Beschlussvorlage - 2015/BV/0715

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben (Bauantrag) "Neubau Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, Bebauungsplan-Nr. 08.W.131 "Wohn- und Sportpark Tannenweg", Satower Str. 130", Az.: 00300-15, wird erteilt.

Reduzieren

Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Begründung der Dringlichkeit für den Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide:

Das Vorhaben „Neubau einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber“ am bekannten Standort in der Satower Str. 130 sollte mit höchster Priorität bearbeitet werden. In nächster Zukunft hat die Hansestadt Rostock weitere Asylbewerber aufzunehmen, die sonst nicht adäquat untergebracht werden können. Aus diesem Grund darf es zu keiner Verzögerung bei der Bearbeitung des Bauantrages kommen.

 

Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

              500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

              „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss.

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

in Vertretung

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

05.03.2015 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.03.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen