Informationsvorlage - 2015/IV/0628

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Beratungsfolge

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Sachverhalt: Krankenkassenkarte für Asylbewerber

 

Der letzte verbliebene Interessent an der Einführung einer Krankenkassenkarte für Asylbewerber in der Hansestadt Rostick, die AOK Nordost, hat mit einer E-Mail an das Hauptamt,  vom 17.12.2014, die derzeitig laufenden bilateralen Verhandlungen zurückgestellt.

 

Zur Begründung wird angeführt, dass die Bundesregierung zur Thematik in Gespräche mit den Ländern eingestiegen ist. Möglicherweise steht an deren Ende eine landeseinheitliche Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber. Vor diesem Hintergrund hat die AOK Nordost von einer „Insellösung“ mit der Hansestadt Rostock Abstand genommen.

 

Nunmehr steht für die Stadtverwaltung kein potentieller Vertragspartner zum Abschluss einer Vereinbarung zur Einführung einer Krankenkassenkarte für Asylbewerber zur Verfügung.

 

Dem endgültigen Beschluss der Bürgerschaft vom 04.12.2013, sich unverzüglich mit einer örtlichen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um einen Vertrag gemäß § 26 Abs. 1 SGB V vorzubereiten und abzuschließen, kann demnach von Seiten der Stadtverwaltung vorerst nicht weiter Ziel führend nachgekommen werden.

 

Es wird daher empfohlen, mangels anderer Alternativen, eine landeseinheitliche Regelung abzuwarten.

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Beschlüsse

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25.02.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben