Beschlussvorlage - 2014/BV/0486

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die „Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)“.

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Beschlussvorschriften:

§§ 46, 113 SchulG M-V

Kommunalverfassung des Landes M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

Die Notwendigkeit für die Beschlussfassung der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock ist das Bestreben der Landesregierung eine Änderung des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich des § 113 „Schülerbeförderung“ vom 25. September 2013 (Drucksache 6/2233) mit Geltungscharakter nunmehr auch für die kreisfreien Städte herbeizuführen.

 

§ 113 SchulG M-V bildet die Rechtsgrundlage für die Übernahme der Trägerschaft der Beförderungspflicht bzw. der Erstattungspflicht der Aufwendungen für Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem Wohnsitz.

 

Das aktuelle Schulgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschränkt die Erstattungen für die Aufwendungen für die Schülerinnen und Schüler in der Schülerbeförderung derzeit im Wesentlichen vor allem auf die Landkreise. Für Schülerinnen und Schüler aus den kreisfreien Städten ist keine Erstattung vorgesehen, mit Ausnahme der in § 113 Absatz 4 SchulG M-V aufgelisteten Fälle, wie etwa von Schülerinnen und Schülern mit dauernder oder vorübergehender Behinderung.

 

Diese Ungleichbehandlung zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten im Land Mecklenburg-Vorpommern soll mit dem eingebrachten Gesetzesentwurf aufgehoben werden.

 

Diese beabsichtigte Gesetzesänderung des § 113 SchulG M-V setzt in Analogie zu den Landkreisen den notwendigen Erlass einer Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock gemäß § 46 Absatz 2 SchulG M-V voraus. Dies ist zwingend Grundlage, um die Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers/der Schülerin und der örtlich zuständigen Schule zu ermitteln. Die Satzung unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt durch das Staatliche Schulamt Rostock.

 

Mit der Zielstellung der Schaffung einer Grundlage zur Regelung der Schülerbeförderung sowie der Aufrechterhaltung der bestehenden und umfänglich bewährten Schulwahlfreiheit der Hansestadt Rostock werden in der vorliegenden Satzung alle artkonformen Schulen gleichermaßen zur örtlich zuständigen Schule erklärt.

 

Damit bleiben die restriktiven Schülerzuweisungen an nicht mehr frei wählbaren Schulstandorten im Bereich der kommunal getragenen Schulen der Bevölkerung der Hansestadt Rostock aus (Aufrechterhaltung der elterlichen
Schulwahlfreiheit innerhalb aller Schulformen).

 

Zur Verdeutlichung des möglichen zu erwartenden anspruchsberechtigten Personenkreises hat die Hansestadt Rostock folgende Analyse in Analogie zu den Landkreisen für das Schuljahr 2014/15 erstellt:

 


 

Eine Schülerbeförderung oder Erstattung der notwendigen Aufwendungen erfolgt nur dann, wenn die Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers/der Schülerin und der örtlich zuständigen Schule

Anspruchsberechtigte*

 

-       für Schüler/innen bis zur Klassenstufe 4
mehr als 2 km

1.092 Schüler/innen

 

-       für Schüler/innen bis ab Klassenstufe 5
mehr als 4 km

1.753 Schüler/innen

 

-       für Schüler/innen des schulischen Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres sowie der Klassenstufe 1 derjenigen Berufsfachschulen, die nicht die Mittlere Reife voraussetzen mehr als mehr als 6 km

119 Schüler/innen

 

beträgt.

 

 

insgesamt 2.964 Schüler/innen

* ohne Schüler/innen der Schulen in freier Trägerschaft

 

Eine Analyse des möglichen anspruchsberechtigten Personenkreises der Schülerinnen und Schüler an den Schulen in freier Trägerschaft ist nicht möglich, da die erforderlichen Schülerdatensätze für eine derartige Auswertung nicht vorliegen.

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Finanzielle Auswirkungen:                            keine

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.02.2015 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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18.02.2015 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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24.02.2015 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - ungeändert beschlossen

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24.02.2015 - Ortsbeirat Lichtenhagen (3) - ungeändert beschlossen

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03.03.2015 - Ortsbeirat Dierkow-Ost, Dierkow-West (17) - ungeändert beschlossen

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03.03.2015 - Ortsbeirat Schmarl (7) - ungeändert beschlossen

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05.03.2015 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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05.03.2015 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - ungeändert beschlossen

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10.03.2015 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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10.03.2015 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - vertagt

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11.03.2015 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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12.03.2015 - Ortsbeirat Südstadt (12) - ungeändert beschlossen

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17.03.2015 - Ortsbeirat Groß Klein (4) - ungeändert beschlossen

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18.03.2015 - Ortsbeirat Seebad Markgrafenheide, Seebad Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke (2) - ungeändert beschlossen

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19.03.2015 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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24.03.2015 - Ortsbeirat Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof (19) - ungeändert beschlossen

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24.03.2015 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

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07.04.2015 - Ortsbeirat Brinckmansdorf (15) - ungeändert beschlossen

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08.04.2015 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11) - ungeändert beschlossen

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14.04.2015 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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15.04.2015 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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06.05.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen