Beschlussvorlage - 2014/BV/0092

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

  1. Die Bürgerschaft beschließt die Erhöhung des Zuschusses an die Zoologischer Garten Rostock gGmbH zur Umsetzung des Projektes Polarium in Höhe von maximal 240.000 EUR und eine Zuschusserhöhung für sonstige Aufwendungen von 100.000 EUR ab 2015 für die nächsten 10 Jahre sowie zur Absicherung einer angemessenen Lohnzahlung der Mitarbeiter von jährlich 170.000 EUR.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Deckung der Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen von jährlich 510.000 EUR durch Einsparungen im freiwilligen Bereich beim Volkstheater Rostock, bei Stadtteil-Begegnungszentren, Bibliothek und durch die Nichtbesetzung der Stelle Bildungskoordinator/-in im Haushaltsplan 2015/2016 zu prüfen. Können diese Einsparvorschläge nicht realisiert werden, sind andere Deckungsquellen aus freiwilligen Leistungen in den Haushaltsplan 2015/2016 einzuarbeiten.
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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2), (3) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2014/AN/5516

 

Begründung der Dringlichkeit:

Die Planung des Vorhabens und die Beantragung der Fördermittel muss dringend vorangetrieben werden, um den weiteren Ablauf des Projektes nicht zu gefährden. Eine Beschlussfassung auf der Bürgerschaftssitzung im November ist daher dringend notwendig.

 

Sachverhalt:

Mit dem Bau des Polariums soll wie mit dem Bau des Darwineums ein modernes Edutainment-Projekt verbunden mit einer modernen Tierhaltung in einem naturnahen Ökosystem entstehen.

 

Damit wird der Rostocker Zoo mit mehr als 630.000 Besuchern jährlich zu einer der beliebtesten Freizeiteinrichtung der Hansestadt Rostock weiterentwickelt.

Mit dem Projekt Polarium wird nicht nur die Umgebung der Eisbären erneuert, auch die Pinguine erhalten ein neues Zuhause. Die Kombination beider Tieranlagen wird genutzt, den Besuchern das empfindliche Gleichgewicht an den Polen begreifbar zu machen. Für diese interaktiven und attraktiven Ausstellungsbereiche arbeitet der Zoo mit Wissenschaftlern und Forschern zusammen.

 

Mit dem Polarium erhielte die Region ein weiteres Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb der  Urlaubs-, Reise- und Ausflugsziele. Dadurch entstehen auch nachhaltig positive und Saison verlängernde Effekte für die gewerblichen Beherbergungs- und Gastbetriebe in der Region sowie zusätzliche Arbeitsplätze.

 

Über die Übernahme des Eigenmittelanteils hinaus bedarf der Zoo weiterer finanzieller Hilfen.

 

Eigenanteil für die Finanzierung des Polariums

 

Die Bürgerschaft hat mit ihrem Beschluss Nr. 2014/AN/5516 vom 14.05.2014 den Oberbürgermeister aufgefordert, der Bürgerschaft einen Vorschlag zur finanziellen Absicherung des Eigenanteils der Zoo Rostock GmbH am Projekt Polarium vorzulegen.

 

Das Polarium soll an Stelle der mehr als 50 Jahre alten Bärenanlage entstehen. Die bestehende Tieranlage, damals eine der modernsten in ganz Europa, entspricht mittlerweile weder den Anforderungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 42 Zoos) vom 01.03.2010 noch den Haltungsrichtlinien des Europäischen Erhaltungszuchtprogramms für Eisbären vom Oktober 2007. Auch das im Mai 2014 veröffentlichte „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft und die Haltungsrichtlinien des Europäischen Erhaltungs-, Zuchtprogramms (EEP) zwingt den Zoo, die Haltungsbedingungen insbesondere bei den Eisbären zu verbessern.

 

Erste Notsanierungen würden nach Schätzung der Geschäftsführung ca. 500.000 EUR kosten, eine Änderung der Haltungsbedingungen wäre damit jedoch nicht erreicht. Die Tierunterkünfte mit ca. 6 m² entsprechen nicht den heutigen Anforderungen, gefordert sind 15 m² bis 20 m² je Tier. Die Sanierung der bestehenden Anlage würde alternativ das Problem nicht lösen. Die Bären müssten verkauft werden und die jetzige Bärenanlage könnte nicht weiter für andere Tierarten genutzt werden. Es müssten mittelfristig Maßnahmen zum Rückbau oder Neubau beschlossen werden. Ein        Rückbau der Anlage wird mit ca. 3 Mio. EUR geschätzt. Der Zuschuss müsste in diesem Szenario ebenfalls erhöht werden. Zudem ist bei Aufgabe der Eisbärenhaltung mit Image- und Attraktivitätsverlusten zu rechnen, denn der Eisbär ist nicht nur das Wappentier des Zoos, neues Corporate Identity ist notwendig, sondern es wird auch seit mehr als 40 Jahren das Internationale Eisbärenzuchtbuch als Anerkennung für eine jahrelange erfolgreiche Arbeit für und mit den Eisbären geführt.

 

Die Zoo Rostock GmbH hat am 10.03.2014 einen Antrag auf Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen gestellt. Die endgültige Förderhöhe wird erst nach vollständiger         Einreichung der geprüften Unterlagen beim Fördermittelgeber festgesetzt.

 

Der Rostocker Zoo plant mit dem Bau des Polariums die Errichtung einer weiteren touristischen Basiseinrichtung in Mecklenburg-Vorpommern, die ebenso wie das Darwineum ein weit über die Landesgrenzen hinaus wirkender Besuchermagnet werden soll. Das Vorhaben, das neben weitläufigen Tieranlagen für Eisbären und Pinguine auch einen Ausstellungs- und einen edukativen Teil umfasst, kostet ca. 9,75 Mio. EUR.  Darüber hinaus müssen nicht förderfähige Baumaßnahmen in Höhe von 0,9 Mio. EUR durchgeführt werden, sodass insgesamt ein Investitionsbedarf von 10,65 Mio. EUR besteht.

 

Die Investitionskosten von 10,65 Mio. EUR umfassen einen Eigenmittelanteil von 2,7 Mio. EUR.

 

Der Eigenanteil des Unternehmens ergibt sich aus nachfolgender Berechnung der Zoologischer Garten Rostock gGmbH:


Geplante Bausumme

9.750.000 EUR

 

7.995.000 EUR

 

Eigenanteil ca. 18%

 

1.755.000 EUR

 

Nicht förderfähige

Aufwendungen bis zum

Bauobjekt

 

 

Anbindung Fernwärme,

Lichtleiterkabel, Telefon,

Wasser, Strom

 

 

400.000 EUR

 

Weganbindung

 

200.000 EUR

 

Umsetzung Tiergehege, die im

Baugebiet liegen

 

300.000 EUR

 

Geschätzte Baukosten nicht

förderfähig

 

 

2.655.000 EUR

 

Finanzierung mit 5,00 % in 25 Jahren lt. Tilgungsrechner (Internet)

 

240.000 EUR

 

Zuschuss für Abschreibungen

 

100.000 EUR

 

Gesamtzuschuss

 

340.000 EUR

 

Da bis zum Baugebiet die Medienanschlüsse verlegt werden müssen, geht das Unternehmen von geschätzten Mehraufwendungen von 400.000 EUR aus. Die im Zoo vorhandenen Anschlüsse enden vor verschiedenen Bauobjekten (Haus für die Lamas, Elefantenlodge usw.) und müssen bis zum Bauobjekt weitergeführt werden. Die Förderung beginnt auf dem Baugebiet. Gleiches gilt für die Weganbindung (Pflasterung bis zum Baugebiet).

 

Auf dem Baugebiet befindet sich eine Tieranlage. Der Abriss der Tieranlage ist in den Baukosten enthalten, es fehlt jedoch die Unterbringung der Tiere in einer anderen Anlage. Dazu sind Umbauarbeiten bzw. Neubauten erforderlich.

 

Bei der Betrachtung des zu übernehmenden Eigenanteils für den Neubau des Polariums ist zu beachten, dass auch nur der Teil übernommen wird, der für den Neubau des Polariums notwendig ist. Der eingereichte Zins- und Tilgungsplan für einen Ratenkredit mit einer Laufzeit von 25 Jahren geht bei einem Effektiv-Zins von 5,12 % im ersten Jahr von einem Kapitaldienst von rund 240.000 EUR aus, der dann im Laufe der Zeit um jährlich ca. 5.000 EUR abnimmt.

 

Ob zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme der Zinssatz realistisch ist, kann derzeit nicht eingeschätzt werden. Die Möglichkeit, zur Finanzierung zinsgünstig über die Kreditanstalt für Wiederaufbau durchzuführen scheint nicht in Betracht gezogen zu sein, könnte aber auch zu einer Minderung des durch die Hansestadt Rostock zu übernehmenden Betrages führen.

 

Da zum jetzigen Zeitpunkt weder ausreichend detaillierte Kostenberechnungen vorliegen, die Förderhöhe und die Konditionen der Kredite nicht klar sind, sollte derzeit noch nicht der genaue Betrag der Zuschusserhöhung festgelegt werden. Dieser sollte erst bei Vorliegen der konkreten Angaben für die nächsten zehn Jahre festgesetzt werden. Deshalb erfolgt der Beschlussvorschlag bis zu einem Betrag von maximal 240.000 EUR

 

Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass entgegen des Antrages nicht nur 10 Jahre die Zuschusserhöhung notwendig wird, sondern bis zum Ablauf der Darlehensverträge. Es ist nicht davon auszugehen, dass der defizitäre Betrieb des Zoos ab dem Jahr 2025 den Kapitaldienst selbst erwirtschaften kann. Somit besteht das Haushaltsrisiko für die Maßnahme über das Jahr 2025 hinaus.

 

Bei Zustimmung zum Beschlussvorschlag ist für 2014 die europaweite Ausschreibung des          Architekten geplant. In 2015 erfolgt die Detailplanung und zum Ende des Jahres der Abriss der alten Anlage. Der Neubau ist für 2016 und 2017, die Eröffnung ist für 2017 geplant.

 

Laufende Kosten des Polariums

 

Dem Antrag des Polariums liegt eine Betriebskostenübersicht für die Betreibung bei. In dieser wird davon ausgegangen, dass mit der Fertigstellung des Baus vom mit einem Zuwachs von 20.000 Besuchern / Jahr zu erwarten ist. Die zusätzlichen Erträge in Höhe von 220.000 EUR decken den geschätzten Aufwand in Höhe von 220.000 EUR zum Betrieb des Polariums. Dieser beinhaltet die laufenden Betriebsaufwendungen ohne Zins und Tilgung für das Darlehen. Die Betriebsaufwendungen werden zusätzlich zu den bestehenden Betriebsaufwendungen im Unternehmen anfallen, da die neue Anlage über eine Filteranlage für die Wasserbereiche verfügen soll (Stromkosten für Pumpen), das Besucherzentrum wird mit einer Heizung und Lüftung sowie mit Computertechnik und einem Salzwasserbecken versehen (Kosten für Fernwärme, Lüftung, Reinigung, Versicherung, Wartung der Anlagen). Die Tierunterkünfte erhalten Fernwärme und Lüftung. Die Kosten sind Schätzungen, da keine Richtwerte vorhanden sind.

 

Der Zoo begleitet das Projekt mit einer Spendenaktion wie beim Darwineum. Diesmal unter dem Slogan „Taler mehren für die Bären“. 40.000 EUR werden jährlich als Erträge aus Spenden im Plan berücksichtigt. Die diesjährige Klassiknacht „Von Pol zu Pol“ brachte zusätzlich noch einen Reinertrag von rund 40.000 EUR. Beide Erträge wurden in der Finanzierung als Eigenanteil nicht berücksichtigt, da sie zur Finanzierung nicht geförderter unplanmäßiger Zusatzaufwendungen, die aus den Erfahrungen des Baus des Darwineums auftreten werden, eingesetzt werden sollen.

 

Damit soll über den Eigenanteil der Investitionskosten hinaus kein weiterer Betriebskostenzuschuss seitens des städtischen Haushaltes erfolgen. Dies ist nur möglich, wenn die Besucherzahlen weiter steigen. Zu beachten ist, dass das Polarium in etwa nur die ursprünglich für das Darwineum geschätzten Effekte realisiert. Wenn dies nicht möglich ist oder die geschätzten Betriebskosten sich erhöhen, ist davon auszugehen, dass aufgrund der finanziellen Lage des Zoos auch der städtische Haushalt das Risiko trägt.

 

Zusätzliche Mittel für Abschreibungen

 

Der Antrag 2014/AN/5516 geht von einer Absicherung des Eigenanteils für die nächsten zehn Jahre in Höhe von 340.000 EUR aus. Wie o.a. wird für die Absicherung des Eigenanteils in den nächsten zehn Jahre nur ein Betrag von bis zu 240.000 EUR benötigt. Hinzu kommen nach den Unterlagen des Zoos noch 100.000 EUR für Abschreibungen. Diese Position „Zuschuss für Abschreibungen“ beinhaltet jedoch Instandhaltungsmaßnahmen auch anderer Objekte, die nicht ausschließlich das Polarium betreffen, sondern den Zoo insgesamt. Es sollen hierdurch auch derzeit zurückgestellte aber dringend notwendige Reparaturarbeiten abgedeckt werden, die die Zoo Rostock GmbH durch ihre derzeitige finanzielle Situation bisher nicht erledigen konnte. Eine Vermengung bestehender Defizite mit dem Neubau des Polariums sollte nicht erfolgen. Die Zuschusserhöhung um 100.000 EUR für die nächsten zehn Jahre ist daher als Zuschusserhöhung ohne Bezug auf das Polarium zu sehen.

 

Erhöhung des Zuschusses für Personal um 170.000 EUR

 

Bereits beim Bau des Darwineums haben die Mitarbeiter des Zoo‘s überdurchschnittliches Engagement gezeigt und Überstunden in Größenordnungen geleistet, die auch eine angemessene Lohnzahlung erfordert.

 

Die Aufwendungen für den Betrieb des Zoos entwickelten sich überproportional von 3,389 Mio. EUR (2011) auf 4,298 Mio. EUR (2013) ohne Aufwendungen für Lohn und Abschreibungen. Das entspricht einer Erhöhung von 26,8 %. Die Lohnaufwendungen stiegen von 3,884 Mio. EUR (2011) auf 4,308 Mio. EUR (2013) um 424.000 EUR, was einer Steigerung von 10,9 % entspricht.


Die  Erhöhung der Lohnaufwendungen wird verursacht durch erforderliche Personaleinstellungen für das Darwineum (Gärtner, Tierpfleger, Kassierer und Techniker). In 2011 sind im Jahresdurchschnitt 102 und in 2013 111 Festangestellte beschäftigt worden. Mit Saisonkräften und Azubis erfolgte eine Erhöhung von 183 in 2011 auf 189 Mitarbeiter in 2013.

 

In etwa gleichbleibende Zuschüsse der Hansestadt Rostock haben dazu geführt, dass der Zoo Rostock mit den allgemeinen Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst nicht mithalten konnte. Der Abstand zu vergleichbaren Gehaltsstufen im öffentlichen Dienst beträgt mehr als 400 EUR brutto / Monat. In den letzten 8 Jahren mussten die Mitarbeiter vier Nullrunden hinnehmen.

 

In Anbetracht der Beschlussfassung zum bundesweit einzuführenden Mindestlohn ab 01.01.2015, bereits beschlossen durch die Bürgerschaft für die Stadt Rostock im Jahr 2012, ist eine weitere Nullrunde für die rund 120 Mitarbeiter der Zoologischen Garten Rostock GmbH nicht länger vertretbar. Mehraufwendungen von 170.000 EUR ergeben geringfügige Lohnanpassungen pro Mitarbeiter  bezogen auf die jährliche Inflationsrate. Sind aber unabdingbar und begründen den erhöhten Zuschussbedarf von 17.000 EUR. Der Betrag wurde wie folgt kalkuliert:

 

120 Mitarbeiter * 100 Euro * Arbeitgeberanteil 1,2 * 12 Monate = 172.800 Euro (gerundet: 170.000 EUR).

 

Der Zoo wird seine Erträge verbessern, in dem er ab dem Jahr 2015  den Preis für Jahreskarten erhöht (Erwachsene von 50 auf 57 EUR, Kinder von 25 auf 30 EUR, ermäßigte Karten von 35 auf 40 EUR und Familienkarten von 120 auf 135 EUR) und damit einen Eigenanteil zur Anpassung der Gehälter leistet. Die Verfahrensweise ist mit dem Aufsichtsrat des Unternehmens abgestimmt.

 

Die Erfüllung des Mindestlohnes wird mit den 100 EUR pro Mitarbeiter erreicht. Durch die Jahreskartenpreiserhebung ab 1.1.2015 will der Zoo zudem 30 TEUR einnehmen, so dass insgesamt für Lohnanpassungen 200.000 EUR zur Verfügung stehen würden.

 

Deckung der Mehraufwendungen und -auszahlungen

 

Die beschlossene Haushaltssatzung 2014 sah einen jahresbezogen ausgeglichenen Haushalt vor. Die Haushaltsdurchführung und Prognosen für das Jahr 2014 sehen bereits eine Ergebnisverschlechterung vor, sodass dieses Ergebnis nur unter erheblichen Anstrengungen zu erreichen ist. Darüber hinaus wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde eine Auflage über eine zusätzliche Verbesserung um 10,0 Mio. EUR angekündigt. Die gleiche Situation wird für die Jahre ab 2015 erwartet. Neue freiwillige Leistungen in der hier benötigten Größe können angesichts der genannten finanziellen Situation nicht ohne Deckung eingegangen werden. Die Rechtsaufsichtsbehörde beabsichtigt bereits 2014 Kredite für Investitionen der Hansestadt Rostock bei den freiwilligen Aufgaben nicht zu genehmigen.

 

Die im Antrag 2014/AN/5516 erwartete Absicherung des Zuschusses kann aus diesen Gründen nur erreicht werden, wenn eine entsprechende Deckung  gefunden wird. Das bedeutet, dass andere freiwillige Leistungen nicht mehr in der bisherigen Höhe finanziert werden können.

 

Hierzu wird folgendes beschlossen:

 

Für das Bildungsbüro in der Volkshochschule wurde unter anderem die Stelle Bildungsberater/Bildungsberaterin (Entgeltgruppe 9) auf Grundlage des Beschlusses der Bürgerschaft Nr. 2011/BV/2338, zuletzt geändert durch 2014/AN/5410 befristet bis zum 30.06.2017 eingeordnet. Die Stelle wird nicht besetzt. Es ergibt sich dadurch ein Einsparvolumen bei den Aufwendungen/Auszahlungen von ca. 50.000 EUR pro Jahr.

 


Mit Bürgerschaftsbeschluss 2013/AN/4486 wurde festgelegt, dass für einen Strukturbeschluss zur Volkstheater Rostock GmbH verschiedene Strukturmodelle und ihre jeweiligen finanziellen Auswirkungen zu erarbeiten sind. Für die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses wurde im Oktober 2013 das Beratungsunternehmen actori mit der Strukturuntersuchung beauftragt. Das actori-Gutachten bewertet unter anderem ein Drei- oder Zweispartenmodell und Umstufungs- und Reduzierungsvarianten für das Orchester. Das Gutachten zur Strukturuntersuchung enthält verschiedene Wege zum Erreichen der Zukunftssicherung der Volkstheater Rostock GmbH.

 

Eine Informationsvorlage zur Strukturuntersuchung wurde erstellt, aber eine Entscheidung durch die Bürgerschaft zur Umsetzung eines Modells mit dem Einsparungen erzielt werden können, wird erst im November oder Dezember 2014 erwartet. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Maßnahmen vorzuschlagen, die dazu geeignet sind, den Zuschuss an das Volkstheater Rostock bereits ab dem Jahr 2015 um zunächst 300.000 EUR zu senken.

 

Durch eine Einschränkung der Leistungen bei den Stadtteil- und Begegnungszentren sollen durch Reduzierung von Personal- und Sachaufwand Einsparungen erbracht werden. Ebenfalls sollen Verbesserungen bei der Stadtbibliothek erfolgen, die auf einer Ertragsverbesserung oder auf Einsparungen beruhen können. Es sollen Maßnahmen vorbereitet werden, die bei diesen freiwilligen Aufgaben eine Deckung von 160.000 EUR erreichen.

 

Die Aufwendungen und Auszahlungen für die genannten Maßnahmen sind möglichst im Haushaltsplanentwurf 2015/2016 und in den Folgejahren zur Deckung der Zuschusserhöhung von 510.000 EUR für die Zoologischer Garten Rostock gGmbH zu senken. Sollten bei den vorgeschlagenen Deckungsquellen keine oder nur geringere Verbesserung möglich sein, sollen Alternativen bei anderen freiwilligen Aufgaben gesucht und in den Haushaltsplan 2015/2016 eingearbeitet werden.

 


Bezug zum HASIKO

 

Die Zoo Rostock GmbH ist entsprechend ihrer Wirtschaftspläne derzeit unterfinanziert, weshalb auch die Reduzierung ihres Zuschusses als Maßnahme des HASIKO um 280.000 EUR ab 2018 jährlich gestrichen werden soll.

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Finanzielle Auswirkungen:

Im Produkt 25301 entstehen zusätzlich zum bereits geplanten Zuschuss für den Zoo Rostock jährliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen von bis zu 340.000 EUR für die Jahre 2015 – 2025 und dauerhaft von 170.000 EUR.

 

Teilhaushalt: TH 12 - Beteiligungen

Produkt: 25301                                                        Bezeichnung: Zoologischer Garten Rostock

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

Jeweils

2015-2024

25301.54110000

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen

-

+ 510.000*

-

+ 510.000*

*zzgl. zum bereits geplanten Zuschuss von 3.084 TEUR

 

Die möglichen Einsparungen werden erst im Haushaltsplanentwurf 2015-2016 den Produkten zugeordnet.

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Maß.-Nr.

Maßnahme

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

 

 

 

 

 

 

 

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

TEUR

2014/1.03

Zuschussreduzierung

 

 

 

 

280,0

280,0

280,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.10.2014 - Finanzausschuss - vertagt

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14.10.2014 - Hauptausschuss - geändert beschlossen

 

Frau Dr. Bachmann stellt den Geschäftsordnungsantrag zur punkteweisen Abstimmung des Beschlussvorschlages.

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.              Die Bürgerschaft beschließt die Erhöhung des Zuschusses an die Zoologischer Garten               Rostock gGmbH zur Umsetzung des Projektes Polarium in Höhe von maximal 240.000 EUR               und eine Zuschusserhöhung für sonstige Aufwendungen von 100.000 EUR ab 2015 für die               nächsten 10 Jahre sowie zur Absicherung einer angemessenen Lohnzahlung der Mitarbeiter               von jährlich 170.000 EUR.
 

2.              Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Deckung der Mehraufwendungen und               Mehrauszahlungen von jährlich 510.000 EUR durch Einsparungen im freiwilligen               Bereich               beim Volkstheater Rostock, bei Stadtteil-Begegnungszentren, Bibliothek und durch die               Nichtbesetzung der Stelle Bildungskoordinator/-in im Haushaltsplan 2015/2016 zu prüfen.               Können diese Einsparvorschläge nicht realisiert werden, sind andere
              Deckungsquellen aus freiwilligen Leistungen in den Haushaltsplan 2015/2016
              einzuarbeiten.

 

 

Abstimmungsergebnis zum Punkt 1 des Beschlussvorschlages:

 

1.              Die Bürgerschaft beschließt die Erhöhung des Zuschusses an die Zoologischer Garten               Rostock gGmbH zur Umsetzung des Projektes Polarium in Höhe von maximal 240.000 EUR               und eine Zuschusserhöhung für sonstige Aufwendungen von 100.000 EUR ab 2015 für die               nächsten 10 Jahre sowie zur Absicherung einer angemessenen Lohnzahlung der Mitarbeiter               von jährlich 170.000 EUR.
 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

3

 

Empfohlen

x

Enthaltungen:

-

 

Nicht empfohlen

 

 

 

Abstimmungsergebnis zum Punkt 2 des Beschlussvorschlages:

 

2.              Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Deckung der Mehraufwendungen und               Mehrauszahlungen von jährlich 510.000 EUR durch Einsparungen im freiwilligen               Bereich beim Volkstheater Rostock, bei Stadtteil-Begegnungszentren, Bibliothek und               durch die Nichtbesetzung der Stelle Bildungskoordinator/-in im Haushaltsplan               2015/2016 zu prüfen. Können diese Einsparvorschläge nicht realisiert werden, sind               andere Deckungsquellen aus freiwilligen Leistungen in den Haushaltsplan 2015/2016               einzuarbeiten.

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

6

 

Empfohlen

 

Enthaltungen:

3

 

Nicht empfohlen

x

 

 

 

 

 

 

Erweitern

23.10.2014 - Kulturausschuss - abgelehnt

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04.11.2014 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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05.11.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Erhöhung des Zuschusses an die Zoologischer Garten Rostock gGmbH zur Umsetzung des Projektes Polarium in Höhe von maximal 240.000 EUR und eine Zuschusserhöhung für sonstige Aufwendungen von 100.000 EUR ab 2015 für die nächsten 10 Jahre sowie zur Absicherung einer angemessenen Lohnzahlung der Mitarbeiter von jährlich 170.000 EUR.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Deckung der Mehraufwendungen und Mehrauszah­lungen von jährlich 510.000 EUR durch Einsparungen im freiwilligen Bereich beim Volkstheater Rostock, bei Stadtteil-Begegnungszentren, Bibliothek und durch die Nichtbesetzung der Stelle Bildungskoordinator/-in im Haushaltsplan 2015/2016 zu prüfen. Können diese Einsparvorschläge nicht realisiert werden, sind andere Deckungsquellen aus freiwilligen Leistungen in den Haus­haltsplan 2015/2016 einzuarbeiten.

 

 

Beschluss Nr. 2014/BV/0092

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Erhöhung des Zuschusses an die Zoologischer Garten Rostock gGmbH zur Umsetzung des Projektes Polarium in Höhe von maximal 240.000 EUR und eine Zuschusserhöhung für sonstige Aufwendungen von 100.000 EUR ab 2015 für die nächsten 10 Jahre sowie zur Absicherung einer angemessenen Lohnzahlung der Mitarbeiter von jährlich 170.000 EUR.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen von jährlich 510.000 EUR in den Doppelhaushalt 2015/16 und in den folgenden Jahren einzustellen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt