Stellungnahme - 2014/AN/0311-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

 

  1. Die planungstechnischen Voraussetzungen für den Bau der Feuer- und Rettungswache Ost fortzuführen und zum Abschluss zu bringen

 

  1. Möglichkeiten der Finanzierung aufzuzeigen

 

 

Zu 1.

 

Die Beschlussvorlage für den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des B-Planes ist erstellt, die diesbezüglichen Planungen im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft sind abgeschlossen.

Im ersten Quartal 2015 könnte ein entsprechender Satzungsbeschluss durch die Bürgerschaft gefasst werden.

 

Zu 2.

 

Die Entscheidung über das weitere Vorgehen zur Sicherstellung der Finanzierung bedarf einer intensiven Abstimmung des Brandschutz- und Rettungsamtes, des Finanzverwaltungsamtes, des Amtes für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft sowie des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaft und –entwicklung der Hansestadt Rostock“.

 

 

 

Parallel ist die umgehende Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes erforderlich, weil seit 2008/2009 in den Bereichen Straßen, Bebauung, Entwicklung der Industrie, des Gewerbes, der Einbau von Heimrauchbrandmeldern usw. Veränderungen eingetreten sind. Außerdem ist der Entwurf eines neuen Rettungsdienstgesetzes durch den Landtag zu berücksichtigen, da das Brandschutz- und Rettungsamt Träger des Brandschutzes und des Rettungsdienstes in der Hansestadt Rostock ist.

Diese Entwicklungen sind entscheidungsrelevant und müssen Beachtung finden.

 

Ein entsprechender Prüfungsauftrag wird in den nächsten Wochen vergeben und nimmt eine Bearbeitungszeit von etwa sechs Monaten in Anspruch. Danach liegen vor dem Hintergrund aktueller Daten die Vorgaben für eine die nächsten Jahre tragende nachhaltige Aufgabenwahrnehmung vor.

 

Ungeachtet dessen wird zur Vermeidung weiterer Verzögerungen die Maßnahme „Neubau der Rettungswache 10“ in den Doppelhaushalt 2015/2016 mit einer hohen Priorität aufgenommen. Zur Sicherstellung der Finanzierung, gegebenenfalls Kostensenkung wird das Raum- und Funktionsprogramm einer kritischen Prüfung unterzogen. Zudem wird der B-Plan zur Schaffung des Baurechts für den Neubau der Feuerwache in die Bürgerschaft eingebracht, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden. Weiterhin soll der Abstimmungsprozess mit dem Ministerium für Inneres und Sport M-V zwecks Erhalt von Sonderbedarfszuwendungen forciert werden. Nach erfolgreichem Abschluss der genannten Schritte sollte es möglich sein, einen Baubeginn im Jahre 2016, d. h. ohne nennenswerte Verzögerungen, zu ermöglichen.

Bis dahin ist der Brandschutz- und Rettungsdienst durch die Aufgabenwahrnehmung in den bisherigen Strukturen auch in den östlichen Stadtteilen Rostocks in hoher Qualität gesichert.

Dies wird durch die strikte Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes und der darin enthaltenen Risikoanalyse für das Stadtgebiet Rostock erreicht.

 

Im Übrigen ist durch den Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung veranlasst worden, die betroffenen Ortsbeiratsvorsitzenden zu einem Gespräch einzuladen, um die benannten Schritte eingehend zu erläutern und gegebenenfalls die erforderlichen Entscheidungen transparent zu gestalten bzw. eng abzustimmen.

 

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Beschlüsse

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05.11.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben