Antrag - 2014/AN/0300

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1. Die Bürgerschaft beschließt, daß in künftigen Geschäftsberichten kommunaler Unternehmen der Hansestadt Rostock deren Sponsoren-Tätigkeit eine gebührende Berücksichtigung findet. Die entsprechenden Abschnitte bzw. Kapitel enthalten dabei jeweils Angaben zur Höhe der gesponserten Summe, zum Verwendungszweck und zum Empfänger der Zuwendung. Dasselbe gilt für Spenden jeglicher Art sowie geldwerte Leistungen. 

 

2. Der Oberbürgermeister weist nach Erscheinen der jeweiligen Geschäftsberichte in eigens erstellten Informationsvorlagen für die Bürgerschaft unter Angabe des Internet-Verweises auf die entsprechenden Dokumente bzw. Inhalte hin.

 

3. Der Oberbürgermeister läßt rückwirkend bis zum Jahr 2009 einen Bericht erarbeiten, der sämtliche Sponsoring-Summen, Spenden sowie auch geldwerte Leistungen enthält, die seitdem von kommunalen Unternehmen der Hansestadt Rostock gewährt worden sind, wobei nach dem unter Punkt 1. dieses Antrags geforderten Schema zu verfahren ist.  

Ein entsprechender Bericht ist der Bürgerschaft bis zum 01.06.2015 in Form einer Informationsvorlage zu präsentieren.

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Sachverhalt:

In der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam wurde vor etwa vier Jahren im Zuge der Stadtwerke-Affäre die Forderung laut, die Sponsoring-Praxis kommunaler Unternehmen transparent zu gestalten. Der damalige Leiter des kommunalen Rechnungsprüfungsamtes sagte dem Tagesspiegel (Ausgabe vom 28.07.2011: „Potsdam kämpft gegen den Filz – Sponsoring soll künftig offengelegt werden“), daß für die Öffentlichkeit künftig deutlich werden müsse, welcher Sportverein oder Kulturträger von welchem Unternehmen welche Zuwendung erhalte. Zwar sei eine Neiddebatte nicht ausgeschlossen. Doch gehe es hierbei „nicht um das Geld privater Mäzene, sondern um öffentliche Mittel“.

 

Als Vorbilder für „ein transparentes Sponsoring mit nachvollziehbaren Regeln“ wurden in dem Tagesspiegel-Beitrag die Städte Greven in Westfalen sowie Bonn genannt. In den Leitlinien zum Sponsoring in der Stadt Bonn heißt es in § 3.2.: „Sponsoring muß für die Öffentlichkeit erkennbar sein.“ Für kommunale Unternehmen sollte dies umso mehr gelten, da sie nicht zuletzt durch das Steueraufkommen der Bürgerinnen und Bürger gestützt werden.

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Beschlüsse

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05.11.2014 - Bürgerschaft - abgelehnt