Änderungsantrag - 2015/AN/0610-03 (ÄA)
Grunddaten
- Betreff:
-
Daniel Peters (für die CDU-Fraktion)
Belange des Eigenbetriebes KOE in die Zuständigkeit der Fachausschüsse übertragen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.01.2015
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- CDU-Fraktion
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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28.01.2015
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Beschlussvorschlag:
Im Antrag wird vor dem Wort "Fachausschüsse" wie folgt ergänzt:
"beratender / empfehlender".
Der Antrag lautet nun insgesamt wie folgt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Sitzung der Bürgerschaft im März 2015 eine
Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung und der Eigenbetriebssatzung des
Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock
(KOE) vorzubereiten, um die Belange des Eigenbetriebes KOE in die Zuständigkeit
nachfolgender beratender / empfehlender Fachausschüsse der Bürgerschaft zu übertragen:
Liegenschafts- und Vergabeausschuss:
- Bauleistungen nach VOB über 200.000 € je Auftrag,
- Liefer- und Dienstleistungen nach VOL über 100.000 € je Auftrag,
- freiberufliche Leistungen nach VOF über 50.000 € je Auftrag,
- die Veräußerung und den Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten ab 50.000 EUR
- Bei der Ermittlung der Wertgrenzen ist bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug der
Nettobetrag maßgebend.
Wirtschafts- und Tourismusausschuss:
- die Belastung von Grundstücken ab 205 TEUR bis 1.500 TEUR
(soweit es sich nicht um eine Vorabbeleihung auf Grund einer Veräußerung handelt,
diese wird im Zuge der Vorlage beim Liegenschafts- und Vergabeausschuss
behandelt),
- den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab 60 TEUR Jahresbetrag oder einer
Vertragsdauer von mehr als 10 Jahren,
- Erlass von Forderungen von mehr als 40 TEUR,
- Unterrichtung durch die Betriebsleitung über alle wichtigen Angelegenheiten
- Bei der Ermittlung der Wertgrenzen ist bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug der
Nettobetrag maßgebend.
Personalausschuss/Hauptausschuss:
- Einstellung und Kündigung von Angestellten ab der Entgeltgruppe 13 TVöD