Beschlussvorlage - 2015/BV/0655

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

1. Die Elektromobilitätsstrategie wird als Rahmen setzende kommunale Strategie zur Förderung der Elektromobilität und als ein Fachbeitrag zum neuen Verkehrskonzept „Mobilitätsplan Zukunft“ bestätigt.
 

2. Der Aktionsplan wird der Bürgerschaft lediglich informell zur Kenntnis gegeben. Er wird in Hinsicht der finanziellen Auswirkungen weiter untersetzt und der Bürgerschaft zu späterem Zeitpunkt (bis spätestens Oktober 2015) vorgelegt.

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Beschlussvorschriften: § 22 (2) KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2011/AN/1911 „Aktionsplan für Elektromobilität“ vom 09.03.2011

Nr. 0779/08-A „Zentrales Fuhrparkmanagement und Carsharing“ vom 19.11.2008

 

 

Sachverhalt:

 

Hintergrund für die Strategie und den Aktionsplan ist zum einen der Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2011/AN/1911, in welchem die Stadtverwaltung aufgefordert wurde, einen Aktionsplan für Elektromobilität bis 09/2011 vorzulegen. Aufgrund fehlender personeller Ressourcen konnte der Beschluss bislang nicht umgesetzt werden.

Zum anderen war innerhalb des EU-South-Baltic-Projektes elmos (2012-2015, Leadpartner ist die RSAG) ein Integriertes Intermodales e-Mobilitätskonzept für die HRO in 2014 vorzulegen.


Im Bereich der e-Mobilität gibt es in der Hansestadt Rostock vielfältige Initiativen und Einzelmaßnahmen von kommunalen Unternehmen und Privaten. Es fehlte eine kommunale Strategie. Mit der nun vorliegenden e-Mobilitätsstrategie der Hansestadt Rostock wurde ein integriertes intermodales Konzept zur Förderung der e-Mobilität erstellt, welches basierend auf einer Status-Quo- und Zielgruppenanalyse, Leitbilder, Ziele und Handlungsschwerpunkte aufzeigt. Abgeleitet daraus wurde ein Aktionsplan, der vorrangig kurz- mittelfristige Maßnahmen beinhaltet.

 

Die Einführung der Elektromobilität in städtische Mobilitätskonzepte bietet vielfältige Ansatzpunkte, verkehrsbedingte Probleme in Städten hinsichtlich Abgas- und Lärmemissionen zu reduzieren und somit die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Darüber hinaus bietet Elektromobilität die Chance, klima- und energiepolitische Ziele auf allen Ebenen von der Europäischen Kommission bis hin zur Kommunalpolitik zu realisieren. Mit dem Ausbau von Ladeinfrastruktur und der Umstellung auf elektromobile Fuhrparks haben Kommunen Einflussmöglichkeiten, Elektromobilität Wirklichkeit werden zu lassen. Elektromobilität ist und bleibt jedoch nur ein Element in zukünftigen Verkehrs- und Mobilitätskonzepten für Städte und Regionen. Sie bietet insbesondere für die Strategien Verkehrsverlagerung und -optimierung Lösungsmöglichkeiten, Mobilität im urbanen Raum zukünftig attraktiver zu gestalten und gleichzeitig Emissionsminderungen zu erzielen. Dies kann zum Beispiel durch e-Carsharing Angebote oder einen elektrisch betriebenen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschehen.

 

Als integrativer Bestandteil des neuen „Mobilitätsplan Zukunft“ der Hansestadt Rostock wurde in einem beteiligungsorientierten Entwicklungsprozess unter Einbeziehung relevanter Akteure aus der Kommunalpolitik, den kommunalen Verkehrs- und Energieversorgungsbetrieben, der Wirtschaft und Interessensverbänden eine Elektromobilitätsstrategie für die Hansestadt Rostock entwickelt.

 

Der Erstellungsprozess der Elektromobilitätsstrategie wurde durch eine Projektlenkungsgruppe gesteuert. Dieser gehörten Vertreter folgender Institutionen an:

 

  • Mobilitätskoordinator (Projektkoordinierung)
  • Tief- und Hafenbauamt
  • Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
  • Umweltamt
  • Stadtwerke Rostock AG
  • Rostocker Straßenbahn AG
  • Rupprecht Consult (Berater)

Insgesamt waren mehr als 50 Experten über eine Online-Befragung zur Zukunft der Elektromobilität in der Hansestadt Rostock sowie über zwei veranstaltete Elektromobilitätsforen beteiligt. Das erste Forum (4. Juli 2014) wurde bei den Stadtwerken Rostock veranstaltet und befasste sich mit der Entwicklung von Stärken-Schwächen Profilen, Zielen und Handlungsfeldern. Im zweiten Forum (7. November 2014) bei der IHK zu Rostock standen die Maßnahmen des Aktionsplanes im Fokus.


Die Erarbeitung der Elektromobilitätsstrategie wurde anteilig mit Mitteln aus dem EU-Projekt „elmos“ finanziert. Gemäß dem elmos-Projektvertrag hat sich die Hansestadt Rostock verpflichtet, innerhalb der Projektlaufzeit (bis spätestens 30.4.2015) eine Elektromobilitätsstrategie zu beschließen. Erfolgt dies nicht, ist zu befürchten, dass  für die Strategieerstellung verwendete EU-Fördermittel (ca. 20 T€) zurück zu zahlen sind.

Die finanziellen Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen des Aktionsplanes können derzeit noch nicht beziffert werden, hierzu bedarf es vertiefender Kostenschätzungen.

Deswegen wird der Aktionsplan später (bis spätestens Oktober 2015) separat der Bürgerschaft vorgelegt.

Für einzelne Maßnahmen konnten bereits Fördermittel eingeworben werden. So wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMUB bis April 2016 ein „Mobilitätsmanagementkonzept für die Hansestadt und den Landkreis Rostock zur Verbesserung der Stadt-Umland-Verkehre“ aufgestellt – hier werden unter anderem ein e-Erschließungskonzept für das Seebad Warnemünde, eine Mobilitätszentrale / Mobilitätsplattform, ein Fuhrparkmanagementkonzept für die Stadtverwaltung u.a. Maßnahmen des Aktionsplanes vertiefend untersucht.

Für andere Maßnahmen wie die Beschaffung von Fahrzeugen aber auch vertiefende Untersuchungen stehen verschiedene Fördertöpfe des Bundes und des Landes M-V zur Verfügung.

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Finanzielle Auswirkungen: werden mit Vorlage des Aktionsplanes konkretisiert

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:      -

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.03.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.03.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen