Antrag - 2014/AN/0075
Grunddaten
- Betreff:
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Karsten Steffen (für die Fraktion DIE LINKE.)
Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 16.07.2014
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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22.07.2014
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Begründung:
Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 5. März 2014 Steffen Bockhahn zum Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport gewählt. Die laut Kommunalverfassung MV
§ 40 (5) für das Amt erforderliche Eignung, Befähigung und Sachkunde wurde vom Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.
Der Beschluss des VG Schwerin hätte weit reichende Konsequenzen für die kommunale Selbstverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern und würde eine Zäsur in der bisherigen Praxis darstellen. Daher sollte der Sachverhalt einer obergerichtlichen Prüfung unterzogen werden.
Karsten Steffen
1. stellv. Fraktionsvorsitzender