Stellungnahme - 2014/BV/0488-04 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) Kommunalverfassung i. V. m. § 5 (1) Nr. 2 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg – Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

Sachverhalt:

Dem o.g. Änderungsantrag kann die Tourismuszentrale nicht zustimmen.

Begründung:

Die Tourismuszentrale erbringt Dienstleistungen in unterschiedlichen Bereichen, die ihr von der Hansestadt Rostock satzungsmäßig übertragen wurden und die nicht mittels Leistungsvertrag, sondern über die Gewährung eines Verlustausgleiches vergütet werden.

Entsprechend der satzungsmäßig übertragenen Aufgaben hat die Tourismuszentrale ihre Planung für die unterschiedlichen Geschäftsfelder ausgerichtet.

Es ist Aufgabe des Eigenbetriebes, flexibel auf die gewachsenen Anforderungen und Aufgaben, auch resultierend aus der Tourismuskonzeption 2022, zu reagieren und dieses bestmöglich in den Planungen zu berücksichtigen.

Unter der Maßgabe, auch wirtschaftliche Risiken im Geschäftsverlauf des Wirtschaftsjahres abzufangen, wurde die Position Kurabgabe auf Grund der Entwicklung zum Zeitpunkt der Erstellung der Planung prognostiziert. Neben der Kurabgabe sind die Einnahmen von den Strandparkplätzen sowie die Saisonverträge im Strandbereich erheblich von  witterungsbedingten Schwankungen betroffen.

Gleichzeitig kann bis zum heutigen Tag nicht eingeschätzt werden, ob es 2015 den Verantwortlichen gelingen wird, Werbekostenzuschüsse für die beiden wichtigsten Events der Hansestadt Rostock – Warnemünder Woche und Hanse Sail – in geplantem Umfang einzuwerben. Die geplanten Aufwendungen zur Veranstaltungsabsicherung können im Gegensatz dazu nicht analog eingekürzt werden.

Nach derzeitiger Einschätzung gibt es weiterhin Tendenzen, die nicht geplante Kostensteigerung nach sich ziehen. Die Ausschreibung des Wasserrettungsdienstes ergab eine Kostensteigerung von 40 TEUR gegenüber der Plansumme. Gleichfalls sind mit der Übertragung der Betreuung der Internetseiten www.rostock.de durch die Hansestadt Rostock auf die Tourismuszentrale zusätzliche Kosten in Höhe von 40 TEUR entstanden, die 2015 nicht vollumfänglich durch Werbeeinnahmen zu refinanzieren sind.

Auch können im Laufe des Jahres witterungsbedingt Risiken eintreten, die planungsseitig nur in geringem bzw. überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Hierzu gehören die Beseitigung von Seetang an den Stränden sowie das zusätzliche Ausschieben von Dünenwegen, etc. nach Stürmen. Hierfür sind Ausgaben in Höhe von 100 TEUR durchaus realistisch.

Im Sinne einer vorausschauenden Planung hat die Tourismuszentrale die Übertragung der Aufgabe zur Vorbereitung des Hansetages berücksichtigt.

Dazu wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 100 TEUR in den Haushalt eingestellt, die u.a. auch Personalkosten für die Einrichtung einer Stelle in Höhe von 50 TEUR beinhalten. Zusätzlich wurde ein Raum vom KOE angemietet, der mit Mobiliar und EDV-Technik für diesen Arbeitsplatz auszustatten ist. Die Regularien der Vereinigung der Hansestädte gebieten, dass bereits zur Tagung der Herbstkommission 2015 erste Ergebnisse zur konzeptionellen Vorbereitung der Veranstaltung im Jahr 2018, die durch die Parallelität zur 800-Jahrfeier der HRO eine besondere Herausforderung für die Organisatoren darstellt, vorgestellt werden.

Wie bereits im Nachtrag zum Wirtschaftsplan der Tourismuszentrale erläutert, hat sich das Aufgabenspektrum der Tourismuszentrale in Bezug auf die Umsetzung der von der Bürgerschaft beschlossenen Aufgabenwahrnehmung zur Betreuung der Internetseiten erheblich erweitert. Dafür sind auch personelle Anpassungen erforderlich, die durch die Umwandlung der Stelle “Leiter/in Zentrale Steuerung“ geschaffen werden.

Im Wirtschaftsplan 2015 sind gleichfalls Tariferhöhungen, LOE-Zahlungen sowie individuelle Tarifanpassungen, die Erhöhung des Beitrages an Berufsgenossenschaften usw. berücksichtigt worden. Eine Einsparung um 145 TEUR ist nicht möglich.

Trotz sorgfältiger Planung gibt es eine Reihe von Ereignissen, die den Wirtschaftsplan sowohl erlös- als auch kostenseitig erheblich beeinflussen. Die Tourismuszentrale betrachtet die Umsetzung der einzelnen Aufgaben unter der Maßgabe der Einhaltung des Gesamtzuschusses der Hansestadt Rostock und wird ihren Beitrag zur Haushaltskonsolidierung der Hansestadt leisten. 

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Beschlüsse

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25.02.2015 - Bürgerschaft - überwiesen

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11.03.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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12.03.2015 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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25.03.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben