Beschlussvorlage - 2014/BV/0137

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen der Hansestadt Rostock in Höhe von 10.000.000 EUR mit 10-jähriger Zinsbindungsfrist und 30 Jahren Laufzeit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 4 Punkt 3 KV M-V, § 44 Abs. 3 KV M-V, § 52 Abs. 3 KV M-V; § 6 (3) Punkt 7 Hauptsatzung der HRO, § 12 GemHVO-Doppik

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 (3) der Gemeindehaushaltsversordnung - Doppik des Landes Mecklenburg-Vorpommern dienen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen insgesamt zur Deckung der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit.

Kredite dürfen entsprechend § 44 (3) der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur dann aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.

 

 

Mit ihrer rechtsaufsichtlichen Entscheidung vom 27.07.2012 genehmigte das Ministerium für Inneres und Sport MV der Hansestadt Rostock, Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen mit einem Betrag in Höhe von 10,0 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.

 

Durch die Bildung von Haushaltsausgabereste und einem positiven Abschluss bei den Investitionsauszahlungen im Haushalt 2012 wurde es möglich, eine Kreditaufnahme erst zum jetzigen  Zeitpunkt vorzunehmen.

Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass im September 2014 durch die Rechtaufsichtsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung 2014 genehmigt wird. Nach § 52 (3) erlischt damit die Kreditermächtigung des Jahres 2012. Die Absicherung der Finanzierung der in den Vorjahren geplanten und zum Teil schon ausgeführten investiven Maßnahmen macht die Kreditaufnahme von 10,0 Mio. EUR vor der Bekanntmachung der Haushaltssatzung erforderlich.

Aus wirtschaftlicher Betrachtung bietet sich die Finanzierung der Mittel über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an, da Förderbanken der Förderung von Investitionstätigkeiten durch die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen dienen. Hierzu werden sie u.a. durch die Bereitstellung von Haushaltsmitteln des Bundes oder Landes befähigt. Folgendes Programm der KfW kann hier genutzt werden:

 

 

Programmnummer IKK 208

 

Mit dem IKK-Investitionskredit Kommunen erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit durch einen Direktkredit von der KfW. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Krediten ab 2 Millionen Euro max. 50 % der förderfähigen Finanzierungskosten pro Vorhaben. Bei einem Investitionsvolumen von 25,0 Mio. EUR können somit über das Programm IKK 208 die benötigten Mittel in Höhe von 10,0 Mio. EUR finanziert werden. Der Programmzins wird täglich angepasst. Die Festsetzung des Zinssatzes für das Darlehen erfolgt am Tag des Mittelabrufs.

 

Der Darlehensantrag in Höhe von 10,0 Mio. EUR wurde am 24.07.2014 bei der KfW gestellt. Die Mittel können nach der Bewilligung durch die KfW entsprechend abgerufen werden. Die Zinsbindungsfrist beträgt maximal 10 Jahre. Die höchstmögliche Laufzeit von 30 Jahren wird gewählt, da der Kredit der Finanzierung von Investitionen in Vermögensgegenständen mit gewöhnlichen Nutzungsdauern von über 30 Jahren (durchschnittlich) dient.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:   90

Produkt:              61201                                          Bezeichnung: sonstige allgemeine  Finanzwirtschaft

Investitionsmaßnahme Nr.:              -              Bezeichnung: -

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2014

31423100 Invest.kredit

v. öffentl. Bereich vom Land

  -

  -

10.000.000 EUR

  -

2014 ff

31423100 Invest.kredit

v. öffentl. Bereich vom Land

 

 

 

Tilgung entspr. den Konditionen des Dar-lehensver-trages

2014 ff.

77420000 Zinsauszahlungen an den öffentlichen Bereich an das Land

 

 

 

Zinsen

entspr. den Konditionen des Dar-lehensver-trages

2014 ff.

57420000 Zinsaufwendungen an den öffentlichen Bereich an das Land

 

Zinsen

entspr. den Konditionen des Dar-lehensver-trages

 

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:               kein Bezug

 

 

 

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

Erweitern

11.09.2014 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.10.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen