Änderungsantrag - 2014/AN/0461-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Im § 6 Abs.2 wird der erste Satz folgendermaßen neu formuliert:

 

„Der Hauptausschuss vergibt folgende Leistungen ab den angegebenen Wertgrenzen, soweit diese Aufgaben nicht auf andere Ausschüsse (Betriebsausschuss KOE und Betriebsausschuss Südstadtklinikum) übertragen sind.“

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Begründung:

Im Zusammenhang mit der Bildung eines KOE-Betriebsausschusses greift diese Änderung den Vorschlag der Verwaltung zur Änderung der Hauptsatzung auf.

 

 

 

gez. Eva-Maria Kröger                                             gez. Dr. Steffen Wandschneider

Fraktion DIE LINKE.                                                                      Fraktion der SPD

 

 

gez. Simone Briese-Finke

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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Beschlüsse

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03.12.2014 - Bürgerschaft - vertagt

 

Beschlussvorschlag:

 

Im § 6 Abs. 2 wird der erste Satz folgendermaßen neu formuliert:

 

„Der Hauptausschuss vergibt folgende Leistungen ab den angegebenen Wertgrenzen, soweit diese Aufgaben nicht auf andere Ausschüsse (Betriebsausschuss KOE und Betriebsausschuss Südstadtklinikum) übertragen sind.“

 

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28.01.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen