Stellungnahme - 2014/AN/0463-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Beschlussvorschlag der einbringenden Fraktionen gründet sich auf ein Beratungsergebnis mit den Fraktionsspitzen und umfasst die notwendigen Änderungen der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ (KOE).

Bezüglich der Zusammensetzung des Betriebsausschusses wird auf  § 6 Abs. 2  Eigenbetriebsverordnung verwiesen, nach dem zwar neben einer Mehrheit von Gemeindevertretern (Bürgerschaftsabgeordnete) auch sachkundige Einwohner berufen werden können. Jedoch besitzen nach § 6 Abs. 2 Satz 2 der v. b. Verordnung bei einem beschließenden Ausschuss nur die Gemeindevertreter ein Stimmrecht, so dass angesichts der Regelungsbefugnisse und Beschlussfassungen gerade in Vergabesachen immer die Beschlussfähigkeit eines solchen Ausschusses gewährleistet werden muss.

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass ein Betriebsausschuss für den KOE,
anders als der Klinikausschuss nicht nur vierteljährlich, sondern monatlich tagen müsste, da sich der Ausschuss mit einer Vielzahl von Vergaben befassen müsste, die bisher dem Liegenschafts- und Vergabeausschuss vorbehalten sind.

 

in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Chris Müller
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

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Beschlüsse

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03.12.2014 - Bürgerschaft - vertagt

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28.01.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben