1836), als Verbund mehrerer Teilflächen, umfassen mit rd. 133.000 m² den gesamten Bereich von der Fischerbastion bis zum Steintor. Offiziell ist noch kein Teilstück als Wald nach Landeswaldgesetz eingestuft, die konkrete Bewertung vor Ort zeigt aber deutliche Tendenzen der Waldentstehung.


Die Anlage hat insgesamt einen (Garten-)Denkmalstatus, es gibt (für Teilbereiche differenziert) Denkmalpflegerische Zielstellungen (DZ) und ein Pflegekonzept (z. Zt. in aktualisierender Überarbeitung) zumindest für den Kernbereich. Teilbereiche wurden bereits gemäß DZ saniert, weitere sind in Vorbereitung. Das Pflegekonzept ermöglicht ein ausgewogenes Verhältnis von Erholungsflächen und Vorrangflächen mit ökologischer Bedeutung.

 

Der Mönnichpark (1882) ist mit nur 2.1 ha die kleinste Rostocker Parkanlage und besteht zu 97,6 % aus Wald nach Landeswaldgesetz. Die Anlage ist als Park gar nicht mehr zu erkennen, folglich  ist unter dieser Betrachtung auch der Pflegezustand unzureichend. Normale Parkfunktionen sind, bis auf die kleine Spielplatzfläche, nicht mehr erkennbar. Hier wäre grundsätzlich zu entscheiden, ob der Park wieder als solcher aufgebaut werden soll. Erforderlich wären dafür ein Waldumwandlungsverfahren, eine komplette Rekonstruktionsplanung sowie dann der eigentliche Umbau mit sehr erheblichen Baumfällungen. Aus Sicht des Amtes für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege wird dieser Aufwand prioritär für den potenziellen Einzugsbereich Gehlsdorf nicht für erforderlich gehalten.

 

3.              Zusammenfassung

 

Aus der Gesamtsicht kann festgestellt werden, dass die Waldentstehung in Rostocker Parkanlagen nicht stattfindet.

 

Größere offizielle Waldanteile (> 50%) gibt es z. Zt. nur beim Aranka Park, beim Wossidlopark und beim Mönnichpark. Während die beiden ersteren jedoch trotzdem ihre Funktionen im Gesamtgrünsystem erfüllen, ist lediglich beim Mönnichpark grundsätzlich die Frage zu stellen, ob er entweder den Parkstatus verlieren sollte (wie z. B. vor Jahrzehnten schon der Schweizer Wald), oder eine aufwändige Rekonstruktion (Waldumwandlung) anzustreben wäre.

 

Bei allen anderen Parkanlagen stellen sich solche grundsätzlichen Fragen z. Zt. nicht.

 

Es ist insgesamt notwendig, für alle Parkanlagen dauerhaft eine regelmäßige fachgerechte landschaftsgärtnerische Pflege, insbesondere der Gehölzbestände, abzusichern. Bereits in der o. g. Stellungnahme der Verwaltung vom 29.01.2014 wurde dafür pauschal ein Mehrbedarf von etwa 100.0 TEUR pro Jahr benannt.

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.03.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

25.03.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben