Stellungnahme - 2014/AN/0182-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die geplante Verbindungsstraße Rostock-Lichtenhagen – Elmenhorst ist in dem seit 2010 rechtskräftigen B-Plan Nr. 02.WA.149 Wohngebiet „Auf dem Kalverradd“ als Straßenverkehrsfläche festgesetzt.

Ein erster ca. 800 m langer Abschnitt wurde zur verkehrlichen Erschließung des o. g. BPlan-Gebietes bereits in 2011/2012 fertiggestellt.

Die Entfernung vom ersten Abschnitt bis zum Anschluss an die vom Straßenbauamt Güstrow geplanten Ortsumgehung Elmenhorst beträgt ca. 1100 m Straßenlänge. Es ist denkbar einen zweiten „Zwischenbauabschnitt“ herzurichten, der direkt an den Elmenhorster Weg anschließt. Zur Entlastung der vorhandenen Wohnbebauung im Elmenhorster Weg muss dieser Abschnitt mindestens ca. 700 m lang sein. Die reinen Baukosten für diesen zweiten Zwischenbauabschnitt werden auf ca. 800 T€ geschätzt, die Planungskosten auf ca. 120 T€ (~15 % der Baukosten).

Wir empfehlen für die Planung des zweiten Zwischenbauabschnittes in 2015 ca. 30 T€ einzusetzen und den Rest in 2016. Entsprechend der Einordnung der finanziellen Mittel (Haushaltserlass wird erst für die 2. Hälfte 2015 erwartet) und dem Planungsfortschritt wäre die bauliche Realisierung dieses zweiten Zwischenbauabschnittes in 2016/2017 denkbar.

 

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Beschlüsse

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01.10.2014 - Bürgerschaft - überwiesen

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09.10.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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08.07.2015 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben