Beschlussvorlage - 2015/BV/0616

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156.1 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt in der Dorflage Biestow, die begrenzt wird

im Norden:                             durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2

                                          sowie Freiflächen eines Reiterhofes

im Osten:                             durch den Biestower Damm

im Süden

und Westen:                            durch den Damerower Weg.

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Aufstellungsbeschluss Nr. 2014/BV/5463 vom 14.05.2014

 

Sachverhalt:

Das „Landhotel Rittmeister“ hat sich seit seiner Errichtung 2004 als Hotel und Gastronomie am Standort Rostock etabliert und ist damit ein wichtiger Baustein im Beherbergungsangebot der Hansestadt Rostock. Eine steigende Nachfrage und die unternehmerische Absicht, die Angebote zu verbessern und zu erweitern, machen die Planung erforderlich.

 

Es werden folgende wesentliche Planungsziele angestrebt:

  • Erweiterung des vorhandenen Bettenhauses (30 Betten) der Pension um 4 Zimmer (8 Betten) und eine Rezeption
  • Neubau eines Bettenhauses mit 16 Zimmern (32 Betten) einschließlich eines Wellnessbereiches (Sauna- und SPA-Bereich sowie Innenpool und zugeordnete Außenanlagen), der in begrenztem Umfang auch der Öffentlichkeit offen stehen soll
  • Neuordnung des ruhenden Verkehrs auf dem Grundstück unter Einbeziehung einer nordwestlich angrenzenden Fläche, einschließlich erforderlicher Schallschutzmaßnahmen
  • Neugestaltung des Einmündungsbereiches Damerower Weg/Biestower Damm sowie verkehrsberuhigende Maßnahmen im Kurvenbereich

 

Mit der Planung erhält der Betreiber die Möglichkeit, sein Angebot im mittleren bis gehobenen Segment der Beherbergung deutlich zu qualifizieren. Damit wird der gesamtstädtischen Zielstellung entsprochen, im Tourismus ein breites Spektrum an Unterkünften anzubieten, das auch saisonverlängernde Maßnahmen, wie Wellness beinhaltet.

 

Die Weiterentwicklung erfolgt in einem städtebaulich vertretbaren Maß, wobei durch die Planung auf die umliegenden Nutzungs- und Bebauungsstrukturen Rücksicht genommen wird.

 

Auf Grund der Sensibilität der unmittelbaren Umgebung wurden Fragen der Geräuschimmissionen in einem gesonderten Gutachten untersucht und weitgehende Regelungen zum Schallschutz, bis hin zum Betrieb der Anlage getroffen.

 

Bestandteil des vorliegenden Planentwurfes ist ein Umweltbericht, der die umweltrelevanten Auswirkungen der Planung bewertet. Von besonderer Bedeutung sind im vorliegenden Fall Fragen des Lärmschutzes sowie Eingriffe in Natur und Landschaft.

 

Die naturschutzrechtlich relevanten Eingriffe und deren Ausgleich wurden in einem Grünordnungsplan untersucht. Neben Maßnahmen im Plangebiet ist ein externer Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlich, der im Parkbereich „Rote Burg“ umgesetzt werden soll.

 

Zur Absicherung der Planung und Umsetzung des Vorhabens wird zwischen der Hansestadt Rostock und dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB geschlossen. Der Durchführungsvertrag stellt die rechtliche Grundlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan dar. Der Vertrag soll die Übernahme der wesentlichen Kosten für Planung und Umsetzung durch den Investor beinhalten, einschließlich des Umbaus des Einmündungsbereiches des Damerower Weges auf den Biestower Damm sowie verkehrsberuhigende Maßnahmen im Damerower Weg.

 

Für die Hansestadt Rostock entstehen Kosten durch die Erarbeitung der Planunterlagen sowie eine externe rechtliche Beratung.

 

Entgegen der Begründung zum Aufstellungsbeschluss soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum vorhabenbezogenen B-Plan geändert werden, um die Planungsabsicht stärker zu verdeutlichen und eine höhere Rechtssicherheit zu erhalten.


Der Bereich des Vorhabens soll als Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung Hotel und Gastronomie dargestellt werden.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Plans umfasst neben der Fläche für das Vorhaben auch die angrenzenden Verkehrsflächen des Biestower Damms sowie des Damerower Wegs, um Fragen der Erschließung und Anpassungen bei den Flächen planungsrechtlich zu regeln.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erstreckt sich über ca. 1,02 ha, wobei der Vorhaben- und Erschließungsplan des Vorhabenträgers hiervon ca. 0,73 ha ausmacht.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungskosten und Kosten für alle erforderlichen Gutachten werden vom Investor übernommen, mit Ausnahme der Erstellung des vorhabenbezogenen B-Planes und externer rechtlicher Beratung.

Diese Leistungen sind langfristig vertraglich gebunden und sind in wesentlichen Teilen bereits 2014 erbracht und bezahlt worden.

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

kein

 

 

 

 

 

Roland Methling

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

11.02.2015 - Ortsbeirat Biestow (13) - abgelehnt

Erweitern

05.03.2015 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.03.2015 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.03.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

25.03.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen