Beschlussvorlage - 2014/BV/0481

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt:

  1. Die Bürgerschaft stimmt dem Ergebnis des als Anlage beigefügten Konzepts „Neustrukturierung der Volkstheater Rostock GmbH“ (Konzeptpunkt 5) zu.
  2. Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung das Konzept weiter zu entwickeln. Dazu stimmen Verwaltung und Bürgerschaft die weiteren Schritte mit der Volkstheater Rostock GmbH und dem Förderverein ab.
  3. Das Konzept ist allen Rostockerinnen und Rostockern in einem Internetforum zugänglich zu machen. Zudem ist von der Verwaltung ein Bürgerforum zu organisieren. Die Auswertung der Bürgerhinweise erfolgt Ende Januar März 2015. *
  4. Über die Umsetzung der Festlegungen ist monatlich, erstmals am 28.01. 06.05.2015 * zu berichten.
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* Anmerkung Sitzungsdienst/Wo:. redaktionelle Änderungen des Einreichers am 20.02.2015 eingearbeitet

Beschlussvorschriften:

§ 22 Kommunalverfassung

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2014/DA/0277 vom 01.10.2014

 

Sachverhalt:

Die Verwaltung hat mit der Informationsvorlage Nr. 2014/IV/0113 die Bürgerschaft informiert, dass im Ergebnis der Strukturuntersuchungen bei der Volkstheater Rostock GmbH das Strukturmodell „Schließung von Tanz- und Musiktheatersparte“ aufgrund der städtischen Haushaltslage die einzige Handlungsoption für die Hansestadt Rostock ist.

 

Die Bürgerschaft hat daraufhin mit Beschluss Nr. 2014/DA/0277 vom 01.10.2014 den Oberbürgermeister beauftragt, der Bürgerschaft ein Konzept für die Volkstheater Rostock GmbH bis 2020 und darüber hinaus zur Diskussion und zur Entscheidung vorzulegen.

 

Gleichzeitig mit dem Konzept soll ein Zeitplan vorgelegt werden, wie, wann und auf welche Art und Weise das Konzept mit allen Beteiligten und insbesondere den Rostockerinnen und Rostockern öffentlich und breit diskutiert werden soll.

 

Vor diesem Hintergrund wurde das beigefügte Konzept zur Neustrukturierung der Volkstheater Rostock GmbH erarbeitet.

Die weitere Untersetzung und Konkretisierung des Konzeptes kann nur gemeinsam mit der Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH unter Einbeziehung der Bürgerschaft und dem Theaterförderverein erfolgen.

 

Eine breite Beteiligung insbesondere der Rostockerinnen und Rostocker ist mit nicht unerheblichen, zeitlichen und arbeitsintensiven Aufwand für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung verbunden.

 

Deshalb wird vorgeschlagen, eine Internetplattform für die Rostockerinnen und Rostocker einzurichten sowie ein Bürgerforum zu organisieren. Die Ergebnisse können dann Ende Januar ausgewertet werden, damit sie bei der Weiterentwicklung und Umsetzung des Konzeptes noch Berücksichtigung finden.

 

Zur Gewährleistung der Transparenz bei der Realisierung des Verfahrens wird eine monatliche Berichterstattung vorgeschlagen.

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

und Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.12.2014 - Bürgerschaft - vertagt

 

- bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 28.01.2015 vertagt, damit eine vorherige Informationsver­anstaltung für die Bürgerschaft zur Strukturuntersuchung der Firma Actori abgewartet werden kann
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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11.12.2014 - Kulturausschuss - abgelehnt

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28.01.2015 - Bürgerschaft - vertagt

 

(bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 28.01.2015 vertagt, damit eine vorherige Informations­veranstaltung für die Bürgerschaft zur Strukturuntersuchung der Firma Actori abgewartet werden kann; diese Veranstaltung hat am 08.12.2014 stattgefunden)

 

- bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 25.02.2015 vertagt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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25.02.2015 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderungen):

 

Die Bürgerschaft beschließt:

 

1. Die Bürgerschaft stimmt dem Ergebnis des als Anlage beigefügten Konzepts „Neustrukturierung der Volkstheater Rostock GmbH“ (Konzeptpunkt 5) zu.
 

2. Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung das Konzept weiter zu entwickeln.
Dazu stimmen Verwaltung und Bürgerschaft die weiteren Schritte mit der Volkstheater Rostock GmbH und dem Förderverein ab.
 

3. Das Konzept ist allen Rostockerinnen und Rostockern in einem Internetforum zugänglich zu machen. Zudem ist von der Verwaltung ein Bürgerforum zu organisieren.
Die Auswertung der Bürgerhinweise erfolgt Ende März 2015.
 

4. Über die Umsetzung der Festlegungen ist monatlich, erstmals am 06.05.2015, zu berichten.

 

 

Beschluss Nr. 2014/BV/0481:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Zielvereinbarung zur Volkstheater Rostock GmbH mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern das Folgende zu verhandeln:
 

  •      Grundlage für den Zahlungsbetrag des Gesamtzuschusses an die Volkstheater Rostock GmbH bis zum Jahr 2020 ist die von der Beratungsfirma Actori prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung aus Szenario 3 des ergänzenden Ergebnisberichts vom 25.11.2014. Einschließlich der Mehraufwendungen für eine sozialverträgliche Neustrukturierung und der vollständigen Baurefinanzierung von Stadt und Land wird damit der Zuschuss im Jahr 2020 bei ca.18 Mio. EUR liegen.
    Das Land und die Hansestadt Rostock werden das Rostocker Volkstheater auf dieser Grundlage je zur Hälfte finanzieren.
     

Mehreinnahmen verbleiben zur optimalen Umsetzung der neuen Strukturen im Unternehmen.
 

  •      Umgesetzt werden soll ein Kooperationsmodell des Rostocker Theater mit anderen Theatern. In Rostock entsteht ein funktionelles Vierspartenhaus in 2+2-Struktur, dabei werden Schauspiel und Konzertwesen eigenständig und Musiktheater und Tanztheater in Kooperation realisiert. Die Kooperation soll über einen Leistungsaustausch erfolgen. Dazu werden die Produktionen zwischen den Intendanten abgestimmt. Die Wünsche der Theater werden im Spielplan berücksichtigt. Für den Fall, dass die Kooperation mit dem Staatstheater Schwerin eingegangen wird, sorgt das Land für einen fairen Interessen­ausgleich und für Kooperationsverhandlungen.
     
  •      Mit der Umsetzung der Neustrukturierung werden betriebsbedingte Kündigungen vom Grundsatz her ausgeschlossen. Zu deren Vermeidung sind alternative Beschäftigungs­möglichkeiten und tarifliche Regelungen anzubieten.
    Das Land erklärt sich bereit, die Hansestadt Rostock bei der Suche nach alternativen Beschäftigungsmöglichkeiten zu unterstützen.
     
  •      Die Löhne und Gehälter sollen sich entsprechend der Zielvereinbarung zukünftig grundsätzlich an den Tarifsteigerungen des Flächentarifes orientieren. Dazu ist ein Tarifvertrag abzuschließen, welcher die Tarifsteigerungen des Flächentarifvertrages bis zu einer max. Höhe von 2,5 % übernimmt. Eine gleitende Anpassung des derzeitigen Tarifniveaus wird spätestens zur Spielzeit 2019/2020 angestrebt.
    Ausgenommen sind die Musiker und Musikerinnen der Norddeutschen Philharmonie und der Chor.
     
  •      Der Theaterneubau soll so schnell wie möglich realisiert werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Gesamtaufwendungen des Theaterneubaus zwischen 40 und 50 Mio. EUR liegen werden. Das Land wird sich zur Hälfte an den maximalen Baukosten von 50 Mio. Euro beteiligen.
     

Nach Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und dem Land ist sie der Bürgerschaft zur Kenntnis zu geben. Ebenso sind Verhandlungen mit anderen Theater­trägern über die Realisierung des Kooperationsmodells aufzunehmen und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.

 

Der Oberbürgermeister wird in Abstimmung mit der Bürgerschaft nach der Unterzeichnung der Vereinbarung die Geschäftsführung der Volkstheater Rostock GmbH beauftragen, die konzeptionelle Umsetzung der Vorgaben zur Strukturentwicklung vorzubereiten.
Der Entwurf des Umsetzungskonzepts ist der Bürgerschaft am 09.09.2015 zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

2. Das Umsetzungskonzept ist allen Rostockerinnen und Rostockern in einem Internetforum zugänglich zu machen. Die Auswertung der Bürgerhinweise erfolgt zwei Monate nach Veröffentlichung des Konzeptes.

 

3. Über den Stand der Umsetzung der unter Punkt 2 getroffenen Festlegungen wird monatlich berichtet.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2014/BV/0481-03 (ÄA) entfällt die Abstimmung zur Beschlussvorlage Nr. 2014/BV/0481 - (TOP 9.1) sowie zum Antrag Nr. 2015/AN/0630 - (TOP 9.2) und zum Änderungsantrag Nr. 2015/AN/0630-03 (ÄA) - (TOP 9.2.2).