Stellungnahme - 2014/AF/0505-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt/Fragestellung:

Nicht alles, was aus angeblicher Tierliebe geschieht, ist für das Wohl der Allgemeinheit geeignet  oder ruft bei vielen Personen Missfallen hervor.

An zahlreichen Stellen der Hansestadt werden wild lebende Vögel, insbesondere Möwen, gefüttert. Als bevorzugte Orte seien Uferränder, Kioske sowie Innen- und Schulhöfe und aktuell der Weihnachtsmarkt genannt.

Abgesehen davon, dass durch das Verteilen von Nahrungsmitteln ungeliebte tierische Mitesser (Ratten) angelockt werden, stellt das z. T. aufdringliche Betteln von Möwen verbunden mit lautem Geschrei eine öffentliche Belästigung dar.

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie dieser Fütterung Einhalt geboten oder zumindest entgegen gewirkt werden kann.

Dazu hat Herr Berthold F. Majerus folgende Fragen:

 

  1. Hat sich das Möwenfütterungsverbot für Warnemünde als wirksames Mittel erwiesen?
  2. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden seit Beschluss zur „Stadtverordnung der Hansestadt Rostock zum Möwenfütterungsverbot“ aus dem Jahre 2009 aufgenommen? Wie wurden diese geahndet?
  3. Überlegt die Stadtverwaltung auch an anderen Stellen außer im Ostseebad Warnemünde Schilder aufzustellen, die auffordern, Fütterungen zu unterlassen? Wenn ja, an welchen Stellen sollten diese aufgestellt werden?
  4. Gibt es Anweisungen, Kontrollen zum Möwenfütterungsverbot durchzuführen? Wenn ja, von welchem Personenkreis und in welcher Regelmäßigkeiten?
  5. Ist bekannt, ob Wohnungsgesellschaften in ihren Hausordnungen Verbote von „Balkonfütterungen“ verankert haben? Wenn ja, wie werden diese durchgesetzt?

 

 

Stellungnahme:

Zu 1.

Das Möwenfütterungsverbot wurde erstmals 2009 in Kraft gesetzt. Seitdem ist festzustellen, dass sich die Population der Möwen durch gezielte Maßnahmen der Verknappung des Futterangebotes rückläufig entwickelt hat. Im Zusammenwirken mit den ortsansässigen


Hoteliers und Pensionsbetreibern werden die Gäste mit entsprechenden Flyern auf dieses Verbot hingewiesen.

 

Nach Einschätzung zur Wirksamkeit des Möwenfütterungsverbotes kamen alle Beteiligten (Ortsamt Nordwest 1 und Tourismuszentrale) zu der Auffassung, dass die Verordnung in den zuückliegenden 5 Jahren erste Früchte getragen hat.

 

Zu 2.

Bis zum heutigen Tage wurden seit Beschluss zur „Stadtverordnung der Hansestadt Rostock zum Möwenfütterungsverbot“ im Jahr 2009 insgesamt 4 Ordnungswidrigkeitenverfahren bei der Bußgeldstelle der Hansestadt Rostock angezeigt und durchgeführt.

 

2009       keine Ordnungswidrigkeitenanzeige

 

2010       1 Ordnungswidrigkeitenanzeige; Bußgeldverfahren wurde durch die Bußgeldstelle rechtskräftig abgeschlossen

 

2011       1 Ordnungswidrigkeitenanzeige; Bußgeldverfahren wurde durch Urteil des Amtsgerichtes Rostock rechtskräftig abgeschlossen

 

2012       keine Ordnungswidrigkeitenanzeige

 

2013       2 Ordnungswidrigkeitenanzeigen; beide Bußgeldverfahren wurden durch die Bußgeldstelle rechtskräftig abgeschlossen

 

2014       keine Ordnungswidrigkeitenanzeige

 

zu 3.

Die Satzung gilt nur im Bereich Warnemünde, insoweit sollen außerhalb dieses Stadtteils keine Schilder aufgestellt werden. Der Weg der Aufklärung der Besucher durch o. g. Maßnahmen erscheint wesentlich effektiver.

Den Einwohnern ist der Inhalt der Satzung durch Veröffentlichung im „Städtischen Anzeiger“ bekannt gemacht worden.

Als Hinweis für Tagesgäste und Ortsansässige wird das Aufstellen weiterer Schilder in Warnemünde geprüft. Für Übernachtungsgäste hat sich der Weg der Aufklärung über Flyer in Hotels und Pensionen als effektiv erwiesen.

 

Zu 4.

Eine permanente Kontrolle des Fütterungsverbotes wäre sicherlich uneffektiv, da der Betroffene direkt beim Füttern festgestellt werden müsste und die Beweislage schwer zu erbringen ist, weil das Füttern von z. B. Enten und anderen Wasservögeln nicht untersagt ist.

Kontrollen des Verbotes finden sporadisch statt, stellen aber keinen Schwerpunkt dar. Die Aufgabe ist dem Sachbearbeiter Jagd übertragen.

Auch hat der KOD im Rahmen seiner Präventivstreifen in Warnemünde ein Auge auf die Einhaltung der Satzung.

 

Zu 5.

Rückfragen bei den Wohnungsverwaltungen haben ergeben, dass ein Möwenfütterungsverbot in den Hausordnungen nicht explizit aufgeführt ist, lediglich die WG Union verbietet das Anlocken und Füttern von Tieren allgemein.

 

 

 

Dr. Chris Müller

Senator für Verwaltung, Finanzen und Ordnung

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Beschlüsse

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25.02.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben