Informationsvorlage - 2014/IV/0536

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Der Förderverein Jugendschiff „Likedeeler“ e. V. bietet Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach dem § 11 SGB VIII auf maritimem Gebiet an. Dieses niedrigschwellige Angebot unter dem Titel „maritime Kinder- und Jugendarbeit auf dem Jugendschiff“ bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich freiwillig, selbstbestimmt und in Gruppenstrukturen mit maritimen Themen auseinander zu setzen. Die Arbeit findet auf dem Schiff „Likedeeler“, im vereinseigenen Haus „Störtebeker“, auf dem Vereinsgelände und mit den mobilen Booten (Segelflotte) statt. Die mobilen Boote werden für die Durchführung von Ausfahrten und dem Kennenlernen seemännischer Fähigkeiten und Fertigkeiten genutzt. Die Kinder und Jugendlichen lernen durch die Nutzung der Boote praxisbezogene Aufgaben auf See. Sie erweitern durch gemeinsame Ausfahrten und Pflegearbeiten persönliche und soziale Kompetenz. Hier handelt es sich um ein derart einzigartiges Angebot in der Hansestadt Rostock.

 

Die maritime Kinder- und Jugendarbeit nach SGB VIII, als ein stadtweites Angebot, ist erhaltenswert und wird auch weiterhin als förderwürdig eingeschätzt. Sie befindet sich in einem positiven Entwicklungsprozess. Es sind bereits Netzwerke zu den Stadtteil- und Begegnungszentren und fachbezogenen Arbeitsgremien entstanden, die es zukünftig ermöglichen, mehr Kinder und Jugendliche für die maritime Kinder- und Jugendarbeit zu begeistern. Das Amt für Jugend und Soziales begleitet den Träger in diesem Rahmen zum Ausbau förderfähiger Angebote. Dazu zählen aus fachlicher Sicht:

-          ein offener Treff,

-          Arbeitsgemeinschaften wie Seemannschaft, junge Seeleute, maritim-kreatives Basteln,

-          offene Ferienangebote, inkl. Tagesprogramme,

-          thematische Familienwochenenden und

-          saisonale Höhepunkte für Kinder, Jugendliche und deren Familien.

 

Das Amt für Jugend und Soziales (Amt 50) konnte die vom Förderverein angezeigten Reparaturen u. a. im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Schwimmfähigkeitszeug-nisses nicht werten und hat damit die bereitzustellenden finanziellen Mittel für das Haushaltsjahr 2016 nicht in die Planung aufgenommen. Die Einstellung der finanziellen Mittel für die mit dem Werftaufenthalt entstehenden Kosten erfolgte im Hafen- und Seemannsamt (Amt 83) für das Haushaltsjahr 2016. Mit der Förderung des Projektes der offenen Kinder- und Jugendarbeit auf maritimem Gebiet werden Kosten zur Bewirtschaftung des Schiffes abgedeckt (z. B. Heizöl, Fernwärme, Strom, Wachdienst, Versicherungen, Reparaturen/ Instandhaltungen, entsprechende Verbrauchsmaterialien). Die generelle Schiffsunterhaltung und die damit im Zusammenhang stehenden Kostensteigerungen in den Folgejahren können nicht mehr aus den Fördermitteln nach §§ 11 - 14, 16 SGB VIII aufgefangen werden.

 

Die im Haushalt 2015 eingestellten finanziellen Mittel für die Förderung im Sinne der §§ 1, 11 – 14, 16 SGB VIII decken nicht die gesamte Antragssumme der Träger in der Kinder- und Jugendarbeit. Das Amt 50 wendet auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses das Verfahren zur Umsetzung der Förderung der freien Jugendhilfe der Hansestadt Rostock im Bereich §§ 11 bis 16 SGB VIII im Falle der Unterdeckung an und unterbreitet Fördervorschläge unter Berücksichtigung des vorgegebenen Haushaltsbudgets und den jeweiligen aktuellen Sozialdaten (nach Stadtbereichen: Einwohner bis zur Vollendung 27. Lebensjahres, Grundsicherung für Arbeitssuchende, Übernahme von Elternbeiträgen und Hilfen zur Erziehung nach §§ 30, 31, 33, 34 SGB VIII). Die Priorität der Förderung liegt bei den sozialräumlichen Angeboten vor den regionalen und stadtweiten Angeboten. Im Rahmen einer fachgerechten Förderung des Fördervereins Jugendschiff „Likedeeler“ e. V. haben sich die Ämter 50 und 83 für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt  verständigt:

 

-          die Förderung des Projektes „maritime Kinder- und Jugendarbeit auf dem Jugendschiff Likedeeler“ erfolgt entsprechend der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses,

 

-          der Förderverein wird weiterhin anteilig zur Instandhaltung der fahrenden Flotte aus den „Entgelten zur Förderung der Fischerei, für die Förderung sozialer und gemeinnütziger Projekte in der Seefahrt“, gefördert (0788/05-BV) und

 

-          die Vorbereitung der Übergabe von finanziellen Mitteln (Größenordnung muss noch ermittelt werden) aus dem Teilhaushalt 50 für Kosten der Schiffsbewirtschaftung (z. B. Heizöl, Fernwärme, Strom, Wachdienst, Versicherungen, Reparaturen/ Instand-haltungen, entsprechende Verbrauchsmaterialien) erfolgt an das Amt 83.

 

Folgende Schwerpunkte werden mit Beginn des Haushaltsjahres 2015 mit dem Förderverein Jugendschiff „Likedeeler“ e. V. vereinbart:

 

-          die Umstrukturierung der maritimen Kinder- und Jugendarbeit unter Aspekten der förderfähigen offenen Kinder- und Jugendarbeit,

 

-          die projektbezogene Kalkulation der offenen Kinder- und Jugendarbeit in Bezug auf Personal- und Sachkosten und

 

-          die Erläuterung der Finanzierungsmöglichkeiten durch die Ämter 50 und 83 für das Haushaltsjahr 2016. 

 

Abschließend ist zu berücksichtigen, dass alle projektbezogenen Abstimmungen zwischen den Ämtern 83 und 50 und dem Förderverein Jugendschiff „Likedeeler“ e. V. in Bezug auf finanzielle Mittel auch zukünftig nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Hansestadt Rostock geplant werden können. Die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für das Projekt „maritime Kinder- und Jugendarbeit auf dem Jugendschiff“ erfolgt im Ergebnis der Prüfung der Fördervorschläge der Verwaltung durch den Jugendhilfeausschuss.

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

13.01.2015 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

28.01.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben