Dringlichkeitsantrag - 2015/DA/0709
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende aller Fraktionen
Vierzehnte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
(Anlage 4- Aufwandsentschädigung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 20.02.2015
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft; xx Gruppe alle Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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25.02.2015
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Beschlussvorschlag:
Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock wird folgendermaßen geändert:
In der Anlage 4 – Aufwandsentschädigungen wird
1. im Absatz (2) folgender Satz gestrichen:
„Der Bezug von funktionsbezogener schließt einen Anspruch auf sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung aus.“
2. In der Tabelle wird die Spalte Ortsbeiräte folgendermaßen ergänzt:
Ortsbeiräten | Mitglieder (außer Ortsbeiratsvorsitzende) und gemäß § 1 Abs. 3 Orts-beiratssatzung zur Sitzung beigezogene Einwohner- innen/Einwohner | 20 EUR |
Die Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1. Januar 2015 in Kraft
Sachverhalt/ Dringlichkeit:
In Umsetzung der neuen Entschädigungsverordnung des Landes hat die Bürgerschaft beschlossen, auch den kombinierten Anspruch auf funktionsbezogene und sitzungsbezogene Aufwandentschädigung in den rechtlich möglichen Grenzen einzuführen.
Dies wurde auch in der entsprechenden beschlossenen Tabelle der Hauptsatzung realisiert. Versäumt wurde, die damit jetzt widersprüchliche Formulierung im Absatz (2) zu streichen.
Dies führte dazu, dass an die betroffenen Mandatsträger mit funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen keine sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen durch die Stadtverwaltung gezahlt wurden. Dies sollte dringend nachgeholt werden.
gez. Eva-Maria Kröger gez. Berthold Majerus
Fraktion DIE LINKE. CDU-Fraktion
gez. i.V. Dr. Cathleen Kiefert-Demuth gez. Simone Briese-Finke
Fraktion der SPD Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
gez. Dr. Sybille Bachmann gez. Dr. Dr. Malte Philipp
Fraktion Rostocker Bund/Graue/ Aufbruch 09 Fraktion UFR/FDP
25.02.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock wird folgendermaßen geändert:
In der Anlage 4 - Aufwandsentschädigungen wird
1. im Absatz (2) folgender Satz gestrichen:
„Der Bezug von funktionsbezogener schließt einen Anspruch auf sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung aus.“
2. In der Tabelle wird die Spalte Ortsbeiräte folgendermaßen ergänzt:
Ortsbeiräten | Mitglieder (außer Ortsbeiratsvorsitzende | 20 EUR |
Die Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1. Januar 2015 in Kraft
Beschluss Nr. 2015/DA/0709:
Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock wird folgendermaßen geändert:
In der Anlage 4 - Aufwandsentschädigungen wird:
1. in Ziffer 1 Absatz (1) folgender Satz gestrichen:
„Es werden funktions- und sitzungsbezogene Entschädigungen wie folgt gezahlt:“
und wie folgt ersetzt:
"Neben funktionsbezogenen Entschädigungen werden zusätzlich sitzungsbezogene Entschädigungen wie folgt gezahlt:"
2. in Ziffer 1 Absatz (2) folgender Satz gestrichen:
„Der Bezug von funktionsbezogener schließt einen Anspruch auf sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung aus.“
3. Ziffer 1 Absatz (2) wie folgt ergänzt:
„Die Mitglieder des Präsidiums sowie Fraktions- und Ortsbeiratsvorsitzende erhalten neben der funktionsbezogenen auch sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen. Ortbeiratsvorsitzenden werden die sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen auch dann gewährt, wenn sie als sachkundige Einwohner an der Sitzung der Bürgerschaft oder eines Ausschusses teilnehmen.“
Die Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1. Januar 2015 in Kraft
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X | (mit mehr als 27 Stimmen) |
Abgelehnt |
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