Beschlussvorlage - 2014/BV/0363
Grunddaten
- Betreff:
-
Festsetzung der Aufwandsentschädigung von Funktionsinhabern und Personen mit besonderen Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.12.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Beteiligt:
- Hauptamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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15.01.2015
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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28.01.2015
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
- die Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Personen mit besonderen Aufgaben
bei den Freiwilligen Feuerwehren (FF) der Hansestadt Rostock.
Hier: „Ausbilder in den FF der Hansestadt Rostock“, die die entsprechend dem durch das Brandschutz- und Rettungsamt bestätigten Jahreslehrgangsplan, stadtbezogenen Lehrgänge durchführen.
Stundensatz: 13,00 EURO
Beschlussvorschriften:
„Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren in M-V“ vom 28. November 2013
bereits gefasste Beschlüsse:
2014/BV/5382 der Bürgerschaft vom 02.04.2014:
- Aufhebung des Beschlusses 0776/00-BV der Bürgerschaft vom 07.03.2001 – Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehren,
- Festsetzung der monatlichen Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber und Personen mit besonderen Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren der Hansestadt Rostock
Sachverhalt:
In dem Beschluss der Bürgerschaft vom 07.03.2001, Beschlussvorlage Nr. 0776/00-BV, waren die Aufwandsentschädigungen für Personen mit besonderen Aufgaben bei den Freiwilligen Feuerwehren geregelt. Unter anderem bekamen die Ausbilder 20,00 DM, umgerechnet 10,23 EURO, pro Ausbildungsstunde vergütet.
Durch die Anpassung der Höhe der Aufwandsentschädigung mit Beschluss der Bürgerschaft vom 02.04.2014, 2014/BV/5382, wurde der o.g. Beschluss aufgehoben. Die Vergütung der Ausbilder wurde in diesem Beschluss nicht berücksichtigt.
Gemäß der aktuellen FwEntschVO M-V vom 28. November 2013, § 5, besteht auch weiterhin die Möglichkeit der Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Ausbilder der Freiwilligen Feuerwehren.
In den Freiwilligen Feuerwehren erfolgt durch ein hohes ehrenamtliches Engagement der Kreisausbilder die Durchführung einer Vielzahl von Lehrgängen auf Stadtebene. Dies sichert die Leistungsfähigkeit und Qualität bei der Ausübung des Brandschutzes in der Hansestadt Rostock im Bereich der FF. Um diese Leistungen entsprechend zu würdigen, ist die Zahlung der Aufwandsentschädigung zu empfehlen. Gleichzeitig sollte erstmals nach 13 Jahren auch hier eine moderate Anpassung von 10,23 EURO auf 13,00 EURO pro Stunde erfolgen. Hiermit sind alle etwaigen Auslagen abgegolten.
Die genauen Mehrkosten sind nicht zu beziffern, da der Lehrgangsplan sich jährlich verändert. Als Richtgröße sind im Jahr 2013 Kosten in Höhe von ca. 5.000,00 EURO für rund 490 Stunden angefallen. Bei einer Anpassung auf 13,00 EURO wären es im Jahr 2015 ca. 6.350,00 EURO.
Somit würden sich die Mehrkosten auf ca. 1.350,00 EURO pro Jahr belaufen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergebnishaushalt/Finanzhaushalt: 37
Produktkonto: 12601.50190000/70190000 Bezeichnung: Aufwendungen/Auszahlungen für
ehrenamtlich Tätige/Sonstige
Investitionsmaßnahme Nr.: - Bezeichnung: -
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2015 | 12601.50190000/ 70190000 Aufwendungen/Auszah-lungen für ehrenamtlich Tätige/Sonstige | - | 6.350,00 | - | 6.350,00 |
2016 | 12601.50190000/ 70190000 Aufwendungen/Auszah-lungen für ehrenamtlich Tätige/Sonstige | - | 6.350,00 | - | 6.350,00 |
2017 | 12601.50190000/ 70190000 Aufwendungen/Auszah-lungen für ehrenamtlich Tätige/Sonstige | - | 6.350,00 | - | 6.350,00 |
2018 | 12601.50190000/ 70190000 Aufwendungen/Auszah-lungen für ehrenamtlich Tätige/Sonstige | - | 6.350,00 | - | 6.350,00 |