Antrag - 2015/AN/0610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Sitzung der Bürgerschaft im März 2015 eine  Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung und der Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock (KOE) vorzubereiten, um die Belange des Eigenbetriebes KOE in die Zuständigkeit nachfolgender Fachausschüsse der Bürgerschaft zu übertragen:

Liegenschafts- und Vergabeausschuss:

-               Bauleistungen nach VOB über 200.000 € je Auftrag,

-              Liefer- und Dienstleistungen nach VOL über 100.000 € je Auftrag,

-              freiberufliche Leistungen nach VOF über 50.000 € je Auftrag,

-              die Veräußerung und den Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen

Rechten ab 50.000 EUR

-                            Bei der Ermittlung der Wertgrenzen ist bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug der Nettobetrag maßgebend. 

Wirtschafts- und Tourismusausschuss:

 -               die Belastung von Grundstücken ab 205 TEUR bis 1.500 TEUR

(soweit es sich nicht um eine Vorabbeleihung auf Grund einer Veräußerung handelt, diese wird im Zuge der Vorlage beim Liegenschafts- und Vergabeausschuss behandelt),

 -               den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab 60 TEUR Jahresbetrag oder einer Vertragsdauer von mehr als 10 Jahren,

-              Erlass von Forderungen von mehr als 40 TEUR,

-              Unterrichtung durch die Betriebsleitung über alle wichtigen Angelegenheiten

-                            Bei der Ermittlung der Wertgrenzen ist bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug der Nettobetrag maßgebend. 

 

 

 

Personalausschuss/Hauptausschuss: 

-          Einstellung und Kündigung von Angestellten ab der Entgeltgruppe 13 TVöD

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Sachverhalt:

 

Auf Grund der Größe und des zu bewirtschaftenden finanziellen Volumens wurde aus Teilen der Bürgerschaft ein beschließender Betriebsausschuss für den KOE vorgeschlagen. Um dem grundsätzlichen Anliegen nach mehr Transparenz und Kontrolle durch die Bürgerschaft Rechnung zu tragen, ist eine Befassung in den genannten Fachausschüssen der Bürgerschaft ausreichend. Die Höhe der Wertgrenzen wurde im Rahmen der Diskussion um einen Betriebsausschuss im Einvernehmen mit der Betriebsleitung des KOE festgelegt. Auf dieser Grundlage sollte die Übertragung der Zuständigkeit in die genannten Fachausschüsse erfolgen.

 

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Berthold F. Majerus

Fraktionsvorsitzender

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Beschlüsse

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28.01.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben