Stellungnahme - 2014/BV/0044-05 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Dem o. g. Änderungsantrag des Ortsbeirates Dierkow-Neu kann aus folgenden Gründen nicht zugestimmt werden:

 

Das Vorrücken der Baumaßnahme Sportplatz W.-Butzek-Str. von Rang 16 auf Rang 6 in der Prioritätenliste 2015 hätte gleichzeitig ein Vorziehen des Durchführungszeitraumes von 2019 in die Jahre 2015 -2016 zur Folge. Dies ist haushaltsrechtlich nicht möglich, da die Veranschlagungsreife nicht gegeben ist.

 

Entsprechend § 9 (2) GemHVO-Doppik M-V dürfen Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung erst im Haushaltsplan der Gemeinde veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenberechnungen, ein Investitionszeitplan und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die gesamten Investitions-kosten sowie die voraussichtlichen Jahresraten unter Angabe der Kostenbeteiligung Dritter ersichtlich wird. Den Unterlagen ist eine Schätzung der nach Durchführung der Investition entstehenden jährlichen Haushaltsbelastungen beizufügen.

 

Nach Abstimmung mit den beteiligten Fachämtern und dem Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung u. -entwicklung der Hansestadt Rostock (KOE) wurde die Baumaßnahme Sportplatz W.-Butzek-Str. mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1.185 TEUR und Realisierungszeitraum 2019 in die Prioritätenliste 2015 auf Rang 16 der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Dierkow aufgenommen. Die Maßnahme ist entsprechend der Kennzeichnung als derzeit nicht finanziert ausgewiesen.

 

Die Baumaßnahme umfasst die Errichtung eines Fußball-Großspielfeldes mit Kunstrasen,

Umzäunung, Flutlichtanlage und PKW-Stellplätzen zur Nutzung als Trainings- und Wett-kampfanlage des FSV NordOst e.V. und anderer Vereine des Fußballbreitensports. Als Standort ist das Gelände des zwischenzeitlich zurückgebauten Ernst-Barlach-Gymnasiums in der Walter-Butzek-Str. im Stadtteil Dierkow-Neu vorgesehen. 

 

 

Mit dem Vorbescheid des Bauamtes vom 11.07.2014 auf die Bauvoranfrage des KOE

erging u. a. der Hinweis, dass unter Berücksichtigung des schalltechnischen Gutachtens

ein Punktspielbetrieb auf dem vorgesehenen Gelände in der W.-Butzek-Str. unzulässig ist.

 

Daraufhin wurde durch den Senatsbereich 3 eine Beschlussvorlage (2014/BV/0119) für die Bürgerschaftssitzung am 01.10.2014 vorbereitet, die eine erneute Standortsuche vorsieht. Aufgrund der derzeitigen Rücksprachen zwischen dem KOE und dem Bauamt zum Vorbescheid wurde die v. g. Vorlage zurückgestellt.

 

In Folge des derzeit nicht geklärten Standortes zur Errichtung der Trainings- und Wettkampf-anlage sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einordnung in den HH-Plan 2015/2016 der Hansestadt Rostock nicht erfüllt.

 

Nach Rücksprache mit dem KOE ist die Realisierung dieser Maßnahme mit einem derzeit prognostizierten Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.185 TEUR entsprechend des Wirtschaftsplanes im Jahr 2018 eingeordnet. Eine vorfristige Einordnung ist nach Aussage des KOE auch aus Gründen erforderlicher Kreditgenehmigungen durch die kommunale Rechtsaufsichtsbehörde des Landes M-V nicht möglich. Die Bereitstellung des in der Prioritätenlisten 2015 ausgewiesenen investiven Zuschusses für diese Maßnahme vom städtebaulichen Sondervermögen „Soziale Stadt“ Rostock-Dierkow an den KOE kann nur in den Haushaltsjahren eingeordnet werden, in denen die Durchführung geplant ist.

 

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die aus den Bewilligungen der Programmjahre 2010-2014 zur Verfügung stehenden Kassenmitteln i. H. von 3.392.850 EUR für die Finanzierung der in der Prioritätenliste 2015 auf den Rängen 1-5 ausgewiesenen Maßnahmen eingesetzt werden. Die Finanzierung der Maßnahmen Rang 6 - 20 steht in Abhängigkeit von der Höhe zukünftiger Bewilligungen von Städtebaufördermitteln durch das Land M-V für die Gesamt-maßnahme Dierkow-Neu.    

 

 

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Beschlüsse

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01.10.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben