Änderungsantrag - 2015/DA/0709-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Ziffer 1, Absatz (2) der Anlage 4 wird wie folgt ergänzt:

 

Die Mitglieder des Präsidiums sowie Fraktions- und Ortsbeiratsvorsitzende erhalten neben der funktionsbezogenen auch sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen. Ortbeiratsvorsitzenden werden die sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen auch dann gewährt, wenn sie als sachkundige Einwohner an der Sitzung der Bürgerschaft oder eines Ausschusses teilnehmen.“

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Sachverhalt:

 

Mit der vorgesehenen Streichung der Ziffer 1, Absatz 2, Satz 3 der Anlage 4 entsteht noch kein Anspruch und daher keine Ermächtigung für die Verwaltung, neben den funktionsbezogenen Entschädigungen auch pauschal für die Teilnahme an Sitzungen Aufwand zu erstatten.

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Deckungsquelle:

 

11104.50130000 Bürgerschaft, Ausschüsse - Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige- Rats-/ Vertretungs- und Ausschussmitglieder

 

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Beschlüsse

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25.02.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen