Beschlussvorlage - 2014/BV/0080

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft erteilt dem Oberbürgermeister die Vollmacht, die Kooperationsver-einbarung zur Etablierung der Regiopolregion Rostock (Anlage 1) für die Hansestadt Rostock zu zeichnen.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 II Kommunalverfassung M-V

 

Sachverhalt:

Diese Kooperationsvereinbarung setzt die im Jahr 2012 zwischen den Partnern Hansestadt Rostock, Landkreis Rostock, Planungsverband Region Rostock, Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V, Industrie- und Handelskammer zu Rostock und der Region Rostock Marketing Initiative e. V.  geschlossene Kooperationsvereinbarung fort. Die hier vorliegende Neufassung dokumentiert eine Erweiterung. So werden nunmehr auch die Mittelzentren Bad Doberan, Teterow, Güstrow und Ribnitz-Damgarten aktiv in die Kooperation einbezogen.

 

Es haben bereits gezeichnet: IHK zu Rostock, Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, Region Rostock Marketinginitiative e. V., Planungsverband Region Rostock, sowie die Mittelzentren: Güstrow, Teterow, Ribnitz-Damgarten.

 

Der Aktionsplan der Regiopolregion Rostock (Anlage 2) beschreibt die gemeinsamen Vorhaben bis 2015.

 


Zur Fortsetzung der 2012 begonnenen Kooperation auf regionaler Ebene sind für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 bereits jeweils 17.500 € im Haushalt der Hansestadt Rostock eingestellt worden.

 

Nun werden Mittel der Gemeinschaftsaufgabe (GA-Mittel) zur Fortführung der Rostocker Regiopole-Initiative beantragt. Auch hier will die Hansestadt Rostock ihr Engagement mit

o. g. HH-Mitteln fortführen, die notwendige Kofinanzierung sicherstellen. Bisher wurden die Geschäftsstelle „Regiopole Rostock“ und die Aktivitäten der Regiopole-Initiative aus europä-ischen Sozialfonds-Mitteln (ESF) und Mitteln der Partner finanziert.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2014

2015

2016

51102.56290010

Sonst. Aufwendungen für Inanspruchnahme von Rechten und  Diensten-Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte

0

0

0

17.500,00 €

17.500,00 €

17.500,00 €

 

 

2014

2015

2016

51102.76290010

Sonst. Aufwendungen für Inanspruchnahme von Rechten und  Diensten-Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte

 

 

0

0

0

17.500 €

17.500 €

17.500 €

 

Unabweisbarkeit/Unaufschiebbarkeit:

Mit der neuen GA-Mittelrichtlinie 2014 wurde ab 30.6.2014 die neue GA-Förderperiode in MV begonnen. Mit dem Wirtschaftministerium wurden Vorgespräche hinsichtlich einer möglichen  GA-Förderung zur Unterstützung der Regiopole-Initiative Rostock geführt. Sowohl die För-derwürdigkeit als auch die Förderfähigkeit wurden grundsätzlich bestätigt. Die Regiopole-Initiative wurde ermuntert, bis zum 15.10.2014 einen Förderantrag zur Bezuschussung der Regiopole-Initiative Rostock einzureichen.

 

Würde die Regiopole-Initiative auf diese Fördermöglichkeit verzichten, würde wirtschaftlicher und politischer Schaden entstehen. Aus diesen Gründen kann der Erlass über eine wirksame Haushaltssatzung für 2014 durch das Ministerium für Inneres und Sport M-V nicht abgewartet werden. Das trifft auch für die im  Doppelhaushalt 2015/2016 veranschlagten Mittel zu. Für das Haushaltsjahr 2014 wurde die Finanzierung der Regiopolemaßnahme mit dem Mehrbedarf im Rahmen der Haushaltsplanung beantragt.

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

keiner

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.10.2014 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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15.10.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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16.10.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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05.11.2014 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen