Informationsvorlage - 2014/IV/0077

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Oberbürgermeister beabsichtigt beim Treffen mit den Bürgermeistern des Regiopolen­netzwerkes Deutschland eine interkommunale Vereinbarung zu unterzeichnen. Das Treffen wird voraussichtlich im 1. Quartal 2015 stattfinden.

 

Die Hansestadt Rostock hat sich im Stadtentwicklungsprogramm Rostock 2025 zum vor­rangigen Ziel gesetzt, Regiopole werden zu wollen. Dazu gibt es seit 2006 wachsendes Engagement und zunehmende Akzeptanz auf lokaler-, Landes- und Bundesebene.

 

Auf regionaler Ebene gibt es seit 2012 eine Regiopole-Geschäftsstelle. Sie basiert auf der jetzt ausgelaufenen  Kooperationsvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock, dem Landkreis Rostock, der IHK zu Rostock, dem Ministerium für Energie, Infrastruktur- und Landesentwicklung sowie der Region Rostock-Marketinginitiative e.V. Diese Kooperations­vereinbarung muss erneuert werden. Sie liegt mit Beschlussvorlage Nr. 2014/BV/0080 vor.

 

Die Rostocker Regiopole-Initiative hat mit den Regiopolestädten Trier, Paderborn, Erfurt und Bielefeld weitere Verbündete gefunden. Die strategische Planungs- und Entwicklungskate-gorie „Regiopole/Regiopolregion (unterhalb der Ebene „Metropole/Metropolregion“) soll nun gemeinsam mit den Regiopole-Städten fest etabliert werden.

 

Gegenwärtig wird deshalb die interkommunale Vereinbarung auch in den Partnerstädten in den zuständigen Entscheidungsgremien beschlossen. Durch die interkommunale Verein­barung entstehen keine zusätzlichen Kosten, erhöhen sich die Chancen auf Entwicklungs-vorteile. 

 


Mit diesem  interkommunalen Zusammenschluss verbessern die Regiopolestädte gleichsam die Chancen als bevorzugte Adresse für Forschungs- und Entwicklungsförderung (Land, Bund, EU) herangezogen zu werden. Das gemeinsame Auftreten der Regiopolestädte trägt dazu bei,  die Kategorie „Regipole/Regipolregion“ fest in das Regelwerk der Regionalent­wicklung und Raumordnung auf EU-, Bundes- und Landesebene zu verankern.

 

Strategische Entscheidungen über Entwicklungszuschüsse der EU sowie der Bundes- und Landesregierungen hängen wesentlich von Zielvorgaben der Bundes- und Landesraumord­nungsprogramme ab.

 

Mittlerweile wird der Hansestadt Rostock im Entwurf des neuen Landesraumentwicklungs­programmes der Regiopole-Status zugebilligt. Im bereits beschlossenen regionalen Raum­entwicklungsprogramm von 2011 (Anlage 2) wird Rostock der Regiopolestatus zugesprochen. Mit der Etablierung der Kategorie Regiopole/Regiopolregion wird die besondere Bedeutung des Oberzentrums Rostock für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern zum Ausdruck gebracht.

 

Auf Bundesebene werden die Leitbilder der Raumordnung fortgeschrieben. Die politische Raumordnungskategorie „Regiopole“ hat nunmehr neben der etablierten Raumordnungs­kategorie „Metropole/Metropolregion“ Eingang in den Arbeitsprozess gefunden. 

 

Auch auf EU-Ebene verschiebt sich der Fokus für den Einsatz von Entwicklungszuschüssen auf kleine und mittlere Großstädte (z.B. „Gateway Cities“ ,„Baltic Cities“ „Regiopolen“).

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

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Anlagen

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Beschlüsse

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14.10.2014 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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15.10.2014 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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16.10.2014 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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05.11.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben