Beschlussvorlage - 2014/BV/0056

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die beigefügte Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock (Anlage 1) und die den Gebühren zu Grunde liegende Kalkulation (Anlage 2).

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Anmerkung Sitzungsdienst/Wo.:
- am 30.09.14 zurückgestellt bis zur nächsten Sitzung der Bürgerschaft (05.11.2014)

Beschlussvorschriften:

§ 22 Absatz 3 Ziffer 11 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

0688/08-BV                             vom 28.01.2009

0637/09-BV                            vom 05.05.2009 (1. Änderungssatzung)

2010/BV/1559                            vom 01.12.2010 (2. Änderungssatzung)

2012/AN/3551               vom 20.06.2012 (3. Änderungssatzung)

2012/BV/4004                            vom 30.01.2013 (4. Änderungssatzung)

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Gemeinden sind gemäß § 5 i. V. m. § 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern ermächtigt, Verwaltungsgebühren für Leistungen des eigenen Wirkungskreises zu erheben. Für den übertragenen Wirkungskreis hingegen sind das Verwaltungskostengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (VwKostG M-V) sowie andere spezialgesetzliche Kostenverordnungen des Bundes und des Landes M-V anzuwenden.

 


Unter die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises (Selbstverwaltungsangelegenheiten) fallen nur solche, die zur selbständigen Wahrnehmung ohne staatliches Fachweisungsrecht überlassen oder zugewiesen worden sind. Insbesondere sind dies die Angelegenheiten nach § 2 der Kommunalverfassung M-V.

 

Verwaltungsgebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten der Verwaltung erhoben werden. Die Erhebung einer Verwaltungsgebühr setzt voraus, dass die Leistung der Verwaltung von dem Beteiligten beantragt oder in sonstiger Weise veranlasst wurde. Sie rechtfertigt sich durch den Zweck, Einnahmen zu erzielen, um die Kosten einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung ganz oder teilweise zu decken.

 

Die Festsetzung der Gebührensätze muss auf einer ordnungsgemäßen Kalkulation beruhen. Der Kalkulation der derzeit gültigen Verwaltungsgebührensatzung, die im Januar 2009 durch die Bürgerschaft beschlossen worden ist, liegen die Personal- und Sachkosten des Jahres 2008 zu Grunde. Nach den kommunalrechtlichen Grundsätzen zur sparsamen Haushaltsführung und zur Erzielung des Haushaltsausgleichs ist es nach nunmehr 5 Jahren geboten, die Gebührensätze der in diesem Zeitraum erfolgten Kostenentwicklung anzupassen.

 

Der Kalkulation der zur Beschlussfassung vorgelegten Verwaltungsgebührensatzung liegen die aktuellen Personalkosten auf der Grundlage der Veröffentlichung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) „Kosten eines Arbeitsplatzes 2013/2014“ zu Grunde. Das hier angewandte Berechnungsverfahren wird durch die Verwaltungsgerichte als zulässig anerkannt (siehe Holz in Kommentar zu § 5 KAG M-V, Tz 5.3).

 

In die Verwaltungsgebührensatzung vom 12.02.2009 wurden die 1. bis 4. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung eingearbeitet. Weitere inhaltliche Verände­rungen sind nicht vorgenommen worden.

 

Die Gegenüberstellung der Gebühren und Gebührentatbestände nach der derzeitig gültigen Verwaltungsgebührensatzung und der Beschlussvorlage Nr. 2014/BV/0056 ist als Anlage 3 beigefügt.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:              alle

Produkt:              diverse                                          Bezeichnung:

 

                                                                                                                                                                       

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2014

ff

431/631 Verwaltungsgebühren

1000 EUR

 

1000 EUR

 

 

Bezug  zum Haushaltssicherungskonzept: keiner

 

 

 

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.09.2014 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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05.11.2014 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock und die den Gebühren zu Grunde liegende Kalkulation.

 

(- Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Rostock wird nach Fertigstellung
    der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 3 a beigelegt,
- Kalkulationsunterlagen liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 3 b bei)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt