Änderungsantrag - 2014/AN/0223-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

In Art. 1 wird ergänzt :

 

§ 5 Ausschüsse

Absatz (5) wird im Satz 2 folgende Passage gestrichen:

-ausgenommen den Rechnungsprüfungsausschuss -

 

„(5) In sämtliche Ausschüsse werden zehn Mitglieder sowie zehn Stellvertreter oder  Stellvertreterinnen gewählt. In beratende Ausschüsse können sachkundige Einwohnerinnen und/oder Einwohner (maximal vier pro Ausschuss) berufen werden. Für den Jugendhilfeausschuss gelten besondere Regelungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Satzung des Jugendamtes.“

 

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Sachverhalt:

Es können auch sachkundige Einwohnerinnen in den Rechnungsprüfungsausschuss berufen werden.

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gez.                                                                                    gez.

Dr. Steffen Wandschneider                                          Eva-Maria Kröger

Fraktion der SPD                                                        Fraktion DIE LINKE.

 

 

gez.                                                                                    gez.

Simone Briese-Finke                                          Dr. Sybille Bachmann

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE                            Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09

 

 

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Beschlüsse

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01.10.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen