Beschlussvorlage - 2014/BV/0167
Grunddaten
- Betreff:
-
Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.09.2014
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umweltschutz
- Beteiligt:
- Hauptamt; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018); Rechtsamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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09.10.2014
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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16.10.2014
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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05.11.2014
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt die Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zur Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AbfGS) einschließlich Kalkulation (Anlagen).
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse: 2013/BV/4807
Sachverhalt:
In der zu beschließenden Änderung der Abfallgebührensatzung wird eine sich widersprechende Regelung zur Fälligkeit korrigiert.
Im § 9 der Abfallgebührensatzung gab es unterschiedliche Fälligkeitstermine für Sonderleistungen (Vorhaltegebühr für Wechselbehälter, Abfallsack, Laubsack). Damit konnten keine eindeutigen Aussagen zur Fälligkeit dieser Leistungen getroffen werden.
Die beigefügte Änderungssatzung korrigiert diesen Fehler.
Des Weiteren kommt es mit dieser Änderungssatzung zu einer Anpassung der Gebührensätze im § 6 der Abfallgebührensatzung.
Das Gebührenmodell der Abfallgebühren und die Kalkulationsmethodik sind gegenüber den Vorjahren nicht verändert und der Bürgerschaft wird vorgeschlagen, diese beizubehalten.
Die Erbringung der notwendigen Leistungen auf dem Gebiet der Abfalleinsammlung von überlassungspflichtigen Abfällen und Abfallverwertung von organischen Abfällen sowie der Gebührenerhebung ist durch die Verträge
- Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (17.02.1994),
- Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen (17.02.1994)
- Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der Erarbeitung der Gebührenbescheide (01.01.1992)
mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH) geregelt.
Die SR GmbH legte am 01.07.2014 ihre Kalkulation für das Jahr 2015 vor. Diese Kalkulation wurde durch den Preisprüfer Herrn Henssen entsprechend VOPR 30/53 und LSP geprüft. Der Preisprüfbericht ist dem Kalkulationsordner beigefügt. Er bildet die Grundlage für die Übernahme der geprüften Preise in die Gebührenkalkulation.
Im Anschluss an ein europaweites Ausschreibungsverfahren wurde die Entsorgung der gemischten Siedlungsabfälle der HRO 2011 an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Rostock (EVG mbH) beauftragt (Beschluss 2010/BV/1714).
Für die Errichtung, Bewirtschaftung und Betrieb der 4 Recyclinghöfe der Hansestadt Rostock besteht nach einer europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren entsprechend Beschluss des Hauptausschusses 2013/BV/4344 ein Vertrag mit der Stadtentsorgung Rostock GmbH, der bis zum 31.12.2015 läuft.
Die Leistung Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen, incl. Behälteraufstellung und –bewirtschaftung wurde im europaweiten Wettbewerb an das Unternehmen Veolia Umweltservice Nord für den Zeitraum 01.01.2015-31.12.2018 mit einer Option zur Verlängerung bis 31.12.2020 vergeben.
Der Vertrag zur Erfassung und Einsammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten wurde für die Jahre ab 2015 an die Stadtentsorgung Rostock GmbH vergeben (Beschluss 2014/BV/5465). Im Vorfeld dieses Beschlusses erfolgte eine vorgezogene Preisprüfung des Angebotspreises nach VOPR 30/53 und LSP. In die Kalkulation wurde der geprüfte Preis eingestellt. Die SR GmbH muss jährlich einen Nachweis über ihre Inhousefähigkeit erbringen.
Der Vertrag zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus privaten Haushalten der Hansestadt Rostock wurde zum 01.01.2014 nach öffentlicher Ausschreibung neu vergeben. Vertragspartner wurde die Firma Veolia Umweltservice Nord GmbH (Beschluss 2013/BV/4615). Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2016.
Der Vertrag zur Verwertung des Sperrmülls der Hansestadt Rostock wurde in einem europaweiten Wettbewerb ab 01.01.2014 an die Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH neu vergeben. (Beschluss 2013/BV/4349). Dieser Vertrag läuft bis zum 31.12.2017.
1. Gesamtkostenübersicht im Vergleich zum Vorjahr
Nach Berücksichtigung der in den Kalkulationen eingerechneten Abschläge (Schrotteinnahmen, Altpapiererlöse und Ergebnisse der Nachkalkulation) kommt es zu einer Erhöhung der gebührenfähigen Kosten um 869.779 EUR auf 14.755.640 EUR.
Die Gesamtkosten ohne Abschläge erhöhen sich von 15.333.084 EUR im Jahr 2014 auf 15.941.161 EUR im Jahr 2015. Diese Kostenerhöhung setzt sich zusammen aus 560.562 EUR bei der Abfallverwertung und 47.515 EUR bei der Abfallentsorgung.
1.1. Abfallverwertung
Die Kosten der Abfallverwertung erhöhen sich um 560.562 EUR.
Den größten Anteil dieser Kostensteigerung verursacht die Altpapiersammlung. Sie begründet sich darin, dass mit der Altpapiervergabe neue Leistungen definiert wurden. Mit der durch die Bürgerschaft beschlossenen Vergabe wird die Qualität der Sammlung deutlich gesteigert.
Zum einen werden neue Abfallbehälter zur Verfügung gestellt. Zum anderen kommen auch 5 neue Fahrzeuge mit Euro-VI-Norm zum Einsatz.
Die Erhöhung resultiert weiterhin aus den erhöhten Kosten für die Betreibung der Recyclinghöfe, wo nach einer Prüfung durch das Finanzamt nur noch 10 % der Kosten dem DSD zugeordnet werden dürfen.
Des Weiteren erhöhen sich die Kosten bei der Grünschnitt- und Bioabfallsammlung. Diese Leistungen werden von der Stadtentsorgung Rostock GmbH erbracht. Die Kostensteigerungen entstehen auf Grund der unten beschriebenen Tariferhöhung in dem Unternehmen und höheren Kosten bei der Einsammlung durch neue Fahrzeuge.
Kostenmindernd wirkt sich die Verrechnung der Kostenabschläge im Ergebnis der Nachkalkulationen der Jahre 2012 und 2013 in Höhe von 95 % aus.
1.2. Abfallentsorgung
Die Kostenerhöhung in der Abfallentsorgung resultiert hauptsächlich aus den Entleerungs- und Sammelkosten des Haus- und Geschäftsmülls (Umleerbehälter). Diese Leistungen werden von der Stadtentsorgung Rostock GmbH erbracht. Durch Tariferhöhungen in dem Unternehmen steigen die Personalkosten zum 01.01.2015 um ca. 3 % an. Die Entwicklung der Personalkosten der SR GmbH ist durch den am 30.04.2012 abgeschlossenen 1. Änderungstarifvertrag zum Haustarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di festgelegt.
Weiterhin ist ein leichter Anstieg der Zahl der Behälterentleerungen zu verzeichnen.
Die Restabfallbehandlungskosten reduzieren sich auf Grund des Rückganges der kalkulierten Mengen von 44.624 t auf 44.180 t (444 t) [ohne Direktanlieferung].
Kostenmindernd wirkt sich die Verrechnung der Kostenabschläge im Ergebnis der Nachkalkulationen der Jahre 2012 und 2013 in Höhe von 5 % aus.
2. Gebührensätze
2.1. Behältergebühr
Diese Gebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für die Entsorgung von
Haus- und Geschäftsmüll. Maßstab ist das Behältervolumen und die Entleerungshäufigkeit.
Basis für die Berechnung der Jahresgebührensätze für die einzelnen Behälterarten unter Berücksichtigung der Entleerungshäufigkeit im Jahr sind die ermittelten Einzelgebührensätze.
2015 werden die Abschläge zu den Gesamtkosten in Höhe von 5 % zur Reduzierung der Kosten und damit zur Verringerung der Gebührensätze eingesetzt.
Auf Grund der erhöhten Kosten in der Abfallentsorgung ist ein leichter Anstieg der Behältergebühren zu verzeichnen.
Die Prognose der Entleerungshäufigkeiten hat für die Kalkulation der Gebührensätze eine hohe Bedeutung, da die Anzahl der Entleerungen der Behälter für Haus- und Geschäftsmüll direkt in die Kalkulation einfließt und somit direkten Einfluss auf die Gebührenhöhen hat. Für die Prognose konnte auf Daten der Jahre 2004 bis 2013 zu Entleerungshäufigkeiten zurückgegriffen werden.
Tabelle 1 - Anzahl der Entleerungen 2014/2015 im Vergleich
Entleerungen | ||
Behälter | 2014 | 2015 |
Abfallsack | 811 | 1.379 |
80 l 120 l 240 l 1.100 l | 216.646 111.335 308.949 389.192 | 219.626 112.523 312.675 383.386 |
Gesamt | 1.026.933 | 1.029.589 |
Tabelle 2 - Mengenentwicklung Haus- und Geschäftsmüll (inklusive Direktanlieferungen):
Jahr | Haus- und Geschäftsmüll |
2000- Ist | 54.802 t |
2001- Ist | 51.494 t |
2002- Ist | 49.383 t |
2003- Ist | 47.113 t |
2004- Ist | 47.490 t |
2005- Ist | 47.177 t |
2006- Ist | 47.682 t |
2007- Ist | 48.334 t |
2008- Ist | 46.422 t |
2009- Ist | 46.807 t |
2010- Ist | 46.660 t |
2011- Ist | 46.922 t |
2012- Ist | 45.484 t |
2013-Ist | 45.076 t |
2014-Plan | 46.469 t |
2015-Plan | 46.036 t |
Um für die Teilprozesse der Abfallentsorgung die von den einzelnen Abfallbehältern verursachten Kosten umlegen zu können, bedarf es eines Erwartungswertes für die in den jeweiligen Behältern zu entsorgenden Abfallmengen. Seit der Gebührenkalkulation 2000 wird diese verursachergerechte Berechnung der Abfallmengen mittels Wertungskennziffern für die Gebührenkalkulation in der Hansestadt Rostock angewandt.
Da die Entwicklung der Abfallmengen, sowohl insgesamt im Entsorgungsgebiet als auch in den einzelnen Behältergrößen nach wie vor einer hohen Dynamik unterliegen, ist es notwendig, diese Entwicklung der Abfallmengen in den verschiedenen Behältergrößen zu überprüfen. Seit der Gebührenkalkulation für 2001 werden deshalb mittels Stichproben diese Entwicklungen festgestellt.
Diese Dynamik ist an Hand folgender Entwicklungen festzustellen:
entleertes Volumen in TLiter (theoretisches Ist jeweils per März) | |||||||
Behälter- | 2000 | 2005 | 2008 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 |
80 l | 13.844 | 16.472 | 17.334 | 17.399 | 17.692 | 18.102 | 17.946 |
120 l | 19.360 | 15.719 | 14.522 | 13.900 | 13.929 | 14.109 | 14.124 |
240 l | 93.531 | 80.558 | 75.186 | 74.730 | 75.042 | 75.797 | 75.754 |
1.100 l | 566.823 | 485.700 | 456.170 | 439.468 | 437.780 | 431.946 | 427.656 |
gesamt | 693.559 | 598.442 | 563.211 | 545.497 | 544.444 | 539.954 | 535.561 |
Das Entleerungsvolumen reduzierte sich seit Beginn der Erfassungen im Jahre 2000 (Basisjahr) insgesamt um ca. 23%. Dabei ist festzustellen, dass das Entleerungsvolumen in den Jahren bis 2006 ständig abnahm, im Zeitraum 2006 bis 2009 nahezu unverändert blieb, im Jahr 2010 sich weiter reduzierte bis zum Jahr 2012 auf diesem Niveau blieb. Wie im Vorjahr so ist auch in diesem Jahr ein geringer Abwärtstrend zu verzeichnen.
Das Entleerungsvolumen der 80-l-Behälter stieg in diesem Jahr zum ersten Mal seit Beginn der Auswertungen nicht mehr an, sondern war um 0,9% etwas geringer als das des Vorjahres. Die Anzahl der Behälter blieb nahezu unverändert (-0,4%).
Bei den 120-l-Behältern blieb das Entleerungsvolumen, verglichen mit dem Vorjahr, annähernd gleich, wobei der Gesamtbehälterbestand sich um 1,3% erhöhte. Ursache hierfür ist der anhaltende Trend, dass die Behälter mit wöchentlicher Entleerung abnehmen (- 2%) und gleichzeitig die Behälter mit 14-täglicher und 4-wöchentlicher Entleerung zunehmen (+ 4% bzw. 5%).
Sowohl das Entleerungsvolumen als auch der Behälterbestand ist bei den 240-l-Behältern gleich geblieben.
Auch bei den 1.100-l-Behältern konnten in diesem Jahr kaum Veränderungen festgestellt werden. Der Behälterbestand sank gering um 0,4%, das Entleerungsvolumen um 1%. Es finden weiterhin Verschiebungen bei den Entleerungsrhythmen statt, jedoch viel geringer als in den Vorjahren. Die Anzahl der Behälter mit wöchentlicher Entleerung stieg gegenüber dem Vorjahr um 1,6% (im Jahr 2013 waren es noch 7,2%) , während gleichzeitig die Anzahl der Behälter mit 2x-wöchentlicher Entleerung um 2,1% (im Jahr 2013 waren es 4,5%) sank.
Aus der oben stehenden Tabelle des entleerten Behältervolumens ist festzustellen, dass die 1.100 l Behälter unverändert mit ca. 80% dominieren. Die kleineren Behälter von 80 l und 120 l haben nahezu unverändert nur einen Anteil von 6,0% am entleerten Volumen, aber einen hohen Anteil am gestellten Behälterbestand. Dies wird in der nachfolgenden Tabelle deutlich, wobei festzustellen ist, dass der Bestand dieser beiden kleinen Behältergrößen derzeit 55% am Gesamtbestand beträgt.
Behälterbestand (Ist-Bestand jeweils per März) | |||||||
Behälter- | 2000 | 2005 | 2008 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 |
80 l | 5.786 | 8.286 | 9.194 | 9.435 | 9.630 | 9.892 | 9.852 |
120 l | 3.526 | 3.228 | 3.156 | 3.082 | 3.133 | 3.219 | 3.260 |
240 l | 6.224 | 5.729 | 5.509 | 5.532 | 5.581 | 5.657 | 5.659 |
1.100 l | 5.857 | 5.321 | 5.212 | 5.088 | 5.128 | 5.140 | 5.120 |
gesamt | 21.393 | 22.564 | 23.071 | 23.137 | 23.472 | 23.908 | 23.891 |
Aus den dargestellten Auswertungen ist zu schlussfolgern:
1. Der langsame aber stetige Anstieg des Behälterbestandes wurde in diesem Jahr unterbrochen. Die Anzahl der Behälter bleibt nahezu unverändert auf dem hohen Niveau wie im Vorjahr. Hier wird die Zukunft zeigen, ob sich künftig die bisherigen Entwicklungen weiter fortsetzen oder ob ein Niveau erreicht ist, um das die künftigen Ereignisse schwanken werden.
2. Innerhalb der gleichen Behältergröße wurden in den letzten Jahren immer stärker längere Entleerungsrhythmen gewählt. Die Fortsetzung des Trends kann, wenn auch in erheblich geringerem Maße, auch in diesem Jahr festgestellt werden. Dadurch verringerte sich das Gesamtentleerungsvolumen weiter.
3. Auch wenn die kleineren Abfallbehälter nur einen sehr geringen Anteil am entleerten Volumen haben, ist ihre gebührenrechtliche Bedeutung außerordentlich hoch, denn aus dem hohen Anteil am Behälterstand leitet sich ein entsprechend hoher Anteil von Gebührenzahlern ab, so dass diese Personengruppe auch die notwendige gebührenrechtliche Berücksichtigung finden muss.
Diese Entwicklungen sind in Umsetzung entsprechender gesetzlicher Vorgaben durch die Hansestadt Rostock gewollt und werden durch die Abfall- und Abfallgebührensatzung gefördert. Dass diese Entwicklungen noch nicht abgeschlossen sind, belegen auch die diesjährigen Untersuchungen.
Deshalb wurde für die Gebührenkalkulation 2015 durch die Hansestadt Rostock erneut eine Analyse der Abfallmengen in den Abfallbehältern veranlasst. Somit sind Grundlage für die Ermittlung der Wertungskennziffern die Ergebnisse der „Untersuchung zur Füllstandskontrolle und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet“ vom Juni 2014, die von der Stadtentsorgung Rostock GmbH vorgenommen wurde. So wie in den letzten Jahren wurden aus dem Behälterbestand als repräsentative Anzahlen Stichproben jeweils in einem Umfang von mindestens 1% unter Berücksichtigung der Behältergröße, der Entleerungshäufigkeit und der Herkunft der Abfälle (private Haushaltungen, Gewerbe) gezogen. Aus dem Gesamtbehälterbestand von ca. 23.891 Behältern wurden 343 Behälter für die Stichprobe herangezogen.
Die bisherigen Grundsätze, dass diese Verwiegung im gleichen Zeitraum wie in den Vorjahren und im gleichen Entsorgungsgebiet durchgeführt wird, wurden eingehalten. Damit werden weitere zufällige Einflussfaktoren wie saisonale Abhängigkeit des Abfallanfalls und individuelle Verhaltensweisen der Bürger bei der Abfallentsorgung minimiert.
Um diese Kontinuität zu gewährleisten, ist es ebenso besonders wichtig, dass die strukturelle Zusammensetzung des Behälterbestandes der Stichproben über die Jahre annähernd gleich bleibt. Es ist vollkommen normal, dass sich im Verwiegungsgebiet hierbei Veränderungen in analoger Weise vollziehen wie im gesamten Stadtgebiet. Wenn auf einem Grundstück Veränderungen im Behälterbestand vorgenommen wurden, also Behälter ganz abgemeldet oder gegen kleinere Behälter getauscht wurden, dann fallen die bisher verwogenen Behälter aus der Stichprobe und müssen durch andere adäquate Behälter ersetzt werden. Deshalb wurde vor Beginn der Verwiegungen der Behälterverwiegungsplan dahingehend geprüft und anschließend für den endgültigen Verwiegungsplan freigegeben.
Wie in den letzten beiden Jahren wurde auch in diesem Jahr ein Fahrzeug mit einer fest installierten Wägeeinrichtung eingesetzt.
Ermittlung der Wertungskennziffern (WKZ)
Die von dem unabhängigen Gutachter Herrn Friedrich (fcp) durchgeführten Berechnungen ergeben für die einzelnen Behältergrößen folgende Durchschnittsgewichte im Jahr 2014, wobei diese den ermittelten Durchschnittsgewichten der vorangegangenen sechs Jahre gegenübergestellt werden:
Behälter- | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 |
80 l | 23,7 kg | 23,8 kg | 16,6 kg | 12,8 kg | 14,2 kg | 13,2 kg | 13,7 kg |
120 l | 27,7 kg | 27,0 kg | 19,1 kg | 17,8 kg | 16,4 kg | 17,0 kg | 17,4 kg |
240 l | 33,9 kg | 33,9 kg | 30,5 kg | 26,0 kg | 26,9 kg | 24,5 kg | 24,4 kg |
1.100 l | 95,3 kg | 95,4 kg | 94,1 kg | 85,2 kg | 93,9 kg | 99,5 kg | 94,4 kg |
Bei der Entwicklung der Durchschnittsgewichte ist festzustellen, dass bei den drei kleineren Behältergrößen im Zeitraum 2009/2010 die Durchschnittsgewichte sprunghaft gesunken sind und in den Folgejahren um ca. 10% schwanken. Die Durchschnittsgewichte bei den MGB 1.100 l schwanken im Betrachtungszeitraum um 14%.
Auf der Basis dieser vorliegenden Zeitreihen sind die Erwartungswerte für den künftigen Kalkulationszeitraum zu prognostizieren.
In der nachfolgenden Tabelle sind die aus den verschiedenen mathematischen Verfahren ermittelten jeweiligen oberen und unteren Werte und der im Ergebnis der Betrachtungen ermittelte Erwartungswert angegeben.
Behältergröße | min. | max. | Erwartungswert |
80 l | 13,6 kg | 18,0 kg | 15,5 kg |
120 l | 17,3 kg | 21,9 kg | 19,0 kg |
240 l | 24,0 kg | 30,6 kg | 27,1 kg |
1.100 l | 91,2 kg | 94,1 kg | 91,9 kg |
Abfallsack | – | – | 11,0 kg |
Daraus resultieren folgende WKZ für das Jahr 2015 (im Vergleich zu den Vorjahren):
Behältergröße | für 2015 | für 2014 | für 2013 | |||
Gewicht | WKZ | Gewicht | WKZ | Gewicht | WKZ | |
80 l | 15,5 kg | 1,0 | 16,0 kg | 1,0 | 16,7 kg | 1,0 |
120 l | 19,0 kg | 1,2 | 19,4 kg | 1,2 | 20,1 kg | 1,2 |
240 l | 27,1 kg | 1,7 | 27,8 kg | 1,7 | 28,6 kg | 1,7 |
1.100 l | 91,9 kg | 5,9 | 91,2 kg | 5,7 | 89,2 kg | 5,3 |
Abfallsack | 11,0 kg | 0,7 | - | - | - | - |
Wie bereits oben ausgeführt, sind die Veränderungen in den Wertungskennziffern darauf zurückzuführen, dass aufgrund der geringeren Durchschnittsgewichte die Erwartungswerte der kleineren Behälter stärker abgenommen haben als der des MGB 1.100 l.
2.2. Abfallverwertungsgebühr
Diese Gebühr ist eine Einheitsgebühr. Sie ist die Gegenleistung für den Betrieb der Recyclinghöfe, für die Verwertung bzw. Entsorgung von Sperrmüll, Schrott, Altgeräten, Pappe und Papier, Bioabfall, Garten- und Parkabfällen sowie Schadstoffen. Gebührenmaßstab ist die Anzahl der auf dem Grundstück wohnenden Personen.
Die Verwertungsgebühr erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist zurückzuführen auf die erhöhten Kosten trotz Verrechnung des Abschlages zu den Gesamtkosten.
So wird eine Person im Jahr 2,16 EUR mehr Gebühr entrichten müssen.
Wird Eigenkompostierung durchgeführt, erhöht sich die Gebühr um 2,04 EUR.
3. Gemeinkostensatz Verwaltung
Im Jahr 2015 erhöhen sich die Verwaltungskosten um 31.690 EUR im Vergleich zum Vorjahr. Dennoch kommt es zu einer Reduzierung des Verwaltungskostenprozentsatzes, da die Gesamtkosten höher ausfallen.
4. Nachkalkulation (siehe Anlage 1)
Weichen am Ende eines Kalkulationszeitraumes die tatsächlichen von den kalkulierten Kosten bzw. die tatsächlichen Gebühreneinnahmen vom geplanten Aufkommen ab, so sind bzw. sollen nach § 6 Abs. 2 d Kommunalabgabengesetz die Kostenüberdeckungen und
-unterdeckungen innerhalb von drei Jahren nach Ende des abgeschlossenen Kalkulationszeitraums ausgeglichen werden. Der abgeschlossene Kalkulationszeitraum endet mit der Nachkalkulation 2013. Somit kann nur noch zwei Jahre 2015, 2016 ausgeglichen werden.
Aus der Nachkalkulation 2013 wurde eine Kostenüberdeckung von 574.088 EUR ermittelt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Kostenüberdeckung in den Jahren 2015 und 2016 zu je 50 % auszugleichen.
Der in der Nachkalkulation 2012 ausgewiesene Betrag in Höhe von 405.990 EUR wurde zu
50 % in der Kalkulation 2014 berücksichtigt. Es wird vorgeschlagen, den restlichen Betrag in Höhe von 202.995 EUR im Kalkulationsjahr 2015 auszugleichen.
Darstellung der geplanten Kosten im doppischen Haushalt 2015:
Haushaltsjahr | Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt |
| Erträge Aufwendungen | Einzahlungen Auszahlungen |
2015
|
15.941.200 € 15.941.200 €
|
15.451.200 € 15.918.300 €
|
Im Ergebnishaushalt werden die Aufwendungen kostendeckend geplant.
Der Finanzhaushalt wurde durch folgende nicht zahlungswirksame Vorgänge reduziert:
Einzahlungen
Ertragswirksame Auflösung der Überschüsse aus den Jahren 2012 und 2013 durch Entnahme von 490.039 EUR aus dem gebildeten Sonderposten für den Gebührenausgleich.
Auszahlungen
keine Bildung von Abschreibungen in Höhe von 22.200 EUR.
5. Vergleich der Gebührensätze 2015 gegenüber 2014
5.1. Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei wöchentlicher Entleerung:
Behältergröße | 2014 | 2015 | Preisliche Entwicklung |
| in EUR | in EUR | in % |
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80-l-Abfallbehälter | 143,52 | 149,88 | 4,43 |
120-l-Abfallbehälter | 172,08 | 179,88 | 4,53 |
240-l-Abfallbehälter | 237,12 | 246,96 | 4,15 |
1.100-l-Abfallbehälter | 825,24 | 876,48 | 6,21 |
5.2. Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 14-täglicher Entleerung:
Behältergröße | 2014 | 2015 | Preisliche Entwicklung |
| in EUR | in EUR | in % |
|
|
|
|
80-l-Abfallbehälter | 71,76 | 75,00 | 4,52 |
120-l-Abfallbehälter | 86,04 | 90,00 | 4,60 |
240-l-Abfallbehälter | 118,56 | 123,48 | 4,15 |
1.100-l-Abfallbehälter | 412,68 | 438,24 | 6,19 |
5.3. Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 28-täglicher Entleerung:
Behältergröße | 2014 | 2015 | Preisliche Entwicklung |
| in EUR | in EUR | in % |
|
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|
|
80-l-Abfallbehälter | 35,88 | 37,44 | 4,35 |
120-l-Abfallbehälter | 43,08 | 45,00 | 4,46 |
5.4. Die Behältergebühr für ein Kalenderjahr beträgt bei 2-mal wöchentlicher Entleerung:
Behältergröße | 2014 | 2015 | Preisliche Entwicklung |
| in EUR | in EUR | in % |
|
|
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|
240-l-Abfallbehälter | 474,24 | 493,92 | 4,15 |
1.100-l-Abfallbehälter | 1.650,48 | 1.753,08 | 6,22 |
5.5. Die Abfallverwertungsgebühr für ein Kalenderjahr beträgt:
Behältergröße | 2014 | 2015 | Preisliche Entwicklung |
| in EUR | in EUR | in % |
|
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bei berücksichtigter Eigenkompostierung pro Person | 15,60 | 17,64 | 13,08 |
ohne berücksichtigte Eigenkompostierung pro Person | 26,28 | 28,44 | 8,22 |
5.6. Die Entsorgungsgebühr für Zusatzentsorgungen (Einzelentleerungen) beträgt pro
Entleerung für:
Behältergröße | 2014 | 2015 | Preisliche Entwicklung |
| in EUR | in EUR | in % |
|
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80-l-Abfallbehälter | 2,76 | 2,88 | 4,35 |
120-l-Abfallbehälter | 3,31 | 3,46 | 4,53 |
240-l-Abfallbehälter | 4,56 | 4,75 | 4,17 |
1.100-l-Abfallbehälter | 15,87 | 16,86 | 6,24 |
5.7. Die Entsorgungsgebühr für einen Abfallsack beträgt für ein Kalenderjahr bei 28-täglicher
Entsorgung:
Behältergröße | 2014 | 2015 | Preisliche Entwicklung |
| in EUR | in EUR | in % |
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Abfallsack (§ 11Abs. 4 AbfS) | 30,00 | 30,12 | 0,40 |
5.8. Für folgende Sonderleistungen sind Gebühren zu entrichten:
Behältergröße | 2014 | 2015 | Preisliche Entwicklung |
| in EUR | in EUR | in % |
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Vorhaltegebühr für Wechselbehälter je Abfallbehälter 1.100 l im Jahr | 101,28 | 92,64 | -8,53 |
zusätzlicher Abfallsack pro Stück | 2,31 | 2,32 | 0,43 |
Laubsack pro Stück | 2,94 | 3,22 | 9,52 |
Anlieferung von Siedlungsabfällen (§ 20 Abs. 1 AbfS) auf der Restabfallbehandlungs-anlage pro Tonne | 106,90 | 106,89 | 0,01 |
Folgende Unterlagen können beim Sitzungsdienst der Bürgerschaft eingesehen werden:
- Gesamtkostenübersicht nach Vertragspartner
- Beauftragte Entsorgungsunternehmen
2.1. Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH)
2.1.1. Verträge
- Vertrag über die Sammlung und den Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichen
Gewerbeabfällen
- Vertrag über die Sammlung, Behandlung und Verwertung von organischen Abfällen
- Vertrag über die Zusammenarbeit bei der Erhebung der Abfallgebühren und der
Erarbeitung der Gebührenbescheide
2.1.2. Leistungsangebot und Kalkulation 2015
2.2. Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH (EVG)
2.2.1. Vertrag
2.2.2. Zuschlagsschreiben
2.3. Veolia Umweltservice Nord GmbH - Einsammlung und Verwertung von Papierabfällen 2015-2018
2.3.1. Angebot vom 29.01.2014
2.3.2. Auftrag vom 20.05.2014
2.4. Erfassung, Einsammlung von Elektro- und Elektronik- Altgeräten aus privaten Haushalten
2.4.1. Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH): Angebot vom 17.02.2014
Auftrag vom 20.05.2014
2.4.2. Veolia Umweltservice Nord GmbH: Angebot vom 12.03.2014
Auftrag vom 26.05.2014
2.5 Sperrmüllverwertung in der Hansestadt Rostock
2.5.1 EVG Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH: Angebot vom 18.12.2012
2.5.2 Auftrag vom 14.05.2013
2.6 Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus Haushalten der HRO
2.6.1 Veolia Umweltservice Nord GmbH: Angebot vom 12.04.2013
2.6.2 Auftrag vom 05.07.2013
2.7. Herrichtung, Bewirtschaftung und Betrieb der Recyclinghöfe
2.7.1 Stadtentsorgung Rostock GmbH (SR GmbH): Angebot vom 17.12.2012
2.7.2 Auftrag vom 14.05.2013
- Leistungen im Rahmen der Abfallgebührenkalkulation 2014 für 2015
3.1 Prüfung des Leistungsangebotes der SR GmbH für das Jahr 2015 (Preisprüfbericht)
3.2 Untersuchung und Verwiegung von Abfallbehältern im Rostocker Stadtgebiet 2014
3.3 Ermittlung der Wertkennziffern für die behälterbezogenen Abfallmengen des Restmülls in der
Hansestadt Rostock für den Kalkulationszeitraum 2015
- Unterlagen aus der Nachkalkulation 2013
Die Unterlagen sind nicht öffentlich
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 73
Produkt: 53701 Abfallwirtschaft
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2015 | 53701 | 15.941.200 € | 15.941.200 € | 15.451.200 € | 15.918.300 € |
2016 | 53701 | 15.941.200 € | 15.940.500 € | 15.451.200 € | 15.918.300 € |
2017 | 53701 | 15.941.200 € | 15.940.500 € | 15.451.200 € | 15.918.300 € |
2018 | 53701 | 15.941.200 € | 15.940.500 € | 15.451.200 € | 15.918.300 € |
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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115 kB
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(wie Dokument)
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14,6 kB
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