Antrag - 2015/AN/0730

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, dass die Veröffentlichung der KiTa-Kosten wieder zusätzlich im Rostocker Stadtanzeiger erfolgen soll.

 

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Sachverhalt:

 

Die Veröffentlichung der KiTa-Kosten im „Stadtanzeiger“ wurde im Jahre 2012 mit dem Hinweis eingestellt, dass das Amt für Jugend und Soziales hierzu nicht verpflichtet ist und die Betroffenen sich auf den jeweiligen Seiten der Einrichtungsträger und Kindertageseinrichtungen Informationen einholen können.

 

Dieser Standpunkt ist in dieser Form nicht nachzuvollziehen, denn eine einfache Tabelle im „Stadtanzeiger“, erfüllt die Anforderungen der betroffenen Nachfrager nach schneller Übersichtlichkeit am besten. Internetrecherchen können unter Umständen für die Betroffenen sehr zeitaufwändig, oder sogar technisch unmöglich sein.

 

Unabhängig hiervon sind Internetauftritte weiterhin möglich, sowohl für die einzelnen Träger, als auch zusätzlich für das Amt.

 

 

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Beschlüsse

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25.03.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen