Änderungsantrag - 2014/AN/0461-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Im § 5 Abs. 5 wird im Satz 1 folgender Nebensatz gestrichen:

 

„   ,soweit diese nach Hauptsatzung bzw. Eigenbetriebsverordnung nicht der Bürgerschaft vorbehalten sind.“

 

Absatz 5 lautet somit:

 

(5) Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes. Art und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.

 

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Sachverhalt/ Begründung:

Die Änderung nimmt den rechtlichen Hinweis aus der Stellungnahme der Verwaltung auf.

 

gez. Eva-Maria Kröger                                             gez. Dr. Steffen Wandschneider

Fraktion DIE LINKE.                                                                      Fraktion der SPD

 

gez. Simone Briese-Finke

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Beschlüsse

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03.12.2014 - Bürgerschaft - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

Im § 5 Abs. 5 wird im Satz 1 folgender Nebensatz gestrichen:

 

„   , soweit diese nach Hauptsatzung bzw. Eigenbetriebsverordnung nicht der Bürgerschaft vorbehalten sind.“

 

Absatz 5 lautet somit:

 

(5) Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hansestadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes. Art und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

 

Abgelehnt

X

(27 erforderliche Dafürstimmen nicht erreicht)

Dafür:

25

 

 

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28.01.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen