Beschlussvorlage - 2015/BV/0601

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur Annahme der Spenden an das Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von insgesamt EUR 17.000 gemäß den der Beschlussvorlage beigefügten Aufstellungen wird erteilt.

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Beschlussvorschriften:             

§ 6 Abs. 3 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock, § 44 (4) KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: keine

 

Sachverhalt:

Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.11.2014 bis 31.12.2014 Spenden über insgesamt EUR 17.000 mit einem Einzelwert von je über EUR 1.000,00 von verschiedenen Spendern gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.

 

Nach der Geschäftsanweisung der Hansestadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hansestadt Rostock vom 27.02.2012 im Zusammenhang mit § 44 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von über EUR 1.000,00 durch die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock zu treffen.

 

Die Gelder sind jeweils mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung im Verwendungszweck auf den Bankkonten des Klinikums und Hospizes eingegangen. Für die Spender, die bisher um eine Spendenbescheinigung gebeten haben, liegen die Adressdaten vor und die „Erklärung über die Hingabe einer Geldzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabeordnung“ ist eingeholt worden.

 

Die Adressen der weiteren Spender sind nicht bekannt.

 

Die Zuwendungen werden durch das Klinikum Südstadt Rostock unmittelbar für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO verwendet.

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Finanzielle Auswirkungen:               keine
                                                        (Einnahmen des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt                                                         Rostock)

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:  keiner

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.02.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen