Beschlussvorlage - 2014/BV/0566

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben „Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses“ Rostock, Grubenstr. 60, 61; Wollenweberstr. 1b, 1c, 1d; Az.: 01560-14 wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

              500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

              „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss.

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

 

 

 

 

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Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.01.2015 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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17.02.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen