Stellungnahme - 2014/AN/5647-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Entscheidung über die Einrichtung einer vierten Senatorenstelle obliegt der Bürgerschaft. Sie muss auch darüber befinden, ob die Besetzung im Wege einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen soll. Aus Sicht der Verwaltung sind die erheblichen Kosten eines solchen Verfahrens (insgesamt ca. 15.000 - 20.000 EUR) jedoch nur zu rechtfertigen, wenn sich die Beteiligten an das damit verbundene Verfahren zur transparenten Auswahl im Wege der Bestenauslese gebunden sehen. Anderenfalls genügt ein entsprechender Wahlvorschlag.

 

Es wird empfohlen, vor Ausschreibung die Zustimmung des demnächst zu ernennenden Senators für Jugend, Soziales, Gesundheit, Schule und Sport einzuholen, dessen Zuständigkeitsbereich durch die Besetzung erhebliche Einschnitte erfahren würde. Des Weiteren sollte der Personalausschuss in die Beratungsfolge zum Ausschreibungstext eingebunden werden.

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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02.07.2014 - Bürgerschaft - vertagt

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03.09.2014 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben