Änderungsantrag - 2014/AN/0301-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. zu § 7               Anträge und Beschlussvorlagen

§ 7 Abs. 4 wird neugefasst:

(4) ¹Anträge und Beschlussvorlagen, durch die für die Stadt Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen entstehen, müssen bestimmen, wie die zu ihrer Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind; der Teilhaushalt ist zu benennen. ²Anträge sowie Beschlussvorlagen, die die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes verzögern oder diesem entgegenstehen, müssen unter Benennung der berührten Maßnahme des Haushaltssicherungskonzeptes zusätzliche neue Maßnahmen benennen, die die entstehenden Mehraufwendungen, Mehrauszahlungen, Mindererträge oder Mindereinzahlungen vollständig kompensieren. 3Dabei ist die Eignung der neuen Maßnahmen darzustellen.

 

2. zu § 18               Änderungsanträge

§ 18 Abs. 1 wird neugefasst:

(1) 1Ein Antrag oder eine Beschlussvorlage kann durch einen Änderungsantrag geändert werden. 2Insbesondere müssen Änderungsanträge, die bei ihrer Annahme zu Mehrausgaben oder Mindereinnahmen für die Stadt führen, einen Deckungsvorschlag enthalten. 3 Der Teilhaushalt ist zu benennen.

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Sachverhalt:

Bei der Neufassung der Geschäftsordnung wurde die Anpassung der Begrifflichkeiten in der kommunalen Doppik vorgenommen. Danach änderte sich der Begriff „Haushaltsstellen“ in „Produktsachkonten“. Unter Berücksichtigung der Formulierung in § 31 Abs. 2 Satz 2 KV

M-V wurden die Begrifflichkeiten entsprechend angepasst. Die Mindestforderung, den Teilhaushalt zu benennen, wurde aufgenommen.

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Beschlüsse

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05.11.2014 - Bürgerschaft - vertagt

Erweitern

03.12.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen