Beschlussvorlage - 2015/BV/0619
Grunddaten
- Betreff:
-
12. Änderung des Flächennutzungsplanes - Erweiterung von Bauflächen in Biestow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 22.01.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Ortsamt Mitte; Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Biestow (13)
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Vorberatung
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11.02.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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11.03.2015
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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17.03.2015
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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05.03.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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25.03.2015
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Beschlussvorschlag:
1. Die im Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock in der Fassung der
Bekanntmachung vom 02.12.2009 dargestellte Grünfläche SPA.9.2 und
die Wohnbaufläche W. 9.7 sollen geändert werden. 0,75 ha dieser Flächen
sollen künftig als sonstiges Sondergebiet SO.9.5 mit der Zweckbe-
stimmung „Hotel und Gastronomie“ dargestellt werden.
Weiterhin soll eine bereits für das Wohnen genutzte Fläche von 0,5 ha dem
jetzigen Bestand angepasst und künftig auch als Teil der Wohnbaufläche
W.9.7 dargestellt werden.
2. Der Entwurf der 12. Änderung und die Begründung dazu mit Umweltbericht
(Anlage) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung
bestimmt.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Im Bereich Biestow soll ein dort bereits ansässiger, familiengeführter Pensionsbetrieb erweitert werden.
Auf dem ehemaligen Schulgrundstück am Rand des historischen Dorfkerns befinden sich derzeit ein Restaurant mit Veranstaltungsraum, ein Biergarten und ein Hotel.
Für eine dauerhaft rentable Betreibung ist eine Vergrößerung des Hotels erforderlich. Ein zentraler Punkt ist hierbei neben der Erhöhung der Bettenzahl die Schaffung von Wellness-Einrichtungen. Es ist vorgesehen, die Gesamtanlage umzustrukturieren und baulich zu erweitern.
Für die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 09.SO.156.1 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ aufgestellt. Die im wirksamen Flächennutzungsplan für diesen Bereich getroffenen Darstellungen entsprechen nicht in vollem Umfang den beabsichtigten Festsetzungen. Derzeit erfolgt eine Ausweisung als Wohnbaufläche (0,25 ha) und als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ (0,50 ha). Da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, soll der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden.
Die Änderung der Bauleitpläne erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB
Die Wohnsituation im Änderungsbereich ist historisch, gegenwärtig und auch durch bereits mögliche Planungen nicht als störungsarm zu werten. Dies gilt auch im Hinblick auf den bereits existierenden Beherbergungsbetrieb.
Da die Erweiterung des ortsansässigen Beherbergungsbetriebes für die Entwicklung des Ortsteils als sehr positiv eingestuft wird und auch die Lage am Rand des Dorfkerns für eine besondere Nutzung geeignet ist, wird jetzt ein sonstiges Sondergebiet „Hotel und Gastronomie“ dargestellt (0,75 ha).
Neben der Änderung für das konkrete Vorhaben soll noch eine redaktionelle Änderung vorgenommen werden. Benachbarte Flächen, die jetzt bereits baulich durch eine Wohnnutzung geprägt sind, werden nur zum Teil von der Wohnbaufläche W.9.7 erfasst. Sie sind noch als Teil der Grünfläche SPA.9.2 ausgewiesen. Dies soll ebenfalls korrigiert werden. Die Erweiterung der Wohnbaufläche W.9.7 um ca. 0,5 ha ist eine Anpassung an die tatsächlichen Nutzungsgrenzen.
Ein Umweltbericht wird erstellt. Umweltbelange wurden im Rahmen des Umweltberichts zum Bebauungsplan ermittelt und werden - soweit sie die Flächennutzungsplan-Ebene berühren - in die Begründung übernommen.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden frühzeitig um Ihre Stellungnahme im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebeten. Die gegebenen Hinweise, insbesondere zum Denkmalschutzbereich, sind in den Umweltbericht eingeflossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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687,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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910,7 kB
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