Beschlussvorlage - 2015/BV/0633

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beauftragt den Oberbürgermeister zu veranlassen, dass die Geschäftsführer der RVV die Bestellung von Frau Katja Gödke und Herrn Jochen Bruhn als Geschäftsführer der neu zu gründenden Nordwasser GmbH für den Zeitraum ab Gründung der Gesellschaft bis zum 30.06.2017 vornehmen.

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 35 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

§ 6 Abs. 4 Hauptsatzung

 

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft beschloss in ihrer Sitzung am 03.12.2014 die Umsetzung des Konzeptes für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes (WWAV) zum 01.07.2018 (Beschluss-Nr.: 2014/BV/0336) sowie die Umsetzung der Gründung der Nordwasser GmbH spätestens bis zum 31.03.2015 auf der Grundlage des vorgelegten Gesellschaftsvertragsentwurfes.

Im Rahmen der GmbH-Gründung ist entsprechend § 6 GmbHG unter anderem auch die Geschäftsführerbestellung umzusetzen.

Laut § 12 Abs. 2 c) i.V.m. § 14 Abs. 3 f) des Gesellschaftsvertrages der Nordwasser GmbH werden die Geschäftsführer auf Vorschlag des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung bestellt.

Zum Zeitpunkt der Gründung der Gesellschaft ist der Aufsichtsrat der Nordwasser GmbH noch nicht konstituiert, da laut § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages die Bestellung des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung erfolgt.

Zur Umsetzung der Gründungsmodalitäten und zur Herstellung der rechtlichen Handlungsfähigkeit der Nordwasser GmbH empfiehlt sich für das Votum des Aufsichtsrates ersatzweise die Einbindung des Hauptausschusses der Hansestadt Rostock als mitbestimmendes Gremium. Der Hauptausschuss der Hansestadt Rostock ist daher in die Beschlusslage der Geschäftsführerbestellung zu involvieren.

 

Zur Umsetzung der anstehenden Geschäftsübertragung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung werden die Geschäftsführer zunächst von den Gesellschaftern RVV und WWAV gestellt. Die Bestellung von Frau Gödke und Herrn Bruhn gilt bis zur Neubesetzung der Geschäftsführerpositionen im Rahmen des noch zu erfolgenden regulären Ausschreibungsverfahrens. Nach derzeitigem Stand wird davon ausgegangen, dass dieses Anfang 2017 stattfinden wird, um eine rechtsichere und reibungslose Geschäftsübertragung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zum 01.07.2018 zu gewährleisten.

 

Die Verbandsversammlung des WWAV wird einen entsprechenden Beschluss ebenfalls herbeiführen.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

10.02.2015 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen