Beschlussvorlage - 2015/BV/0640

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Planungsbeschluss zur Erstellung der Instandsetzungsplanung für das Brückenbauwerk 101 in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie Örtliche Bauüberwachung und Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird bestätigt.

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22, Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

Sachverhalt:

Die Maßnahme "Grundhafte Instandsetzung des Brückenbauwerkes im Zuge des Petridammes über die Warnow, Teilbauwerk Straßenbahn“ wird erforderlich, da das vorhandene, im Jahre 1913 / 1981 errichtete Brückenbauwerk in Bezug auf Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht.

 

Beim vorliegenden Bauwerk handelt es sich um eines der wichtigsten Brückenbauwerke der Hansestadt Rostock, da es zum einen eine nahezu unverzichtbare Verbindung für die Anbindung des Rostocker Nordostens für den Nahverkehr (Straßenbahn) darstellt und zum anderen als einziges Bauwerk sämtliche genehmigungspflichtige Schwertransporte über die Warnow ermöglicht.

 

 

Die Ergebnisse der letzten turnusmäßig durchgeführten Bauwerksprüfungen ergaben bei einer Hauptprüfung im Jahr 2010 eine Note von 3,0, die im Rahmen einer einfachen Prüfung im Jahr 2013 nochmals bestätigt wurde.

 

Das Bauwerk weist zahlreiche substantielle Schäden insbesondere an der Oberseite auf, z.B. Alkali-Kieselsäurereaktionen, sog. Betonfraß in den Gehwegbereichen und teils in den Auflagerbalken sowie den seitlichen Schotterfängen des Schotterbettes der Straßenbahn, desolate Geländer, Schäden im Bereich der Flügelwände usw.

 

Seitens des Tief- und Hafenbauamtes wird unter Beachtung der Bedeutung des Bauwerkes für die Hansestadt Rostock und der vorgenannten Schäden am Bauwerk eine grundhafte Instandsetzung angestrebt.

 

Da die Bausubstanz der Haupttragglieder des Überbaus und der Unterbauten und damit die Tragfähigkeit des Bauwerkes als zeitgemäß zu bewerten sind, stellt eine grundhafte Instandsetzung eine langfristig wirtschaftliche Maßnahme zur Erhaltung und Verbesserung des Bauwerkszustandes dar.

 

Die Dringlichkeit des Vorhabens begründet sich durch die aktuelle Zustandsnote von 3,0, die Wichtigkeit des Bauwerkes im Verkehrsnetz sowie den erforderlichen zeitlichen Vorlauf der RSAG im Falle von Einschränkungen des Bauwerkes für den Straßenbahnverkehr während der Zeit der baulichen Maßnahmen.

 

Durch die grundhafte Instandsetzung soll eine weitere Schädigung des Bauwerkes nach Möglichkeit vermieden werden, um Schäden an den Haupttraggliedern und die zugehörigen hohen Folgekosten ausschließen bzw. verringern zu können.

 

Die Einordnung der finanziellen Mittel für die Planung und für die Bauausführung erfolgt

im Rahmen der Haushaltsaufstellung des Tief- und Hafenbauamtes für die Jahre 2015/2016.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 66

Produkt: 54101

6654101201500320 – Sanierung Petribrücke Bw 101 Straßenbahnteil

 

Haushaltsjahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

 

2015

 

78532000.09612000

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

 

 

 

100.000,-

 

2016

 

78532000.09612000

Auszahlung für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

 

 

 

900.000,-

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keiner

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

03.03.2015 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.03.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.03.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

Erweitern

12.03.2015 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.03.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.03.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen