Antrag - 2014/AN/0463

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

In der Eigenbetriebssatzung wird § 7 Betriebsausschuss wie folgt neu gefasst:

 

(1) Gemäß § 5 Abs. 5 Hauptsatzung wird für Belange des Eigenbetriebes (KOE) ein beschließender Betriebsausschuss gebildet.

 

(2) Der Betriebsausschuss vergibt Leistungen ab den nachfolgend aufgeführten Wertgrenzen:

 

- Bauleistungen nach VOB über 200.000 € je Auftrag,

 

- Liefer- und Dienstleistungen nach VOL über 100.000 € je Auftrag,

 

- freiberufliche Leistungen nach VOF über 50.000 € je Auftrag,

 

(3) Der Betriebsausschuss entscheidet über

 

-die Veräußerung und den Erwerb von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab 50.000 EUR,

 

- die Belastung von Grundstücken ab 205 TEUR bis 1.500 TEUR,

 

- den Abschluss von Miet- und Pachtverträgen ab 60 TEUR Jahresbetrag oder einer Vertragsdauer von mehr als 10 Jahren,

 

- Erlass von Forderungen von mehr als 40 TEUR,

 

Bei der Ermittlung der Wertgrenzen ist bei Berechtigung zum Vorsteuerabzug der Nettobetrag maßgebend.

 

(4) In Personalangelegenheiten hat der Betriebsausschuss im Einvernehmen mit der Betriebsleitung folgende Befugnisse:

 

Einstellung und Kündigung von Angestellten ab der Entgeltgruppe 13 TÖVD

 

(5) In Vorbereitung von Angelegenheiten, die der Beschlussfassung der Bürgerschaft unterliegen, ist der Betriebsausschuss beratend tätig.

 

(6) Die Betriebsleitung unterrichtet den Betriebsausschuss über alle wichtigen Angelegenheiten.

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Begründung: Auf Grund der Größe und des zu bewirtschaftenden finanziellen Volumens wird ein beschließender Betriebsausschuss für den KOE gebildet und damit die Betriebssatzung angepasst. Die vorliegende Fassung und die Höhe der Wertgrenzen wurden im Einvernehmen mit der Betriebsleitung des KOE festgelegt.

 

 

 

 

gez. Eva-Maria Kröger                             gez. Dr. Steffen Wandschneider

Fraktion DIE LINKE.                                                        Fraktion der SPD

 

 

gez. Simone Briese-Finke

Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN                    

 

 

 

 

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Beschlüsse

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03.12.2014 - Bürgerschaft - vertagt

 

vertagt!

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28.01.2015 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen