Änderungsantrag - 2014/BV/0287-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der §11 „Satzungsänderung, Auflösung der Stiftung“ wird wie folgt geändert:

 

Im dritten Satz wird vor der „Genehmigung der Stiftungsbehörde“ eingefügt: Zustimmung der Hansestadt Rostock.

 

 

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Sachverhalt:

 

§11 lautet nun: Änderungen der Zweckbestimmung der Stiftung und Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittel-Mehrheit aller Mitglieder des Vorstandes. Ein Beschluss über die Auflösung der Stiftung bedarf einer Dreiviertel-Mehrheit aller Mitglieder des Vorstandes. Hierzu gefasste Beschlüsse bedürfen der Zustimmung der Hansestadt Rostock und Genehmigung der Stiftungsbehörde.

 

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Beschlüsse

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05.11.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen