Beschlussvorlage - 2014/BV/0323

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, das Verfahren zur Umsetzung der Förderung der freien Jugendhilfe der Hansestadt Rostock im Bereich §§ 11 bis 14 und § 16 für das Haushaltsjahr 2015 anzuwenden.

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Beschlussvorschriften:

§ 74 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2012/BV/3874 vom 25.09.2012 

 

 

Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 25.09.2012 das o. g. Verfahren beschlossen. Mit diesem Verfahren steht der Verwaltung ein transparentes Instrument zur Verfügung, welches Sozialraumindikatoren berücksichtigt und eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Art und Höhe der Förderung der einzelnen Träger ermöglicht.

 

Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock waren die Träger der freien Jugendhilfe aufgefordert, die Jahresanträge bis zum 01.06.2014 für das Haushaltsjahr 2015 einzureichen. Die vorliegenden Jahresanträge ergeben einen Förderbedarf von rund 7.175.400,00 Euro, zuzüglich Kurzzeit- und Kleinprojekte. Die Prüfung der vorliegenden Anträge ergab, dass zum Teil Projekterwei-terungen und auch neue Anträge auf Projektförderung gestellt wurden. Es wird eingeschätzt, dass einige Antragstellungen überzogen sind und für beantragte Mehrbedarfe nicht immer entsprechende Begründungen der Verwaltung vorgelegt wurden.

 

Im Rahmen der Haushaltsplanung der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2015 wird von einem Planansatz von 6.657.000,00 Euro für die Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe für Leistungen der §§ 11 bis 14 und § 16 SGB VIII (inklusive Übertragung von unverbrauchten Mitteln für Bildungs- und Teilhabeleistungen) ausgegangen.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden mit den Trägern der freien Jugendhilfe Gespräche zur Förderung 2015 geführt.

 

Wenn im Rahmen der eingestellten Haushaltsmittel die Jugendhilfestruktur nicht im erforderlichen Umfang gefördert werden kann, ist durch den öffentlichen Träger der freien Jugendhilfe ein nachvollziehbares objektives Verfahren anzuwenden.

 

Aus den vorgenannten Gründen empfiehlt die Verwaltung, das o. g. Verfahren für das Haushaltsjahr 2015 anzuwenden.  

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Holger Matthäus

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Beschlüsse

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28.10.2014 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen