Beschlussvorlage - 2015/BV/0648

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Für das in der Anlage 1 dargestellte Gelände der ehemaligen Poliklinik im Stadtteil Lütten Klein soll der Bebauungsplan Nr. 04.W.177 „Ehemalige Poliklinik Lütten Klein“ aufgestellt werden. Der Geltungsbereich wird begrenzt

 

im Westen               durch die „St.-Petersburger Straße“,

im Norden:              durch die Gärten südlich des Behördenzentrums Möllner Straße,

im Osten:              durch Grünflächen westlich der Bundesstraße B 103

                            (“An der Stadtautobahn“),

im Süden:              durch die „Rigaer Straße“ und den „Warnowpark“ im B-Plan Nr. 04.MK.01 „Zentrum Lütten Klein“.

 

Der als Anlage 1 beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durch-führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2) und die dazugehörige Begründung (Anlage 3) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Das Plangebiet im Rostocker Stadtteil Lütten Klein ist über die St.-Petersburger-Straße und die Rigaer Straße erschlossen und wurde viele Jahre als ärztliches Versorgungszentrum genutzt (ehemalige Allende-Poliklinik). Diese Nutzung ist vor einigen Jahren aufgegeben worden; die Gebäude stehen seitdem leer. Eine Nachnutzung im bisherigen Sinne ist unwahrscheinlich, da zwischenzeitlich in unmittelbarer Nähe, südlich der Warnowallee an der Trelleborger Straße, ein neues Gesundheitszentrum errichtet wurde und die ärztliche Versorgung der Bewohner des Stadtteils gewährleistet.

 

Um den durch den jahrelangen Leerstand entstandenen städtebaulichen Missstand zu beseitigen und die Flächen sinnvoll nachzunutzen, wird eine Neuordnung des Gebietes angestrebt. Es soll ein allgemeines Wohngebiet mit 5- bis maximal 7-geschossiger Bebauung an einem Punkt entwickelt werden.

 

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur eindeutigen Festsetzung von Art und Maß der geplanten baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksfläche und der örtlichen Verkehrsflächen wird erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung folgender Planungsziele schaffen:

 

  • Beseitigung des städtebaulichen Missstandes der Ruine der ehemaligen Poliklinik Lütten Klein
  • Wiedernutzbarmachung der Flächen im Sinne der Innenentwicklung
  • Errichtung eines Wohnparks für Geschosswohnungsbau mit ca. 170 Wohnungen in aufgelockerter Bauweise
  • Berücksichtigung der naturräumlichen Gegebenheiten
  • Einbindung des Wohnparks in das Konzept zur geplanten Revitalisierung des Dragungrabens,
  • Schaffung einer bedarfsgerechten Erschließung und Infrastruktur für den geplanten Wohnpark.

 

Aufgrund der Lage innerhalb des Stadtgebietes und der baulichen Vorprägung um das Plangebiet handelt es sich dabei um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne einer Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen. Daher kann das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB Anwendung finden.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich sowie naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich; gleichwohl dient ein zu erarbeitender Grünordnungsplan der planungsrechtlichen Absicherung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege.

 

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes gemischte Bauflächen dar (M 4.1). Damit ist der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB derzeit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan ist daher im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB anzupassen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 3,5 ha.

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Finanzielle Auswirkungen:

keine; Planungskosten übernimmt der Vorhabenträger

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

kein

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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05.03.2015 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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11.03.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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17.03.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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19.03.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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25.03.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen