Änderungsantrag - 2014/BV/0056-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Im § 5 Sachliche Gebührenfreiheit (1) wird der Punkt 7 neu eingefügt:

 

Bearbeitung eines Antrages auf Sondernutzungserlaubnis für Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidaten bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen im Rahmen ihrer politischen Arbeit.

 

 

 

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Sachverhalt:

Die bisherige Gebührenhöhe von mindestens 9,20 Euro und zukünftig 12,00 Euro pro Sondernutzungserlaubnis bedeutet in Summe eine zusätzliche Belastung der Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidaten. Eine Einschränkung der Gebührenfreiheit auf die Wahlkampfzeit wäre nicht ausreichend, da auch außerhalb der Wahlkämpfe der Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern notwendig und gewollt ist. Insbesondere finanzschwache und kleine Parteien, Wählervereinigungen und Einzelkandidaten können durch die Verwaltungsgebühr übermäßig belastet und damit in ihrer Wahrnehmbarkeit in der Öffentlichkeit und der Wählerinnen und Wählern benachteiligt werden. Aus diesem Grund sollte die Beantragung von Sondernutzungserlaubnissen für die genannten Gruppen und Personen grundsätzlich kostenfrei sein.

 

 

 

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Beschlüsse

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05.11.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung- siehe unter TOP 10.2):

 

Im § 5 Sachliche Gebührenfreiheit (1) wird der Punkt 7 neu eingefügt:

 

Bearbeitung eines Antrages auf Sondernutzungserlaubnis für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen im Rahmen ihrer politischen Arbeit.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt