Beschlussvorlage - 2015/BV/0705

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt den Gesellschaftsvertrag der Hafen-Entwicklungsgesellschaft Rostock mbH in seiner Fassung vom 27.01.2015.

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Beschlussvorschriften:

 

- § 22 Kommunalverfassung M-V,

- § 6 (8) Hauptsatzung

 

Sachverhalt:


Im Mediationsverfahren der Gesellschafter vom 17.02.2014 wurde der Beschluss gefasst, dass zukünftige Beschlüsse der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst werden müssen. Diese Regelung sollte in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen werden (vgl. Informationsvorlage 2014/IV/5373).

Im Zuge der Vorbereitung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages wurden in Abstimmung mit der Beteiligungsverwaltung des Landes sowie unter Zusammenarbeit mit der HERO neben dem Mediationsergebnis auch weitere Änderungen vorgenommen. Es fand u.a. eine Anpassung an die aktuelle Kommunalverfassung statt. Der Entwurf des geänderten Gesellschaftsvertrages wurde bereits mit dem Innenministerium M-V als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 11.02.2015 mitgeteilt, dass keine rechtlichen Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf vom 27.01.2015 bestehen.

Im anliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) sind alle Änderungen und Ergänzungen enthalten. Anlage 2 zeigt die Änderungen farbig hervorgehoben.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

kein Bezug

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.03.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.03.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen