Beschlussvorlage - 2014/BV/0448

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für das Bauvorhaben "Neubau eines Wohn- und Geschäftsgebäudes Hafenquartier Warnemünde im Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 01.W.141 "Ehemaliger Güterbahnhof Warnemünde", MI 3", Rostock, Zum Zollamt 6, Az.: 00771-14 wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

Sachverhalt:

 

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

              500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

              „Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss.

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:              keine

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:              keiner

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.12.2014 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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09.12.2014 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - abgelehnt

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13.01.2015 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen