Beschlussvorlage - 2015/BV/0725

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Standort für einen Theaterneubau ist der Stadthafen im Bereich des Christinenhafens entsprechend dem 1. Preis des Preisträgers gmp International GmbH des städtebaulichen Ideenwettbewerbes.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2013/BV/4390 vom 15.05.2013

Nr. 2012/BV/3494 vom 20.06.2012

Nr. 2011/BV/2825 vom 07.12.2011

Nr. 2011/AN/2156 vom 18.05.2011

 

Sachverhalt:

Städtebaulicher Ideenwettbewerb Bussebart/Stadthafen

Die Hansestadt Rostock beabsichtigt den Neubau eines Theaters. Im Jahr 2013 hat die Bürgerschaft  für die Vorbereitung der Standortentscheidung die Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs für das Areal Bussebart/ Stadthafen beschlossen.

 

Grundlagen für den Wettbewerb waren unter anderem die 2011 aktualisierte Theaterexpertise von 2003 und die Baumassenstudie von 2013, beides Anlagen bereits zum Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2013/BV/4390 für die Durchführung des städtebaulichen Ideenwettbewerbes.

Im Ergebnis des städtebaulichen Ideenwettbewerbes, der im Dezember 2014 entschieden worden ist,  wurden je drei Preise für die beiden Kategorien für einen Theaterstandort im Christinenhafen bzw. am Bussebart vergeben. Des Weiteren hat das Preisgericht entsprechend der Auslobung eine weitere Empfehlung ausgesprochen. Die Mitglieder des Preisgerichtes haben der Hansestadt Rostock den Stadthafen als den richtigen Standort für einen Theaterneubau empfohlen.

 

Mit dem Wettbewerbsergebnis und der Empfehlung des Preisgerichtes  liegt nun eine qualifizierte Grundlage für eine endgültige Standortentscheidung vor.

 

Der empfohlene 1. Preis des Wettbewerbs für den Stadthafen zeigt eine gute Antwort auf die planerisch anspruchsvollen Kernpunkte der Auslobung:

 

-          Behutsame Stadtreparatur und –ergänzung an der nordwestlichen Ecke des Altstadtareals,

-          Lage und Qualitäten eines Theaterneubau,

-          weitere bauliche Nutzungen auf Altstadtflächen und im Hafenareal,

-          Neuorganisation der Veranstaltungsflächen im Kontext einer Gesamtgebiets-entwicklung,

-          Verbindungen über die L22 und Abbau ihrer Barrierewirkung,

-          Verkehrsorganisation (MIV, ÖPNV, Fuß- und Radverkehr),

-          Freiraumgestaltung.

 

Das Preisgericht hat seine Empfehlung für einen Theaterstandort im Christinenhafen wie folgt begründet:

 

-          „Das Theater braucht Raum und sollte daher im Stadthafen entwickelt werden in dem der Standort exklusiv für das Theater freigegeben wird.

-          Im Bereich des Stadthafens kann das Theater als architektonische Besonderheit inszeniert werden. Die Signifikanz und Besonderheit des Ortes sollte mit einem besonderen Gebäude besetzt werden.

-          Der Stadthafen stellt als maritimer Ort einen guten Ansatzpunkt für die zukünftige architektonische Ausgestaltung des Theaters dar.

-          Der Bau des Theaters im Stadthafen – als ein wichtiges Gebäude an der Wasserkante – kann einen Impuls für die Stadtentwicklung Rostocks am Wasser darstellen

-          Die Erschließung des Theaters im Stadthafen muss jedoch grundsätzlich geklärt werden.“

 

(Zitat: Protokoll Preisgerichtssitzung (2. Phase) am 17.12.14)

 

Stadtplanerische Einordnung in die gesamtstädtische Entwicklung:

 

Die Leitlinien der Stadtentwicklung beschreiben die Entwicklung der Hansestadt Rostock am und zum Wasser als einem wesentlichen Ziel der Stadtentwicklung. Die bestehenden Potenziale sind dabei in besonderem Maße für die städtebauliche Entwicklung zu nutzen. Im Mittelpunkt sollen dabei entlang der Uferzonen öffentliche Nutzungen stehen und die Funktionen sich in herausragenden städtebaulichen und architektonischen Lösungen widerspiegeln.

 

Gleichzeitig ist die Hansestadt Rostock entsprechend den Leitlinien als Bauherr beispielgebend für Baukultur und setzt Zeichen für die Zukunft. Dies gilt in besonderem Maß für die Flächen im Stadthafen.

 

Die Entscheidung für einen Theaterstandort im Christinenhafen entspricht den vorgenannten Stadtentwicklungszielen für die Hansestadt Rostock.


Unter dem Motto „Stadt am Wasser“ birgt der Stadthafen mit der Warnow als Mittelpunkt der zukünftigen Stadtentwicklung das größte Entwicklungspotential.

 

Die Innenstadt als Herz der Stadt wird konsequent in den Stadthafen und an die Warnow erweitert, neue öffentliche Nutzungen mit einem über die Stadtgrenzen hinausgehenden Wirkungskreis stärken die Anziehungskraft für die Bürgerinnen und Bürger  der Stadt genauso wie für Touristen. Die Aufenthaltsqualität und Attraktivität der Innenstadt insgesamt und des Stadthafens als besondere urbane Zone der Innenstadtentwicklung unserer Zeit wird durch die Ansiedlung von regional und überregional bedeutsamen Einrichtungen erhöht. Der Neubau des Theaters am Wasser ist ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung des Rostocker Stadtbildes und ein wichtiger Stadtimagefaktor.

 

Beschreibung und Einordnung des 1. Preisträgers Stadthafen 

 

Der erste Preisträger für den Theaterstandort im Stadthafen „gmp International GmbH“ wird diesen Anforderungen in besonderem Maße gerecht.

 

Er schlägt eine Komplettierung und Verdichtung der Bebauung der Nördlichen Altstadt und eine Vernetzung mit den vorhandenen Wohnquartieren vor, um einen ganzjährig belebten Ort zu schaffen. Das Areal erfährt eine behutsame, den historischen Stadtgrundriss abrundende Blockstruktur, eine Betonung der historischen Stadtkante. Diese Stadtreparatur vervollständigt das bereits begonnene Sichtbarmachen der historischen Stadtkante am Kanonsberg. Die vier neuen Quartiere schaffen eine behutsame Akzentuierung und die entstehenden Wohnhöfe, kleinen Stadtplätze und neuen baulichen und kulturellen Akzente können mit einer ausgewogenen Mischung zwischen Wohn- und Gewerbenutzung die Lebendigkeit und Vielfalt der Rostocker Innenstadt befördern.

 

Neben einer erheblichen Aufwertung dieses Areals der Rostocker Innenstadt kann so im Rahmen der Bildung, Ausschreibung und Privatisierung von vier Baufeldern für bauliche Investitionen eine private Wertschöpfung von etwa 100 Mio. € bei Grundstückverkaufserlösen sowie von ca.3,3 Mio. € für die Hansestadt Rostock geschaffen werden.

 

Der Wettbewerbssieger für das Theater im Stadthafen entwickelt das Hafenareal als charakteristische hanseatische Bühne des öffentlichen Lebens Rostocks weiter. Der vorhandene Museumshafen, die historischen Krananlagen, die vielen platzgreifenden Veranstaltungen und nicht zuletzt der Blick auf die Rostocker Stadtsilhouette machen das Gebiet zu einem exponierten Standort. Hier wird das Theater am Standort Christinenhafen als Impulsgeber und kultureller Brückenschlag auf einem Podest platziert, auf das man von der höher gelegenen Altstadt über die L22 hinweg gelangt, ohne den trennenden Verkehr queren zu müssen. Das öffentliche Theaterfoyer wird als Aussichtsplattform auf Hafen und Stadtsilhouette verstanden. Zugleich ist es der räumliche Drehpunkt, an dem sich die „Brücke“ über die Straße Am Strande, das „Theaterplateau“ mit den großzügigen sich nach Westen und nach Osten öffnenden Freiflächen sowie eine zukünftige Fußgängerbrücke über die Warnow zu einer platzähnlichen Situation am Christinenhafen vereinen.

 

Die Freiräume im Stadthafen werden vom Wettbewerbssieger bewusst weiträumig inszeniert. Die freien Flächen werden als Qualität verstanden und können auch in Zukunft für die klassischen Großveranstaltungen (Hanse Sail, Weihnachtsmarkt, Pfingstmarkt) Raum bieten. Lediglich die Ränder der erhöhten Plattform werden betont und gegliedert, verzahnen sich mit den Promenaden der Rostocker Kaikante und schaffen Bewegungsräume für Flanierende und Freizeitsportler. Ein prägendes Landschaftselement sind die Theaterterrassen auch zum Christinenhafen.

 

Weiterer Planungsprozess

 

Aufbauend auf der Standortentscheidung zum Theater kann dann sofort ein Rahmenplan (Quartierplanung) für das Wettbewerbsgebiet erstellt werden. Die Rahmenplanung dient der Vertiefung und Präzisierung des Wettbewerbsergebnisses.

 

Dies betrifft vor allem die beiden in der öffentlichen Diskussion sehr intensiv behandelten Themen Anschluss des Stadthafens bzw. des Standortes an den öffentlichen Personennachverkehr sowie die zukünftige Ausgestaltung des Weihnachtsmarktes.

 

Anschluss an den Nahverkehr

 

In der Auslobung des städtebaulichen Wettbewerbes ist im Rahmen der verkehrsplanerischen Zielstellung für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Bereich des Stadthafens die Anlage einer Buslinie als denkbar erläutert worden. Durch den Preisträger gmp wurden die räumlichen Voraussetzungen gegeben.

 

In der Rahmenplanung sind alle Möglichkeiten einer ÖPNV-Anbindung zu untersuchen und konkrete Lösungen zu entwickeln.

 

Weihnachtsmarkt

 

Die notwendigen Flächen für den Weihnachtsmarkt (derzeit Bereich Bussebart) sind in der Wettbewerbsauslobung ebenfalls quantifiziert worden und mussten in den Wettbewerbsbeiträgen nachgewiesen werden. Dies wurde durch den Preisträger gmp geleistet. Die Flächen für die Weihnachtskirmes sind entsprechend Vorprüfung im Stadthafen nachgewiesen. Die fußläufige und funktionale Verbindung zwischen der Innenstadt (Lange Straße und Kröpeliner Straße) erfolgt durch eine Platz- und Straßenraumabfolge, die der Siegerentwurf in seiner Planung für die Flächen der Nördlichen Altstadt darstellt. Mit diesen öffentlichen Plätzen und Straßen wird durch Weihnachtsmarktstände, kleine Attraktionen und Dekoration die Verbindung hergestellt werden können. Von der Langen Straße gelangt man über einen großzügigen Platz am Haus der Schifffahrt sowie einen anschließenden zweiten Platz vor der Garbräterstraße entlang der Lastadie zur der Brücke über die L22 in den Stadthafen. Dieser verkehrsfreie Überweg ist auch unmittelbar über die Schnickmannstraße und Badstüberstraße zu erreichen.   Aufgabe der Rahmenplanung ist es, diese Flächen in der Planung in Bezug auf die tatsächlichen Nutzungen (Weihnachtsmarktstände in der Nördlichen Altstadt, Fahrgeschäfte im Bereich des Stadthafen, etc.) zu qualifizieren und die in der Wettbewerbsauslobung geforderte funktionale und fußläufige Verbindung der Weihnachtskirmesflächen zu den traditionellen Weihnachtsmarktbereichen der Innenstadt auszugestalten.

 

Diese Rahmenplanung ist die Grundlage für die Durchführung eines Realisierungswettbewerbes für einen Theaterneubau, die Privatisierung von Flächen im Bereich der Nördlichen Altstadt für eine Neubebauung sowie die Gestaltung des öffentlichen Raumes im gesamten Planungsgebiet.

 

Der Rahmenplan (Quartierplanung) wird durch die Bürgerschaft beschlossen.

 

Auf dieser planerischen Grundlage und auf der Basis einer detaillierten Aufgabenstellung könnte 2016 zum Theaterneubau ein Realisierungswettbewerb durchgeführt werden, in dessen Ergebnis ab 2017 die Genehmigungs- und Ausführungsplanungen für den Theaterneubau erfolgen könnten.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

kein

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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08.04.2015 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - abgelehnt

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15.04.2015 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Standort für einen Theaterneubau ist der Stadthafen im Bereich des Christinenhafens entsprechend dem 1. Preis des Preisträgers gmp International GmbH des städtebaulichen Ideenwettbewerbes.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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16.04.2015 - Kulturausschuss - abgelehnt

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22.04.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Der Standort für einen Theaterneubau ist der Stadthafen im Bereich des Christinenhafens entsprechend dem 1. Preis des Preisträgers gmp International GmbH des städtebaulichen Ideenwettbewerbes.

 

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2015/BV/0725:

Mit der Zustimmung zum Änderungsantrag 2015/BV/0725-01 (ÄA) hat sich die Abstimmung zur Beschlussvorlage erübrigt.

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23.04.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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28.04.2015 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Standort für einen Theaterneubau ist der Stadthafen im Bereich des Christinenhafens entsprechend dem 1. Preis des Preisträgers gmp International GmbH des städtebaulichen Ideenwettbewerbes.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt

 

 

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06.05.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Standort für einen Theaterneubau ist der Stadthafen im Bereich des Christinenhafens entsprechend dem 1. Preis des Preisträgers gmp International GmbH des städtebaulichen Ideenwettbewerbes.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2015/BV/0725-05 (ÄA) (s. TOP 9.2.5) entfällt die Abstimmung zum Beschlussvorschlag der Vorlage.

 

 

Beschluss Nr. 2015/BV/0725:

 

Der Standort für einen Theaterneubau soll der Bereich Am Bussebart sein.


Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Quartiersplanung für den Bereich Am Bussebart zu veranlassen.


Bei der Quartiersplanung ist zu prüfen, ob südlich der Straße „Am Strande (L 22) eine geeignete Fläche ausgewiesen werden kann, die für die Aufstellung größerer Fahrgeschäfte geeignet und nutzbar ist.