Stellungnahme - 2015/DA/0637-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung von Parzellenkündigungen in der Kleingartenanlage "Erlengrund"
- Status:
- öffentlich (Vorlage überwiesen)
- Vorlage freigegeben:
- 28.01.2015
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt
- Beteiligt:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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28.01.2015
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Kenntnisnahme
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17.02.2015
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17.03.2015
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28.04.2015
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26.05.2015
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Geplant
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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09.04.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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25.02.2015
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03.06.2015
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Kündigung der 16 Parzellen der Kleingartenanlage "Erlengrund" in Markgrafenheide unverzüglich zurückzunehmen. Alle notwendigen Schritte sind einzuleiten.
Stellungnahme:
Die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Kleingartenflächen haben Bestand.
Dass darüber hinaus das damalige Amt für Stadtplanung und Stadtentwicklung eine Bestandsschutzerklärung für die Gärten, die im Flächenutzungsplan als Wohnbauflächen ausgewiesen sind, abgegeben haben soll, ist in den Fachämtern nicht bekannt und auch nicht nachvollziehbar; insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Flächen im Eigentum Dritter standen und die Stadt insofern auf die Veräußerung keinen Einfluss hatte.
Für diese im Randbereich der KGA „Erlengrund“ innerhalb der vorhandenen Bebauung belegenen Flächen beurteilt sich das Baurecht nach § 34 BauGB.
Die von der Kündigung betroffenen Gärten der KGA "Erlengrund" sind auch Bestandteil der "Umnutzungskonzeption Kleingartenanlagen". In der Umnutzungskonzeption sind alle im Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock nicht dargestellten Kleingartenanlagen aufgelistet. Für diese ist in einem überschaubaren Zeitraum eine Umnutzung entsprechend den Darstellungen des Flächennutzungsplans vorgesehen.
Die Umnutzungskonzeption (als Nachfolger der Prioritätenliste) wurde auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes mit dem Verband der Gartenfreunde e. V. abgestimmt und der Bürgerschaft am 09.07.2008 zur Kenntnis gegeben. Sie bildet die Arbeitsgrundlage für die Inanspruchnahme von Kleingartenanlagen des Verbandes in der Hansestadt Rostock.
Eine Aktualisierung der Umnutzungskonzeption wurde insbesondere 2012 vorgenommen.
Hier erfolgte eine zeitliche Einordnung der voraussehbaren Inanspruchnahme der Kleingärten. Die Kleingartenflächen wurden in eine kurzfristige (bis 2016) und langfristige Inanspruchnahme differenziert. Kleingärten in der Kategorie „kurzfristige Inanspruchnahme“ wurden zunächst von der Umstellung der Abwasserentsorgung befreit und darüber auch informiert.
Dazu gehörten auch die in Rede stehenden Gärten der KGA „Erlengrund“.