Beschlussvorlage - 2015/BV/0574
Grunddaten
- Betreff:
-
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben "Voranfrage: Neubau eines Seniorenheimes mit 133 Betten und Neubau von 3 Stadtvillen mit 48 Wohnungen", Rostock, Binzer Str., Az.: 03370-14
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 26.02.2015
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Lütten Klein (5)
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Vorberatung
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05.02.2015
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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17.02.2015
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17.03.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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10.03.2015
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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
- § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab
500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das
„Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem Bau- und Planungsausschuss.
- Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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26,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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480,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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333,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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663,6 kB
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10.03.2015 - Hauptausschuss - vertagt
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben „Voranfrage: Neubau eines Seniorenheimes mit 133 Betten und Neubau von 3 Stadtvillen mit 48 Wohnungen“,
Rostock, Binzer Str., Az.: 03370-14 wird erteilt.
Herr Dr. Wandschneider irritiert die Tatsache, dass durch die Verwaltung festgehalten wird, dass die Voranfrage bauplanungsrechtlich nicht zustimmungsfähig sei weil das Maß der
baulichen Nutzung deutlich überschritten wird –gleichwohl wird aber darum gebeten die Voranfrage positiv zu beschließen.
Herr Matthäus erläutert, dass es sich hier lediglich um eine Voranfrage handelt, nicht um einen Bauantrag. Die Verwaltung stellt fest, dass es von Art der Nutzung her planungsrechtlich zulässig ist, das Maß der Nutzung aber nicht - die Kompaktheit ist das Problem. Im darauf folgenden Genehmigungsverfahren würde mit dem Investor diskutiert werden, inwieweit das Maß der Bebauung zulässig gemacht werden kann.
Frau Dr. Bachmann schlägt der Verwaltung vor, die Kritik hinsichtlich Maß der Nutzung
in den Beschlussvorschlag aufzunehmen und stellt den Geschäftsordnungsantrag auf
Vertagung der Beschlussvorlage.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 11 |
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Dagegen: | - |
| Angenommen | x |
Enthaltungen: | - |
| Abgelehnt |
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