Beschlussvorlage - 2015/BV/0666

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die „Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und die daraus resultierenden schulorganisatorischen Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2015/16“.

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Beschlussvorschriften:

- § 22 Abs. 3 KV M-V in der aktuell gültigen Fassung

- § 107/108 SchulG M-V in der aktuell gültigen Fassung

- SEPVO M-V v. 16. September 2014 in der aktuell gültigen Fassung

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2011/BV/1931              hrliche Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwick-
lungsplanes der Hansestadt Rostock und daraus resultierende schulorganisatorische Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2011/12

 

 

Sachverhalt:

Jährliche Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock und daraus resultierende schulorganisatorische Maßnahmen in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2015/16

 

I.              Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock zum Schuljahresbeginn 2015/16

-

 

 

II.              Schulorganisatorische Maßnahmen zur Umsetzung des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock in Vorbereitung des Schuljahresbeginns 2015/16

 

 

Verlagerung des Förderzentrums an der Danziger Straße 45 – Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen – an den Standort Maxim-Gorki-Straße 68.

 

Begründung:

 

Im Förderzentrum an der Danziger Straße 45 werden im Schuljahr 2014/15 217 Schüler/-innen in 21 Klassen beschult. Diese Schule ist fester Bestandteil des Schulentwicklungsplanes der Hansestadt Rostock.

 

Das Förderzentrum nutzt aktuell 3 zusammengehörige Schulgebäude, erbaut im Jahr 1966. Diese Gebäudesubstanz ist stark verschlissen und weist in Teilen erhebliche und nicht mehr reparable Schäden auf. Dieser Gebäudetyp ist mit dem Ziel heutiger Standards nicht sanierungsfähig. Insofern wurden in den zurückliegenden Jahrzehnten auch keine Sanierungen durchgeführt. Die Alternative wäre nur ein Rückbau und Ersatzneubau.

Aus diesem Grund wurde im Rahmen eines Prüfprozesses auch nach einem alternativen Schulstandort gesucht.

 

Auf Grundlage des Beschlusses 2011/BV/1931, der die Aufhebung der Beruflichen Schule der Hansestadt Rostock - Metalltechnik -, Kopenhagener Straße 5, der Beruflichen Schule der Hansestadt Rostock - Elektrotechnik/Elektronik -, Maxim-Gorki-Straße 67/68 und der Beruflichen Schule der Hansestadt Rostock - Bautechnik -, Fritz-Triddelfitz-Weg 1d und deren Fusion zum Beruflichen Bildungszentrum der Hansestadt Rostock - Technik - beinhaltet, wird dessen bisheriges Schulgebäude in der Maxim-Gorki-Str. 68 mit Fertigstellung des 2. Bauabschnittes der Beruflichen Schule der Hansestadt Rostock - Technik - am Standort  An der Jägerbäk 2a frei und verfügbar. Dieses nunmehr im April 2015 freiwerdende Schulgebäude am Standort der Maxim-Gorki-Str. 68 hat sich als geeigneter Schulstandort für die Verlagerung des Förderzentrums herausgestellt.

 

In Übereinstimmung mit dem Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ ist dieses Gebäude zunächst zu sanieren und ab dem Schuljahr 2016/2017 durch das Förderzentrum an der Danziger Straße als künftiger dauerhafter Standort zu nutzen.

 

Die 3 Schulgebäude Danziger Straße 45 werden demzufolge frei, dem Schulgebäudenetz entnommen und zurück gebaut. Die verfügbaren Grundstücke können anderen Nutzungszwecken zugeführt werden.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:              40

Produkt:              22104                            Bezeichnung:rderzentrum an der Danziger Straße

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2015

56380000 / Transportkosten

 

30.000

 

 

2015

76380000 / Transportkosten

 

 

 

30.000

 

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Beschlüsse

Erweitern

18.02.2015 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.02.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen